Rheinland-Pfalz

Disziplinarverfahren gegen muslimischen Polizisten

Ein muslimischer Polizist aus Rheinland-Pfalz hat seiner Kollegin aus religiösen Gründen die Hand nicht gegeben. Die Sache gerät zum Politikum. Gegen den Polizisten wird nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

24
07
2017
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz hat aus religiösen Gründen den Handschlag einer Kollegin verweigert. Wie die Koblenzer „Rhein-Zeitung“ am Freitag berichtete, wollte ihm die Frau auf einer Feier Ende Mai in der Polizeiinspektion Montabaur zu seiner Beförderung gratulieren, was er jedoch ablehnte. „Der Polizist hat sein Verhalten mit seiner religiösen Überzeugung begründet“, bestätigte Steffen Wehner, Pressesprecher des Innenministeriums, am Freitag den Bericht. Der Mann sei in den Innendienst versetzt worden.

In einem Disziplinarverfahren solle nun untersucht werden, inwieweit beamtenrechtliche Vorschriften verletzt wurden, und ob die religiöse Haltung sich auf die Dienstführung auswirken könne, sagte der Sprecher weiter. Der verweigerte Handschlag verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamten.

Die Konsequenzen bei einem Disziplinarverfahren könnten bis zu einer Entlassung reichen, erklärte Wehner. Über kleinere Maßnahmen bis hin zu einer Gehaltskürzung könne das Polizeipräsidium entscheiden. Über weitergehende Schritte wie die Aberkennung des Dienstrangs oder eine Kündigung entscheide das Verwaltungsgericht.

Ein verfassungsgemäßes Frauenbild sei die „Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, heißt es zu dem Fall in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wenn unser Kollege aus Koblenz auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren will, wird er sich entscheiden müssen. Die Trennung von Staat und Religion ist für uns nicht verhandelbar“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Ernst Scharbach.

Der Fall des Polizisten sei der erste dieser Art, sagte Ministeriumssprecher Wehner. Allerdings laufe gerade eine breit angelegte Umfrage zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage eines CDU-Landtagsabgeordneten. Darin heißt es, es hätten sich seines Wissens in Rheinland-Pfalz „Fälle ereignet, in denen Beamte beziehungsweise Angestellte im öffentlichen Dienst während ihrer Dienstausübung aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigert haben.“ Nun soll geklärt werden, wie viele solcher Vorkommnisse bekannt sind. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Enail sagt:
Danke für die Aufklärung, Herr Disch. Ich finde es persönlich einfach traurig und verletzend, welches Bild der Islam von Frauen anscheinend vermittelt. Noch trauriger finde ich es, dass diese Einstellung auch Menschen erreicht, die im Westen aufgewachsen sind und dadurch eigentlich mitbekommen haben müssten, dass hier die Frau die gleichen Werte und Rechte wie ein Mann besitzt. Bedenklich dagegen finde ich, dass eine Religion soviel Einfluss auf Menschen ausübt, dass sie die Realität der Gleichberechtigung für die Frau, nicht erkennen können oder wollen. Einfach traurig!
20.08.17
0:04
Johannes Disch sagt:
@Enail (Ihr P vom 20.08.17, 0:04) Keine Ursache. Gern geschehen. Man muss aber dazu sagen, dass viele Muslime inzwischen ein anderes und moderneres Frauenbild haben. Ich finde auch, dass Muslime ihre Religion zu wichtig nehmen. Befördert wird dies allerdings auch durch die unseligen großen Islam-Verbände. Kein einziger von denen vertritt einen moderaten und liberalen Islam. Alle vertreten sie einen fundamentalistischen oder orthodox-schriftgläubigen Islam. Und beide Varianten sind eigentlich nicht mit unserer FDGO vereinbar. Und für die Integration taugen diese Varianten schon gar nicht. Und DITIB ist sowieso kein selbstständiger Verband, sondern der verlängerte Arm der türkischen Regierung.
21.08.17
22:05
Moshe goldberg sagt:
Dieses Thema zum Anlass zu nehmen um das Mittelalter bei den Muslimen zu verorten ist fraglich, dies vorab! Das Mittelalter kann, soweit die Vernunft als Kind der Aufklärung voraus geht, nur im europäischen Kontext erwähnt werden! Das Mittelalter ist der Zustand der unaufgeklärten dogmatischen, kirchlichen Fremdbestimmung! Die Muslime befanden sich im Mittelalter in einem Zustand der Aufklärung und sind mit Averroes die bestimmenden Vor-Denker der europäischen Aufklärung/Zivilisation (Speer 2015, o. S.)! Bevor es wieder pragmatisch und sachlich zugeht, verweise ich auch gerne auf den Urheber der abrahamitischen monotheistischen Rituale der monotheistischen Weltreligionen hin und im Judentum wird dieses Thema auch kontrovers diskutiert! So heißt es im Artikel der jüdischen Allgemeine (2015, o. S.) "Auch wenn der Schach, Taz und andere wichtige Halachisten eine andere Meinung vertreten, und obwohl viele Rabbiner heutzutage entschieden haben, dass es für die Frau beleidigend wäre, ihr in der Öffentlichkeit nicht die Hand zu schütteln, wenn sie ihre Hand zum Gruß entgegengestreckt hat, gibt es aufgrund der Entscheidung von Bet Josef viele religiöse Juden, die ein sehr strenges Konzept von »Schomer Negia« halten und Frauen grundsätzlich nicht die Hand geben." Also gibt es nicht die JUDEN oder die Muslime, sondern eine Vielfalt von Auslegungen der Schrift und Ihrer Handhabung. Daher finde ich es sehr fragwürdig diesen Artikel für pauschale abwertende Statements gegen Muslime zu missbrauchen. Um den obigen Artikel verstehen zu können bedarf es soziologischer, rechtsphilosophischer Grundkenntnisse. Nicht der Bürger_in muss seine Freiheit rechtfertigen, sondern der Staat, der Sie einschränkt! das ist der rechtsphilosophische Grundsatz der BRD! Die BRD lässt sich soziologisch nach Klassen einteilen. So ist die MIttelklasse und die Oberschicht und Unterschicht ein Modell um gesellschaftliche Dimensionen abzubilden. In diesen beiden Dimensionen fügt Bourdieu neben dem Habitus die Kategorie des FELDes ein. Ein gesellschaftliches FELD hat Feldregeln und diese werden von Akteuren besser gesagt vom Habitus der dominierenden Akteure bestimmt. Diese Feldregel - einer Frau die Hand zu reichen- als Akt des Respektes ist ein Ergebnis des Habitus der herrschenden Klasse (mittlerer Dienst, gehobener Dienst..). Der Habitus ist eine Disposition zur Umwelt hin und wird als strukturierte Struktur, die strukturierend wirkt von Bourdieu und Jurt bewiesen! Das heisst der Polizist hat einen Habitus, der ihm Grenzen aufzeigt, die er über kognitive Fähigkeiten nicht wahrnimmt. Der Habitus ist auch verinnerlichte Geschlechterrolle. as Feld "Polizei" wird von Feldregeln bestimmt und der Habitus ist nicht das befolgen von Regeln, sondern wie ich mit Regeln umgehe! Es ist also der Habitus des Polizisten ausschlaggebend warum er der Frau nicht Hand gibt. Er ignoriert Feldregeln und versucht gleichzeitig Teil des Feldes zu sein. Zusammenfassend: Der Habitus wurde bei der Einstellung nicht berücksichtigt und er wurde nach Diversity Kriterien eingestellt! Das war der FEHLER der Behörden Der Muslim wird entsprechend seines Habitus entweder kleinlich und korintenkakkermäßig die spirituellen Bedürfnisse befolgen oder wie der Habitus der MIttelklasse eher abwägen und ganzheitlich entscheiden. Der Habitus der Spießbürger hat Deutschland z.B. zwischen 1933 - 1945 gegen die Wand gefahren (Mehr dazu bei Sartre Überlegungen zur Judenfrage - Der Mittelmäßige) Der mittelmäßige kleinkarierte Habitus wird Religion dogmatisch leben und fast zwanghaft (Da haben die Psychologen bei der Einstellung versagt). Das die Mittelklasse die kosmopolitische Ansätze lebt nicht nach Deutschland auswandert sollte allen klar sein. Der Habitus ist übrigens modifizierbar und nicht starr. Der Polizist hat so gehandelt weil er nicht kompetent und ganzheitlich abwägen kann was richtig und falsch ist und ist als Staatsdiener mit Hoheitsrechten nicht tragbar! Macht also keinen Kulturkampf daraus! Herders Kulturbegriff ist humanistisch und nur dieser ist tatsächlich deutsch! Alles etnozentriertes Gelabber hier ist soweit von Kant und Voltaire entfernt wie nur möglich!
11.01.18
19:07
Iddalienä sagt:
@Johannes Disch Ich habe bis jetzt in Deutschland selten eine Vollverschleierte Frau gesehen. Meistens aber Frauen mit einem Kopftuch. Ist es normal in der westlichen Welt, dass solch eine Frau meistens seltsam auf der Straße angeschaut wird. Warum dürfen Polizistinnen (Muslime) in Großbritannien ein Kopftuch im öffentlichen Dienst tragen. Und warum dürfen sie das auch in Neuseeland ? Warum kann in Amerika ein Polizeibeamter in einer Moschee zum Gebet, durch ein Mikrofon rufen, sind Diese keine westlichen Staaten in Ihrem Sinne?. Man stellt immer Vergleiche auf wieso, das GG nicht mit dem Islam vereinbar ist. Obwohl man auch in anderen nicht- islamischen Kultur Kreisen auch auf Missverständnisse stoßen könnte, die sich nicht mit dem GG vereinbaren lassen. Man denkt dass alle westlichen Staaten das deutsche Grundgesetz haben obwohl das nicht so ist. Also wenn Sie mit westlich nur Deutschland meinen ??
15.11.19
6:56
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