Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.
Das Berliner Arbeitsgericht hat sich erneut mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen befasst. Im Fall einer Entschädigungsklage konnte zwischen der muslimischen Klägerin und dem Land Berlin am Donnerstag aber keine gütliche Einigung erzielt werden, wie die Pressesprecherin des Gerichts, Andrea Baer, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) auf Anfrage sagte. Die Lehrerin klagt gegen ihre Versetzung von einer Grundschule an eine Berufsschule, weil sie an der Grundschule nicht auf das Tragen des Kopftuches verzichten wollte. Nun wird der Fall Baer zufolge am 15. März 2018 vor der Kammer verhandelt.
Im vergangenen Juni hatte sich das Land Berlin nach einem Vergleich dazu verpflichtet, einer muslimischen Lehramtsbewerberin, die aufgrund ihres Kopftuchs an einem Gymnasium abgelehnt worden war, eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zu zahlen. In einem weiteren Fall hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Februar einer abgelehnten Lehramtsbewerberin nach deren Klage Recht gegeben. Wegen Benachteiligung erkannten die Richter ihr eine Entschädigung in Höhe von ebenfalls zwei Monatsgehältern (8.680 Euro) zu.
Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Die Regelung steht in der Kritik. Linkspartei, Grüne und Kirchen treten für eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes ein, die SPD ist für eine Beibehaltung. (KNA/iQ)