Heidelberg

Kopftuch-Streit beendet – Stillschweigen über Ergebnis

Eine muslimische Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie während ihre Tätigkeit in einer Drogerie ein Kopftuch tragen möchte. Die Parteien einigten sich gütlich und vereinbarten Stillschweigen.

02
08
2017
Symbolbild: Das Kopftuch © (flickr/metropolicor.org/ CC 2.0)

Ein Streit zwischen einer Kopftuchtragenden Mitarbeiterin und einer Drogeriemarktkette ist mit einer gütlichen Einigung beendet worden. Der Justiz sei das Ergebnis des nicht öffentlichen Verfahrens vor einer Schlichterstelle nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts in Heidelberg am Mittwoch. Der Richter habe nur eine Mitteilung erhalten, dass das Verfahren vom April beendet sei. Der Anwalt der 32-jährigen Muslimin sagte auf Anfrage, die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart.

Die Frau hatte darauf geklagt, dass sie das Kopftuch als religiöses Symbol am Arbeitsplatz tragen darf. Die Drogeriemarktkette Müller lehnte das unter anderem mit dem Argument ab, die Betriebsordnung erlaube keine Kopfbedeckung im Kundenkontakt. Die Frau hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als sie 2016 wiederkam, erschien sie mit Hidschab einem Kopftuch.

Das Gericht hatte den Parteien vorgeschlagen, in einem sogenannten Güterichterverfahren ohne Öffentlichkeit eine Einigung zu erarbeiten. In den vergangenen Jahren hatten deutsche Gerichte immer wieder über religiöse Symbole am Arbeitsplatz befinden müssen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Um solchen Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Betriebe in schriftlichen Dienstordnungen klipp und klar das optische Neutralitätsprinzip verankern, welches nach der Rechtsprechung des EuGH eine diskriminierungsfreie Unternehmensphilosophie darstellt. Solche Betriebe würde damit einen positiven Anreiz zu einem unverkrampfteren Umgang mit religiösen oder politischen Dogmen schaffen und einen wirklich wertvollen Beitrag zu mehr Offenheit leisten.
03.08.17
7:58
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Das Verbot religiöser Symbole hat nichts mit Neutralität zu tun. Neutral wäre, wenn jeder seine Religion nach Belieben zeigen dürfte. Mit einem Verbot wird die Ideologie der Religionsfeindlichkeit begünstigt. Was soll denn daran neutral sein?
03.08.17
15:19
Kritika sagt:
L.S. Herr Andreas findet: «Neutral wäre, wenn jeder seine Religion nach Belieben zeigen dürfte.» --------- Kritika meint: Das wäre offensichtlich alles Andere als Neutral. In der Zeit vor dem Einströmen der Muslims hat niemand seinen Mitmenschen mit seiner ReligionsZugehörigkeit belästigt. Dás war Neutral, ein ungeschriebener Konsens aus Rücksicht und Achtung des Gegenüber. Alle friedliche über 100 Religionen und Sekten in Deutschland handeln heute noch so. Nur die hinzugekommene ProblemReligion/Sekte hält sich nicht an der GewonheitsRegeln. Zum Glück halten viele Regierungen nicht viel von Andres' Auffassung und erlassen zunehmend strengere Gesetze gegen diskriminizierende MuslimKleidung. Frankreich, die Niederlande, uva sind da schon viel weiter als Deutschland aber auch hierzuland gibt es hoffnungsvolle Anfänge. Freuen Sie sich schon einmal im Voraus, lieber Herr Andreas, auf einer schönen, Deutschen Neutralen Öffentlichkeit, befreit von provozierende Frauen mit Kopftuch. Gruss, Kritika
03.08.17
18:49
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Das diskriminierungsfreie optische Neutralitätsprinzip in Betrieben umfasst alle sichtbaren Zeichen des Glaubens und Unglaubens, d.h. selbstverständlich würden dann "Gottlos Glücklich" - Shirts und "Gut ohne Gott"- Buttons auch nur im Freizeitleben ihren Platz haben. Zurückhaltend zu sein mit dem auffallenden Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung am Arbeitsplatz steht für Offenheit. Ein ständiges Vor-Sich-Hertragen-Wollen der eigenen Gesinnung steht hingegen klar für Engstirnigkeit.
03.08.17
18:53
Manuel sagt:
@Andreas: Lesen Sie mal lieber nach, was Laizismus bedeutet, Religion IST eine Privatangelegenheit, aber das scheinen Sie einfach und einfach nicht zu kapieren. Sie wollen jeden zwingen die mittelalterlichen Dogmen von Religionen zu tolerieren, ähnlich wie die Islamisten oder die Evangelikalen in den USA!
03.08.17
19:06
Kaan sagt:
@Manuel @UteFabel Ihre Aussagen repräsentieren eine Ansicht der fehlenden Toleranz, einer sturen Engstirnigkeit und einer durch und durch verfehlten Bildung. Den Laizismus gibt es in Frankreich und nicht in Deutschland. Und das ist auch gut so. Wir haben einen säkularen Staat, der im Öffentlichen wie auch im Privaten die freie Religionsausübung vorsieht. Es ist viel mehr ihr Islamhass, als der Wunsch auf mehr Neutralität in der Öffentlichkeit. Die Anforderung, dass jeder gleich aussieht, jeder gleich denkt, identisch agiert und damit nicht aus der Reihe der Gewohnheiten tanzt ist ein Krankheitssymptom des ideologischen Denkens. Genauso wie die iranische Regierung verlangt, dass alle Frauen sich ihr Kopf zu bedecken haben, ist nur eine andere Variante dieser patriarchalischen Sozialpsychologie. Die deutschen ärgern sich immer wieder bei Beschuldigungen nationalsozialistischer Denkstrukturen, doch das selbe passierte mit Juden. Heute sind es die Muslime. Sie wollen einfach keine Diversitäten respektieren. Das führt zu rassistischen Massnahmen. Gut, dass ich viele Deutsche kenne, die davon abgekommen sind. Das selbe erhoffe ich auch für Sie. Leben und leben lassen!
04.08.17
11:08
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Das optische Neutralitätsprinzip, das durch das EUGH-Urteil ermöglicht wird-- es ist eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestimmung-- sollte nicht zum Dogma erhoben werden. Zudem ist eine solche Regel auch kein Freifahrtschein und sie ist nicht beliebig, sondern an ganz bestimmte Bedingungen gebunden. Sie wollen Religion generell aus dem öffentlichen Leben verbannen. Das hat nichts mit rationaler Religionskritik zu tun, sondern es ist fundamentalistischer Atheismus. Damit unterscheiden Sie sich nicht von religiösen Dogmatikern. Generell darf das Kopftuch am Arbeitsplatz getragen werden. Das ist nach wie vor deutsche Rechtslage. Ein Kopftuchverbot ist die Ausnahme und nicht die Regel. Und es sollte eine Ausnahme bleiben. Erst wenn durch Religion der Betriebsfriede nachweisbar gestört ist, kann der Arbeitgeber eingreifen. Das ist eine sinnvolle Regel. Alles andere würde zu einer permanenten Diskriminierung von Musliminnen führen. Davon abgesehen, dass ein Arbeitgeber schlecht beraten wäre, eine qualifizierte Person wegen eines Kopftuchs abzulehnen. Glücklicherweise verhalten sich die meisten deutschen Arbeitgeber rational. Sie haben kurz nach dem Urteil deutlich gemacht, dass sie nicht vorhaben, eine solche Neutralitätsregel zu erlassen, sondern immer am konkreten Einzelfall entscheiden (Wird der Betriebsfrieden durch Religion gestört??). Denen ist nicht wichtig, was eine Muslimin auf dem Kopf trägt, sondern was sie im Kopf hat.
04.08.17
13:25
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr P vom 03.08. 19:06) -- Betrifft: Laizismus. Lesen Sie mal bitte nach, wo der Unterschied liegt zwischen Laizismus und Säkularismus. Deutschland ist kein laizistischer Staat, sondern ein säkularer. Das ist ein bedeutsamer Unterschied. Generell ist und bleibt deutsche Rechtslage, dass ein Kopftuch am Arbeitsplatz getragen werden darf. Das hängt u.a. damit zusammen, dass wir ein säkularer Staat sind.
04.08.17
13:30
Manuel sagt:
@Kaan: Ja ich habe nun mal etwas gegen mitteleralterliche islamische Dogmen und wenn es um HASS geht, sollten Sie sich lieber mal im Nahen Osten umsehen. Achja akzeptieren den Moslems in den islamischen Ländern irgendwelche Diversitäten, man sieht also was passiert, wenn diese Religion einmal die Mehrheit hat. aber offenbar fehlt Ihnen etwas Realitätssinn, außer wilden Unterstellungen und Beschimpfungen kommt da nicht viel. In einer Demokratie haben Sie auch zu akzeptieren und zu tolerieren, dass es Menschen gibt, die die mittelalterliche islamische Gesellschafsordnung und deren Symbole eben nicht so toll finden.
04.08.17
15:19
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Bleibt zu hoffen, dass dies endlich einmal geändert wird, denn unsere Gründerväter wußten nicht, dass wir uns heutzutage mit der mittelalterlich islamischen Gesellschaftsordnungen befassen müssen.
04.08.17
15:20
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