Ein muslimischer Polizist gibt einer Frau nicht die Hand. Der Fall sorgt erst Wochen später für Aufsehen. Die Polizei prüft, ob der Mann gegen Beamtenrecht verstoßen hat. Die Landesregierung äußert sich.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den verweigerten Handschlag eines muslimischen Polizisten gegenüber einer Kollegin missbilligt. Das Disziplinarverfahren gegen ihn „zeigt dem Betroffenen, aber auch außenstehenden Dritten, dass ein solches Verhalten im Bereich der Polizei nicht geduldet wird“, teilte Innenstaatssekretär Günter Kern (SPD) in der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Herber mit, die am Dienstag vorlag. Der Polizist aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz hatte einer Frau aus religiösen Gründen nicht die Hand gegeben. Er war danach intern versetzt worden.
Der verweigerte Handschlag war dem Innenministerium zufolge bisher ein Einzelfall. „Im Übrigen sind der Landesregierung keine weiteren Vorkommnisse beziehungsweise Fälle der beschriebenen Art zur Kenntnis gelangt“, teilte der Staatssekretär mit. Das habe eine Umfrage unter Landesbehörden ergeben. Die Folgen eines Disziplinarverfahrens können nach Angaben des Ministeriums bis zu einer Entlassung reichen.
CDU-Oppositionschefin Julia Klöckner forderte Konsequenzen bei der Einstellung neuer Polizisten. „Die Landesregierung muss klarer unsere Hausordnung vermitteln, unser Grundgesetz in den Alltag übersetzen, Beamten bei der Einstellung schon klar machen, dass wir eine solche Frauen abwertende Behandlung nicht akzeptieren“, sagte sie der dpa. „Der Erfolg der Integration hängt entscheidend von der Rolle der Frau ab.“
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ernst Scharbach, hatte personelle Konsequenzen gefordert, wenn der Polizist bei seiner Haltung bleibe. Die Landeschefin der GdP-Frauengruppe, Verena Horn, zeigte sich erfreut, „dass wir in dieser Sache die Unterstützung aller Kollegen haben – männlich wie weiblich“. (dpa, iQ)