In einem Interview betont der SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz (SPD) die Bedeutung des Religionsverfassungsrechts für Religionsgemeinschaften. Diese seien auch Grundlage für den Dialog mit dem Islam.
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz (SPD) hat die Bedeutung des Religionsverfassungsrechts für alle Religionsgemeinschaften betont. Sie müssten dafür aber entsprechende rechtsstaatliche Voraussetzungen erfüllen, sagte Schulz am Montag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Dies sei auch Grundlage etwa für die Gespräche mit der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB.
Schulz würdigte dabei die langjährige Rolle von DITIB bei der Betreuung türkischer Muslime in Deutschland. Die Beziehungen hätten sich aber geändert, „als die Regierung in der Türkei von der kemalistisch-laizistischen Tradition abrückte“. Er hoffe deshalb, dass sich das Verhältnis zur Türkei entspanne.
Grundsätzlich hob Schulz die Bedeutung der Religion hervor. „Religion gehört zum Leben. Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, und der Dialog der Religionen und Kulturen ist wesentlich für den Bestand unserer Gesellschaft“.
Die Ausübung der Religion sei deshalb durch das Grundgesetz besonders geschützt. Zugleich gelte aber auch: „Wer aber unter Berufung auf eine Religion Grundrechte missachtet – etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau -, der muss mit Konsequenzen des Rechtsstaates rechnen“, so Schulz. (KNA, iQ)