Heidelberg

Kopftuch-Streit beendet – Stillschweigen über Ergebnis

Eine muslimische Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber geklagt, weil sie während ihre Tätigkeit in einer Drogerie ein Kopftuch tragen möchte. Die Parteien einigten sich gütlich und vereinbarten Stillschweigen.

02
08
2017
Symbolbild: Das Kopftuch © (flickr/metropolicor.org/ CC 2.0)

Ein Streit zwischen einer Kopftuchtragenden Mitarbeiterin und einer Drogeriemarktkette ist mit einer gütlichen Einigung beendet worden. Der Justiz sei das Ergebnis des nicht öffentlichen Verfahrens vor einer Schlichterstelle nicht bekannt, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts in Heidelberg am Mittwoch. Der Richter habe nur eine Mitteilung erhalten, dass das Verfahren vom April beendet sei. Der Anwalt der 32-jährigen Muslimin sagte auf Anfrage, die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart.

Die Frau hatte darauf geklagt, dass sie das Kopftuch als religiöses Symbol am Arbeitsplatz tragen darf. Die Drogeriemarktkette Müller lehnte das unter anderem mit dem Argument ab, die Betriebsordnung erlaube keine Kopfbedeckung im Kundenkontakt. Die Frau hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als sie 2016 wiederkam, erschien sie mit Hidschab einem Kopftuch.

Das Gericht hatte den Parteien vorgeschlagen, in einem sogenannten Güterichterverfahren ohne Öffentlichkeit eine Einigung zu erarbeiten. In den vergangenen Jahren hatten deutsche Gerichte immer wieder über religiöse Symbole am Arbeitsplatz befinden müssen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
@Johannes Disch; Wenn ihre ein derart mittelalterliches Dogma so extrem wichtig, dass sie es überall zur Schau stellen muss, dann kann es auch mit der Rationalität und dem logischen Denken nicht so weit her sein.
04.08.17
15:22
Manuel sagt:
@Kaan: Mittelalterliche Dogmen egal ob religiös oder nicht, werde ich keinesfalls nur irgendwie akzeptieren.
04.08.17
15:23
Johannes Disch sagt:
@Kaan (Ihr P vom 04.08., 11:08) So ist es. Unser säkularer Staat gestattet die freie Religionsausübung im privaten und im öffentlichen Raum, und zwar als Grundrecht. Religion ist in einem säkularen Staat eben keine Privatsache. Man verliert seine Grundrechte nicht, nur weil man an seinen Arbeitsplatz geht. Ein Eingriff in ein Grundrecht ist immer schwerwiegend, muss einen gewichtigen Anlass haben und der Eingriff muss verhältnismäßig sein. Ein Eingriff in ein Grundrecht muss immer die seltene Ausnahme bleiben.
04.08.17
15:39
Ute Fabel sagt:
@Kaan: Es ist völlig richtig, dass ich den Islam ablehne. Damit bin ich in guter Gesellschaft mit dem Staatsgründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk. Ich lehne auch AfD und FPÖ sowie die heuchlerische maoistische chinesische Staatsideologie ab. Wird ein Betrieb offener, wenn er Burschenschaftercouleur akzeptiert? Nein! Wenn er Salafistenbärte erlaubt? Oder Mao-Anzüge? Keinesfalls! Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht. Kante zeigen statt Anbiedern!
04.08.17
19:24
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Sich in ihrer Ablehnung des Islam auf Atatürk zu berufen hält nicht stand. Atatürk ging es um einen real gelebten Islam in der Türkei Anfang der 20iger Jahre des 20. Jahrhunderts. Ein Islam, der einen Schritt in die Moderne verhinderte. Hinter diesem konkreten historischen Kontext ist die Islam-Kritik Atatürks zu sehen. Sie pauschal auf den Islam heute zu übertragen ist unlauter.
11.08.17
0:25
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