Eine muslimische Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie während ihre Tätigkeit in einer Drogerie ein Kopftuch tragen möchte. Die Parteien einigten sich gütlich und vereinbarten Stillschweigen.
Ein Streit zwischen einer Kopftuchtragenden Mitarbeiterin und einer Drogeriemarktkette ist mit einer gütlichen Einigung beendet worden. Der Justiz sei das Ergebnis des nicht öffentlichen Verfahrens vor einer Schlichterstelle nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts in Heidelberg am Mittwoch. Der Richter habe nur eine Mitteilung erhalten, dass das Verfahren vom April beendet sei. Der Anwalt der 32-jährigen Muslimin sagte auf Anfrage, die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart.
Die Frau hatte darauf geklagt, dass sie das Kopftuch als religiöses Symbol am Arbeitsplatz tragen darf. Die Drogeriemarktkette Müller lehnte das unter anderem mit dem Argument ab, die Betriebsordnung erlaube keine Kopfbedeckung im Kundenkontakt. Die Frau hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als sie 2016 wiederkam, erschien sie mit Hidschab einem Kopftuch.
Das Gericht hatte den Parteien vorgeschlagen, in einem sogenannten Güterichterverfahren ohne Öffentlichkeit eine Einigung zu erarbeiten. In den vergangenen Jahren hatten deutsche Gerichte immer wieder über religiöse Symbole am Arbeitsplatz befinden müssen. (dpa/iQ)