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NRW

DITIB-Imamen wird Zutritt zur JVA verweigert

DITIB-Imamen in Nordrhein-Westfalen wird der Zutritt zur Justizvollzugsanstalten in Dortmund und Essen verweigert. Der Grund: die Imame lehnen eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung ab.

07
08
2017
Symbolbild: Gefängnis, Gefängnisseelsorge, Imame
Symbolbild: Gefängnis, © Dave Nakayama auf flickr, bearbeitet by iQ.

Das Dortmunder Gefängnis „Lübecker Hof“ verweigert Imamen den Zutritt, so berichtet die „WAZ“ vor ein paar Tagen. Aufgrund dessen fallen die Freitagsgebete für die Insassen aus. Der neue Anstaltsleiter Ralf Bothge gab als Grund für diese Entscheidung an, dass die Imame die Sicherheitsüberprüfungen der Justiz am Eingang verweigern würden. 

Eine entsprechende Anweisung habe die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) den Imamen in Nordrhein-Westfalen erteilt. Auf diese Anweisung folgten die Imame, die nun keinen Zutritt mehr zu der Justivollzugsanstallt (JVA) haben. 

Bei der Sicherheitsüberprüfung handele es sich nicht um die obligatorische Kontrolle am Eingang, der sich jeder Besucher unterziehen muss, wie die „WAZ“ berichtet. Von den Imamen wurde zusätzlich eine schriftliche Erklärung gefordert, in der sie bezeugen sollten, dass sie keinen Kontakt zu Radikalen haben.

Die türkische Religionsanstalt habe dies abgelehnt, sodass sich die Justiz NRW dazu gezwungen gesehen habe, den Imamen den Zugang zu den Gefängnissen zu verweigern. Die DITIB war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Doch als Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im letzten Jahr angegeben hatte, dass er alle als Gefängnisseelsorger tätigen Imame der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB vom Verfassungsschutz überprüfen lassen möchte, konterte die DITIB scharf. Der ehemalige DITIB-Koordinator Murat Kayman bewertete die Forderung Kutschtys als „politisch motiviert“ und als „Wahlkampfpopulismus“. Eine ähnliche Position ist bei der aktuellen Debatte um die Imame anzunehmen. 

Nicht nur die Imame, die in der JVA „Lübecker Hof“ in Dortmund beschäftigt waren sind von der Zutrittsverweigerung betroffen, weiteren vier Imamen aus Essen wurde ebenfalls der Zutritt zur JVA an der Krawehlstraße in Rüttenscheid (Essen) verweigert. Auch hier hätten die Imame die zusätzliche Sicherheitsprüfung, in Form einer schriftlichen Erklärung, abgelehnt, so die „WAZ“. 

 

 

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Wenn islamische Prediger sinnvolle Sicherheitsüberprüfungen ablehnen, dürfen sie sich nicht beklagen, wenn das Folgen hat. Wachsamkeit deutscher Behörden hat Vorrang. Diese Prediger sollen froh sein, dass sie überhaupt Zutritt haben dürfen.
07.08.17
19:32
Kritika sagt:
L.S. Die Imame müssen sich entscheiden, was ihnen wichtiger ist: ihr eigener DickKopf oder das Seelenheil ihrer anvertrauten Schäfchen. Die Imame müssen noch lernen, dass der Hausherr die Hausregeln bestimmt. Übrigens, von wem werden die störrische Omame eigentlich bezahlt? Gruss, Kritika
08.08.17
9:20
Mads sagt:
Warum tun sich die Imame der Ditib so schwer damit, zu erklären, dass sie keinen Kontakt zu Radikalen haben? Wenn sie keinen Kontakt zu Radikalen haben, könnten sie diese Erklärung doch guten Gewissens unterschreiben. Die Weigerung legt nahe, dass sie eben doch mit Radikalen im Bunde sind. Da die Imame auf Anweisung der Ditib handeln, ist zudem davon auszugehen, dass die Ditib als Organisation mit Radikalen im Bunde ist. Folglich kann sie auch nicht mehr Partner des deutschen Staates sein, wenn es z.B. um Religionsunterricht geht. Ebenso wie man den Nazis keinen Raum geben darf, darf man auch den Islamisten keinen Raum geben. Wir müssen das Übel bereits an der Wurzel bekämpfen, statt zuzulassen dass die muslimischen Kinder in unseren Schulen von Ditib-Religionslehrern radikalisiert werden.
08.08.17
12:29
Charley sagt:
Als Dienstherr hat die Landesregierung vermutlich das Recht, so etwas zu verlangen. Welche Gründe würden dazu genannt? Zweifel habe ich, ob tatsächlich eine "schriftliche Erklärung gefordert," wurde "in der sie bezeugen sollten, dass sie keinen Kontakt zu Radikalen" ...... Das klingt tendenziös, wenn "Radikale" nicht genauer definiert ist. Da könnte doch jeder mit nein antworten, weil's immer noch Radikalere gibt.
08.08.17
17:29
Daswirdmanjawohlnochsagendürfen sagt:
Kein Problem. Die JVA soll dann bitte von allen Priestern die seelsorgerisch dort tätig sind auch eine Erklärung unterschreiben lassen dass sie nicht pädophil sind und auch keinen Kontakt zu Pädophilen haben. Mazel tov...
09.08.17
7:03
NaDann sagt:
Kein Problem. Die JVA soll dann bitte von allen Priestern die seelsorgerisch dort tätig sind auch eine Erklärung unterschreiben lassen dass sie nicht pädophil sind und auch keinen Kontakt zu Pädophilen haben. Mazel tov...
09.08.17
7:04
Ute Fabel sagt:
Der Vater von einem mir bekannten syrischen Flüchtling, der wegen Blasenkrebs in einem Wiener Krankenhaus behandelt wurde, bekam mehrmals ungewollten Besuch von einem Imam, der ihm am Krankenbett von der Bedeutung des Dschihads erzählte. Noch strengere Sicherheitsprüfungen scheinen geboten. Gespräche von Religionsvertretern mit Patienten in Krankenhäusern und Insassen in Gefängnissen sollten nur dann stattfinden, wenn sie von den Betreffenden schriftlich beantragt werden.
09.08.17
8:07
Manuel sagt:
AKP-Islamisten haben auch in einer JAV nichts zu suchen!
09.08.17
18:10
Johannes Disch sagt:
Die DITIB hat den Imamen keine Anweisungen zu geben. Hier zählt alleine deutsches Recht. Und die geforderten Sicherheitsüberprüfungen entsprechen der deutschen Rechtslage und sind obligatorisch. Für niemanden hat es da Extra-Würste zu geben! Auch nicht für Imame.
09.08.17
20:44
Dilaver sagt:
Gut, dass die DITIB-Imame sich diese Beleidigung haben nicht gefallen lassen. Die JVA-Beamten sollten sich für ihr Verhalten schämen und müssen dafür bestraft werden, damit sich sowas nicht wiederholt. Denn sowas geht nämlich gar nicht.
09.08.17
21:52
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