Muslimin erhält Entschädigung

Muslimin klagt weil AWO ihr Kopftuch ablehnt

Weil sie während ihrer Arbeit nicht auf das Kopftuch verzichten wollte, hat die AWO eine Bewerberin abgelehnt. Die 26 Jahre alte Frau zog vor Gericht und erhält jetzt eine Entschädigung.

13
08
2017
Symbolfoto: Muslima mit einem Kopftuch. © Garry Night auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat eine Sozialarbeiterin abgelehnt, weil sie während ihrer Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Die Begründung: Das Tragen religiöser Symbole sei grundsätzlich bei der AWO Hessen-Süd verboten – egal ob Kopftuch oder Kruzifix. Bei einem Gütetermin vor dem Frankfurter Arbeitsgericht begründete der Anwalt der AWO, die Unternehmensrichtlinie mit der besonderen Beeinflussbarkeit von Kindern. Eine Diskriminierung von Menschen bestimmter Religionen sei mit ihr nicht verbunden.

Die 26-Jährige hatte sich jedoch wegen ihrer Religionszugehörigkeit benachteiligt gefühlt und den Bezirksverband verklagt. Dieser hatte der Sozialpädagogin für die Nachmittagsbetreuung in einer Schule in Frankfurt zunächst eine Zusage erteilt, ihr dann aber abgesagt. Gegen eine Zahlung von 500 Euro einigten sich beide Parteien. Nach Angaben der AWO sei die Entschädigung aber keine Anerkennung einer religiös begründeten Benachteiligung. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Positiv ist, dass den Kindern dort eine Pädagogin erspart bleibt, die ihre Gesinnung immer in Form einer Religionsuniform vor sich hertragen will. Offenheit ist zu fördern, nicht starrsinniger Dogmatismus!
13.08.17
18:49
Frederic Voss sagt:
Diese penetranten Kopftuch-Prozesse bekommt man wirklich langsam satt. Die AWO zahlte wohl 500,- EUR freiwillig um dem ganzen Firlefanz eine Ende zu setzen. Dürfen übrigens Christen Kuzifix-Symbole in muslimischen Ländern offen tragen?
13.08.17
21:56
Kritika sagt:
L.S. Es ist sicher 500 € wert, wenn die Kollegen der Bewerberin nicht täglich dem provozierenden Symbol einer Sekte anschauen müssen, in deren Namen ständig grausame Verbrechen verübt werden. Heute waren es 17 ermordete Menschen in einem Türkischen Restaurant in Burkino Faso. Die AWO hat sich echt dilletantisch benommen. Vorausschauende Abteilungsleiter or Personalchefs loten beim Bewerbungsgespräch aus, ob die Bewerberin Islamisch vorbelastet ist. Falls so, dann teilen sie ihr später neutral mit, sich leider für eine andere Bewerbering entschieden zu haben. Ungerecht? Den kooperativen Bewerberinnen gegenüber (also diejenigen, die nicht an KopftuchSturheit leiden) leider schon. Die rechtlichen Grundlagen sollten deshalb so formuliert werden, dass KopftuchSturheit ein Kündigungs Grund ist. Dann wären die kooperativen Bewerberinnen nicht mehr benachteiligt. Gruss, Kritika.
14.08.17
15:42
Enail sagt:
Und wieder zieht man das religiöse Symbol der Chance von Beschäftigung vor. Aber mittlerweile kann man fast immer mit Entschädigung rechnen. Dieses Vorgehen ist fast schon Normalität in unserem Land. Ich habe den Eindruck, dass es gar nicht darum geht einen Arbeitsplatz zu bekommen, sondern dass man dabei auf Ablehnung und die folgende Entschädigung spekuliert.
15.08.17
23:58
Johannes Disch sagt:
Richtig, diese Kopftuch-Prozesse gehen einem langsam auf den Senkel. Das ist inzwischen wirklich eine Endlosschleife. Man muss aber sagen, dass sich die AWO hier ungeschickt und widersprüchlich verhalten hat. Wieso sagt man der Bewerberin erst zu, wenn es doch eine Richtlinie im Betrieb gibt, die das Tragen von religiösen Symbolen nicht gestattet???
16.08.17
12:22
Johannes Disch sagt:
Seit nunmehr fast 20 Jahren beschäftigt uns das Kopftuch. Seit Fereshta Ludin 1998 vor Gericht zog. Man könnte ´den Eindruck gewinnen, es ginge vor deutschen Gerichten inzwischen nur noch um das Kopftuch. Liegt wohl auch daran, dass "islamiq" offensichtlich auch über wirklich jeden Kopftuch-Fall berichtet, was auch völlig legitim ist. Wir sollten vielleicht endlich zu einer einheitlichen Regelung kommen und zu einem konsequenten Laizismus a la Frankreich. Das macht den Umgang mit religiösen Symbolen einfacher. Alleine; dafür fehlt offenbar die Mehrheit, um die Verfassung zu ändern. So sehr ich gegen Diskriminierung bin: Man kann die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel sehen: Ohne ein gewisses Maß an Assimilation ist Integration nicht möglich. Da das Kopftuch nicht zu den "5 Säulen" des Islam gehört kann man sich nicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen. Das Kopftuch ist kein essentieller Bestandteil des islamischen Glaubens. Bei der Wahl Kopftuch oder Arbeitsplatz sollten sich Musliminnen im eigenen Interesse und im Sinne erfolgreicher Integration vielleicht mal öfters für den Arbeitsplatz entscheiden.
17.08.17
11:59
Prinzessin Rosa sagt:
@kritika:“islamisch vorbelastet“... sag ma gehts noch? Du hörst dich an wie ein Nazi im 3. Reich der Juden Berufsverbot erteilt.
26.03.18
19:07
Prinzessin Rosa sagt:
@disch: o, sind wir zum Islam Experten geworden?
26.03.18
19:10