Ein muslimischer Polizist aus Rheinland-Pfalz hat seiner Kollegin aus religiösen Gründen die Hand nicht gegeben. Die Sache gerät zum Politikum. Gegen den Polizisten wird nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz hat aus religiösen Gründen den Handschlag einer Kollegin verweigert. Wie die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ am Freitag berichtete, wollte ihm die Frau auf einer Feier Ende Mai in der Polizeiinspektion Montabaur zu seiner Beförderung gratulieren, was er jedoch ablehnte. „Der Polizist hat sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet“, bestätigte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, am Freitag den Bericht. Der Mann sei in den Innendienst versetzt worden.
In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob die religiöse Haltung sich auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten.
Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen, erklärte Wehner. Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht.
Ein verfassungsgemäßes Frauenbild sei die „Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt es zu dem Fall in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wenn unser Kollege aus Koblenz auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren will, wird er sich entscheiden müssen. Die Trennung von Staat und Religion ist für uns nicht verhandelbar“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Ernst Scharbach.
Der Fall des Polizisten sei der erste dieser Art, sagte Ministeriumssprecher Wehner. Allerdings laufe gerade eine breit angelegte Umfrage zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten. Darin heißt es, es hätten sich seines Wissens in Rheinland-Pfalz „Fälle ereignet, in denen Beamte beziehungsweise Angestellte im öffentlichen Dienst während ihrer Dienstausübung aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigert haben.“ Nun soll geklärt werden, wie viele solcher Vorkommnisse bekannt sind. (dpa, iQ)