Rheinland-Pfalz

Landesregierung kritisiert muslimischen Polizisten

Ein muslimischer Polizist gibt einer Frau nicht die Hand. Der Fall sorgt erst Wochen später für Aufsehen. Die Polizei prüft, ob der Mann gegen Beamtenrecht verstoßen hat. Die Landesregierung äußert sich.

01
08
2017
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Polizei Gewerkschaft Rassismus, Petition © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den verweigerten Handschlag eines muslimischen Polizisten gegenüber einer Kollegin missbilligt. Das Disziplinarverfahren gegen ihn „zeigt dem Betroffenen, aber auch außenstehenden Dritten, dass ein solches Verhalten im Bereich der Polizei nicht geduldet wird“, teilte Innenstaatssekretär Günter Kern (SPD) in der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Dirk Herber mit, die am Dienstag vorlag. Der Polizist aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz hatte einer Frau aus religiösen Gründen nicht die Hand gegeben. Er war danach intern versetzt worden.

Der verweigerte Handschlag war dem Innenministerium zufolge bisher ein Einzelfall. „Im Übrigen sind der Landesregierung keine weiteren Vorkommnisse beziehungsweise Fälle der beschriebenen Art zur Kenntnis gelangt“, teilte der Staatssekretär mit. Das habe eine Umfrage unter Landesbehörden ergeben. Die Folgen eines Disziplinarverfahrens können nach Angaben des Ministeriums bis zu einer Entlassung reichen.

CDU-Oppositionschefin Julia Klöckner forderte Konsequenzen bei der Einstellung neuer Polizisten. „Die Landesregierung muss klarer unsere Hausordnung vermitteln, unser Grundgesetz in den Alltag übersetzen, Beamten bei der Einstellung schon klar machen, dass wir eine solche Frauen abwertende Behandlung nicht akzeptieren“, sagte sie der dpa. „Der Erfolg der Integration hängt entscheidend von der Rolle der Frau ab.“

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ernst Scharbach, hatte personelle Konsequenzen gefordert, wenn der Polizist bei seiner Haltung bleibe. Die Landeschefin der GdP-Frauengruppe, Verena Horn, zeigte sich erfreut, „dass wir in dieser Sache die Unterstützung aller Kollegen haben – männlich wie weiblich“. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Wenn ein Polizeibeamte Sympathisant einer rechtsradikalen Partei Kollegen mit Migrationshintergrund den Handschlag verweigert, verhält er sich klar diskriminierend. Er kann sich nicht auf seine Weltanschauung als Rechtfertigungsgrund berufen. Wenn ein dogmatisch-muslimischer Polizeibeamte aufgrund seines engstirnigen Weltbilds einer Kollegin den Handschlag verweigert, nur weil sie Frau ist, verhält er sich klar diskriminierend. Er kann sich nicht auf sein religiösen Überzeugungen berufen. Nach dem Gleichbehandlungsrecht besteht bei diskriminierendem Verhalten Anspruch auf finanziellen Schadenersatz.
02.08.17
12:00
Johannes Disch sagt:
Hallo zusammen. Zurück aus dem Urlaub. Nun, die Landesregierung hat den Polizisten ja intern versetzt und ihn gerügt. Bisher ist es ein Einzelfall. Aber es ist richtig, dass hier gleich Konsequenzen gezogen wurden.
02.08.17
15:41
Laura sagt:
Die Versetzung war hoffentlich zum Toilettenreinigen. Man kann den Typen doch nicht noch damit belohnen, dass er in eine reine Männerabteilung kommt, damit er nicht mehr in die Verlegenheit kommt. Frauen die Hand zu geben. So ein blöder islamistischer Sexist hat bei der deutschen Polizei nichts zu suchen. Abgesehen davon frage ich mich, wie er eine Frau in Gewahrsam nimmt, ohne sich zu berühren. Der ist doch für die Polizei völlig ungeeignet.
02.08.17
16:29
Dilaver sagt:
Typisch Politiker. Müssen sich unbedingt wichtig machen.
03.08.17
1:13
Ute Fabel sagt:
@Dilaver: Sollten sich gewählte Politiker Ihrer Meinung nach mittelalterlichen Dogmen einfach unterordnen und den Mund halten?
03.08.17
14:22
Johannes Disch sagt:
@"Fitna" Einige Erläuterungen zum Hintergrund des Verhaltens des Polizisten (Ich habe es bereits bei dem Artikel "Disziplinarverfahren gegen muslimischen Polizisten" vom 24.07.2017 erläutert. Der Artikel gehört inhaltlich zu dem Artikel hier). Es gibt im Islam den Begriff "Fitna", der unterschiedliche Bedeutungen hat. Er bedeutet "Zwietracht" und bezieht sich historisch auf die frühen innerislamischen Kriege. "Fitna" hat aber auch noch eine andere Bedeutung, und diese bezieht sich auf die Frau, die durch ihre Reize "Zwietracht" ("Fitna") in die islamische Gemeinde bringt, vornehmlich in die männliche, weshalb es gilt, dass Frauen ihre Reize verbergen und Männer ihnen nicht erliegen. Vor diesem kulturellen Hintergrund ist das Verhalten des muslimischen Polizisten zu sehen, einer Kollegin den Handschlag zu verweigern. Mit "Andere Länder, andere Sitten" macht man es sich zu einfach. Man muss das Weltbild kennen, das hinter den Sitten steht. Und das Geschilderte ist mit westlich-europäischen Sitten natürlich nicht vereinbar. Gut, dass der Dienstherr schnell Konsequenzen gezogen hat.
03.08.17
15:32