Diskriminierung

Pflegeheim lehnt Praktikantin mit Kopftuch ab

Ein Pflegeheim lehnt die Bewerbung einer muslimischen Frau als Küchenaushilfe ab. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Kein Einzelfall.

29
07
2017
Praktikantin mit Kopftuch abgelehnt © by Ben Pollard auf flickr, bearbeitet iQ
Praktikantin mit Kopftuch abgelehnt © by Ben Pollard auf flickr, bearbeitet iQ

Muslimische Bewerberinnen haben es beim Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwer. Das zeigen auch die vielen themenbezogene Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. So auch die Anfrage einer muslimischen Frau äthiopischer Herkunft.

Eigentlich wollte sie sich nur für ein zweiwöchiges Praktikum für eine Küchenaushilfstätigkeit in einem Pflegeheim bewerben. Das Praktikum sollte Bestandteil eines Landesprogrammes für Maßnahmen zur Integration geflüchteter Menschen werden. Da sie bereits in ihrem Heimatland einschlägige Erfahrungen in der Gastronomie gesammelt hatte, wollte sie in einem hiesigen Betrieb ebenfalls Einblicke gewinnen. Doch dazu kam es erstmal nicht. Grund dafür ist ihr Kopftuch.

Die kopftuchtragende Bewerberin erhielt eine Absage. In der Begründung hieß es, dass bei der Essenzubereitung aus hygiene-rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht mit einem Kopftuch gearbeitet werden dürfe. Auch das Gespräch mit der Beraterin der Landesstelle und der Leitung des Pflegeheims änderte nichts. Für die Pflegeheimleitung sei das Arbeiten mit Kopftuch in der Küche aus Leitungssicht absolut undenkbar, da es eben unhygienisch wäre.

Die Betroffene wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welche der Heimleitung ein Schreiben zukommen ließ, in dem sie auf mögliche Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzhinwies und über Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche informierte. Durch Darstellung der Rechtslage ließe sich die Pflegeleitung überzeugen. Ihre Entscheidung führte die Heimleitung auf ein Missverständnis zurück und bot der Frau ein neues Praktikum an, das diese jedoch nicht antrat, da sie dieses zwischenzeitlich bereits in einer anderen Einrichtung absolviert hatte.

Leserkommentare

Lynxx sagt:
"... aus hygienischen Gründen": Es ist anscheinend erwünscht, daß ein paar der Haare von Frauen ohne Kopfbedeckung ins Essen fallen. Auf den Bildern aus anderen Ländern sieht man Frauen in solchen Aufgabenbereichen aus hygiensischen besondere Mützen tragen. Vermutlich haben den Verantwortlichen in diesem Pflegeheim die Hautfarbe und die Religionszugehörigkeit jener Äthiopierin nicht gefallen, und da schieben diese Heuchler dann das Kopftuch als Ablehnungsgrund vor!
29.07.17
18:20
Frederic Voss sagt:
Die geflüchtete Frau sollte froh und dankbar dafür sein, daß sie hier Aufnahme gefunden hat. Sich an kulturelle Gepflogenheiten in Europa anzupassen, wäre sehr wünschenswert, anstelle mit Vehemenz auf Kopftuchwünschen unbedingt bestehen zu wollen - was nur Unfrieden bringt.
30.07.17
5:15
Ute Fabel sagt:
Das Pflegeheim hätte nicht hygienische Gründe vorschieben sollen. Besser wäre es, sich ganz selbstbewusst zum optischen Neutralitätsprinzip zu bekennen. Vor wenigen Monaten hat der EuGH erkannt, dass keine Diskriminierung vorliegt, wenn in einem Unternehmen keine sichtbaren religiösen, weltanschaulichen, politischen und philosophischen Zeichen zugelassen sind.
30.07.17
9:42
Frederic Voss sagt:
Vielleicht hätte das Pflegeheim der geflüchteten Frau Küchen-Berufskleidung mit Kopfhaube verordnen sollen. Dann wäre ihr Religions-Kopftuch zur Verhinderung männlicher Erektionen gleich völlig überflüssig geworden. Klare Worte schaffen Klarheit.
30.07.17
14:34
P.Wehner sagt:
Sind demnach die hiesigen Mützen der Köche nicht auch unhygienisch ?
31.07.17
8:55
all-are-equal sagt:
Nicht jeder unerfüllte religiöse oder politische Wunsch ist eine Diskriminierung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steht klar geschrieben, dass eine Diskriminierung nur dann vorliegt, wenn eine weniger günstige Behandlung in einer vergleichbaren Situation vorliegt. Wurden irgendwelche anderen religiösen oder politischen Kleidungsstücke bzw. Symbole in dem Pflegeheim zugelassen oder nicht? Das erfahren wir in dem Artikel leider nicht. Diese Information zu haben wäre aber aus rechtlichen Gründen unbedingt erforderlich, um überhaupt verlässlich beurteilen zu können, ob die Kopftuchträgerin tatsächlich gegenüber anderen benachteiligt wurde oder nicht. Es ist zu beobachten, dass der Begriff Diskriminierung gerade von unnachgiebigen und dogmatischen Kopftuchträgern missbräuchlich verwendet wird, denen es in Wahrheit nicht um Gleichbehandlung sondern eine Sonderstellung geht.
31.07.17
9:25
Mads sagt:
Das ist mal wieder typisch für diese Moslems. Da beharrt die Frau darauf, angestellt zu werden. Wird sie dann angestellt, lehnt sie selbst die Stelle ab. Wahrscheinlich wollte sie mal wieder einfach nur provozieren und den gesellschaftlichen Frieden stören. Statt immer zu provozieren, sollten die Moslems sich entweder unseren Sitten und Gebräuchen anpassen, wie man das in seinem Gastland, das einen in der Not aufnimmt, macht oder sich ein islamisches Gastland suchen, in dem sie Asyl beantragen. Unsere Gutmütigkeit wird von den Moslems immer wieder gnadenlos ausgenutzt. Unter dem Aspekt sollten Moslems bei uns keine Zuflucht mehr finden, wenn sie vor ihren eigenen Leuten aus ihren Heimatländern fliehen müssen.
31.07.17
14:28
Kritika sagt:
L.S. Schade, die KopftuchSturheit hat den übrigen, wohlwollenden MuslimFrauen geschadet und auch das Unverständnis für die fremde Religion gefördert. Die Bereitschaft, eine Frau mit Islamischer Vorbelastung einzustellen ist durch diesen Vorfall leider geringer geworden. Gruss, Kritika
01.08.17
14:31