Amtsgericht

Richter verbietet Klägerin das Kopftuch

Eine Syrerin will sich von ihrem Mann scheiden lassen. Medienberichten zufolge verbiete der Richter des Amtsgerichts Luckenwalde ihr das Tragen eines Kopftuchs. Ein Skandal.

18
07
2017
Kopftuchverbot für Musliminnen
Kopftuch © shutterstock

Das Kopftuchverbot eines brandenburgischen Familienrichters sorgt für Aufsehen. Laut einem Bericht des „Tagesspiegels“ (Dienstag) untersagte er einer aus Syrien stammenden Muslimin, bei einem Scheidungsverfahren im Luckenwalder Amtsgericht ein Kopftuch zu tragen. Solche religiös motivierten Bekundungen seien im Gerichtssaal nicht erlaubt, erklärte er nach Angaben der Zeitung in einem Schreiben an die Anwältin der Frau.

Laut „Tagesspiegel“ will die Anwältin gegen die Anordnung vorgehen. Zur Begründung verweise sie darauf, dass das Neutralitätsgebot nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zwar für Richter und Staatsanwälte, nicht aber für Kläger und Beklagte gelte. Auch der Bonner Staatsrechtler Klaus F. Gärditz vertrat gegenüber dem Blatt die Auffassung, dass die richterliche Auflage die Religionsfreiheit der Syrerin verletze. Die für den 27. Juli angesetzte Verhandlung wurde nach Angaben des Gerichts vertagt.

Das umstrittene Neutralitätsgesetz

Das seit 2005 geltende Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen. Das Neutralitätsgesetz sorgte vor kurzem immer wieder für Diskussionen.

Zuletzt wurde einer muslimischen Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und bei der Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, Entschädigung vom Land zugesprochen. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Kritika sagt:
Ich grüsse Sie, Hr. Andreas, Der Deutsche Staat hat, als die egiostische primaMuslima an der Grenze erschien auf ihr Grundrecht verzichtet, sie nach ihr Visum zu fragen und - da sie keins hatte - ihr den Zutritt zur BRD zu verweigern. Aus Christlicher Nächstenliebe übte sie dieses Recht nicht aus. Deutsche Steuerzahler, unter denen Hr. Andreas und Kritika haben mit Geld - für das sie arbeiten mussten - die Muslemische PrimaDonna mit allem versorgt, was sie zum Leben braucht. In dieser Lage ist es höchst undankbar, der kleinen Bitte, bei Gericht nicht zu provozieren und so zu erscheinen jedes Mitglied eines der über 100 Religionen, die alle friedlich und kooperatif sind, (natürlich mit Ausnahme des Islam) nicht nachzukommen. Auch dann, wenn sie formal das Recht dazu haben sollte. Das Zusammenleben beruht auf gegenseitigkeitiges Geben und Nehmen, nicht darauf, dass einer von den anderen möchlichst viel goodies kassiert, seinerseits aber egoistisch und kompromislos auf seine Gesetzllichen Rechte besteht. Leider werden soche unsoziale Exemplare von einigen IslamiqDiskutanten ermutigt, gegenüber ihren Lebensrettern und Ernähren nicht Dankbar-Kompromissbereit sonder Frech-Fordernd aufzutreten. Wer sich darüber wundert, dass in Deutschland Islamfeindlichkeit entstand und seit dem ständig zunimmt, der hat bestimmt über die immer nur fordenden Muslims zB in Islamiq nichts gelesen. Das Verhalten unserer egiostischen PrimaDonnaMuslima hat zur Meinung über Muslims sicher nicht positief beigetragen. Finden Sie nicht auch, sehr geehrter Herr Andreas? Gruss, Kritika
24.07.17
12:11
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