Rheinland-Pfalz

Disziplinarverfahren gegen muslimischen Polizisten

Ein muslimischer Polizist aus Rheinland-Pfalz hat seiner Kollegin aus religiösen Gründen die Hand nicht gegeben. Die Sache gerät zum Politikum. Gegen den Polizisten wird nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

24
07
2017
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz hat aus religiösen Gründen den Handschlag einer Kollegin verweigert. Wie die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ am Freitag berichtete, wollte ihm die Frau auf einer Feier Ende Mai in der Polizeiinspektion Montabaur zu seiner Beförderung gratulieren, was er jedoch ablehnte. „Der Polizist hat sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet“, bestätigte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, am Freitag den Bericht. Der Mann sei in den Innendienst versetzt worden.

In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob die religiöse Haltung sich auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten.

Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen, erklärte Wehner. Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht.

Ein verfassungsgemäßes Frauenbild sei die „Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt es zu dem Fall in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wenn unser Kollege aus Koblenz auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren will, wird er sich entscheiden müssen. Die Trennung von Staat und Religion ist für uns nicht verhandelbar“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Ernst Scharbach.

Der Fall des Polizisten sei der erste dieser Art, sagte Ministeriumssprecher Wehner. Allerdings laufe gerade eine breit angelegte Umfrage zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten. Darin heißt es, es hätten sich seines Wissens in Rheinland-Pfalz „Fälle ereignet, in denen Beamte beziehungsweise Angestellte im öffentlichen Dienst während ihrer Dienstausübung aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigert haben.“ Nun soll geklärt werden, wie viele solcher Vorkommnisse bekannt sind. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ekrem Eckehard Es geht nicht um Zwang, sondern um Selbstverständlichkeiten. Natürlich muss man nicht jedem die Hand geben. Aber unter Kollegen ist das üblich. Und die Begründung des muslimischen Polizisten- er habe der Kollegin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert- geht nun mal gar nicht. Wie sagt die Pressestelle der GdP treffend? Ein verfassungsgemäßes Frauenbild sei die "Gretchenfrage für die Treue zur verfassungsgemäßen freiheitlich-demokratischen Grundordnung." So ist es.
26.07.17
12:11
Manuel sagt:
@Tuba; Er schüttelt ja nur Frauen nicht die Hand, Männern schon und das ist eindeutig Diskriminierung!
26.07.17
18:41
Peter sagt:
Mal wieder ein schönes Beispiel dafür das der Islam nicht zu Deutschland gehört. Deutschland ist ein aufgeklärtes fortschrittliches Land mit wichtigen Werten wie Gleichberichtigung. Es wäre schön wenn unsere Gäste Ihre zurückgebliebenen Ansichten in Ihren politisch und religiös zurückgebliebenen Ländern ausleben würden.
27.07.17
8:06
Mads sagt:
Das zeigt einmal mehr, dass Moslems die "kulturelle Sensibilität", die sie von anderen fordern, selbst nicht haben. In Deutschland ist der Handschlag, auch zwischen den Geschlechtern, üblich. Gerade von einem Beamten kann man verlangen, dass er das respektiert. Denjenigen, die nun behaupten, da würde aus einer Mücke ein Elefant gemacht, sollten bedenken, dass Moslems ständig wegen dem Tragen eines Stück Stoffes vor Gericht ziehen. Und denjenigen, die behaupten, die Verweigerung des Handschlages sei keine Diskriminierung, sei gesagt, dass es sehr wohl Diskriminierung ist, wenn jemand Männern die Hand gibt, Frauen jedoch nicht. Weshalb gibt er den Frauen denn nicht die Hand? Genau, weil sie Frauen sind, also wegen ihres Geschlechtes. Das ist ein Paradebeispiel für Diskriminierung.
27.07.17
15:01
Kritika sagt:
L.S. Das kann passieren, wenn gutgläubige Ungläubige Gläubige einstellen. Gruss, Kritika.
28.07.17
23:30
Dilaver sagt:
Niemand darf zum Handschlag gezwungen werden. Wenn der Gegenüber nicht die Hand gibt, dann ist das eben so. Inakzeptabel hin oder her. Punkt.
29.07.17
22:55
Manuel sagt:
@Dilaver: Warum soll man diese Diskriminierung akzeptieren? Nur weil Sie religiös ist oder was? Wenn man kein Problem hat Männer die Hand zu geben und nur Frauen nicht, dann ist das eine Diskriminierung und keinesfalls zu akzeptieren und wen das nicht passt, das Frauen bei uns die gleichen Rechte haben, kann gerne in andere Länder gehen, PUNKT.
30.07.17
16:49
Johannes Disch sagt:
@Peter (Ihr P vom 27.07.2017, 8:06 -- "Wieder mal ein schönes Beispiel dafür, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört." (Peter) Nein. Es ist ein Beispiel dafür, dass es Menschen islamischen Glaubens gibt, die unsere Werte und Gepflogenheiten (noch) nicht verinnerlicht haben. Und das ist grade bei einem Polizisten-- der ja einen Eid auf unsere Verfassung geleistet hat und unsere Ordnung schützen soll-- nicht hinnehmbar. Und glücklicherweise hat der Dienstherr umgehend reagiert, den Polizisten intern versetzt und eine Rüge ausgesprochen. Es ist ein Einzelfall. Aber hier gilt: Wehret den Anfängen!
02.08.17
17:04
Johannes Disch sagt:
@Enail (Ihr vom 25.07.17, 23:01) -- "Warum kann man mit Frauen in dieser Religion einfach nicht normal umgehen?" (Enail) Weil das Verhältnis der Geschlechter unglaublich verkrampft und sexualisiert ist. Auf eine verkrampfte Art und Weise sexualisiert. Da kommt vieles zusammen: Soziale Faktoren wie patriarchale Strukturen und die Religion wird zur Rechtfertigung herangezogen. Es gibt im Islam den Begriff "Fitna", der verschiedene Bedeutungen hat. Eine davon ist "Reiz", womit weibliche Reize gemeint sind, denen sich die armen Männer nicht entziehen können. Die Frau als Sünde und Versuchung, der man aus dem Weg gehen muss. Ein sexistisches Geschlechterverständnis, das in den offenen liberalen Gesellschaften nicht mehr tragbar und nicht akzeptabel ist. In dieses Verständnis der Frau als "Fitna"-- als sündige Versuchung-- fällt auch das Verhalten des Polizisten und seine Weigerung, seiner Kollegin die Hand zu schütteln. Er deklariert es mit "religiösen Gründen." Das ist aber eine Nebelkerze. Dahinter stecken keine religiösen Gründe, sondern das von mir geschilderte Bild der Frau als "Fitna"-- als "sündige Versuchung", der man sich entziehen muss. Klar, dass so etwas heute nicht mehr tragbar ist. Und das Land RP hat ja auch umgehend reagiert, den Polizisten intern versetzt und ihm eine Rüge erteilt. Es ist, wie man hört, bisher ein Einzelfall. Aber es ist gut, dass der Dienstherr schnell und konsequent reagiert. Hier gilt tatsächlich der Wahlspruch: Wehret den Anfängen! Der Polizist hat schließlich einen Eid auf unsere Verfassung geleistet. Und diese sieht ein Geschlechterbild wie das der Frau als "sündige Versuchung" nicht vor!
02.08.17
20:29
Johannes Disch sagt:
@Nachtrag -- "Fitna". Eine andere Bedeutung ist "Zwietracht." Historisch meint "Fitna" die frühen innerislamischen Kriege. Aber auch die Bedeutung von "Fitna" als "Zwietracht" wird auf die Frau übertragen. Die Frau säet durch ihre Reize "Zwietracht" in der Gemeinde, vor allem zwischen den Männern, weshalb sie ihre Reize verborgen halten sollte und die armen schwachen Männer ihnen aus dem Weg gehen, um ihren Reizen nicht zu erliegen. Auch das ist ein Geschlechterbild, das nicht mehr ´zeitgemäß ist und in Europa keinen Platz hat.
03.08.17
13:27
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