Der Familienrichter, der in einem Scheidungsprozess der Frau untersagte mit Kopftuch zu erscheinen, wurde wegen Befangenheit nun abgelehnt.
Im Kopftuch-Streit vor dem Amtsgericht im brandenburgischen Luckenwalde ist der Familienrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden. Der Fall solle nun im Herbst vor einem anderen Richter des Amtsgerichts verhandelt werden, sagte die Vize-Direktorin des Amtsgerichts, Renate Hellich, am Mittwoch auf Anfrage. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Im Juli war bekanntgeworden, dass ein Richter des Gerichts im Landkreis Teltow-Fläming einer Syrerin untersagt hatte, zu ihrem Scheidungstermin mit Kopftuch zu erscheinen. Die Syrerin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag, dem ein anderer Richter nun stattgegeben hat.
Juristen hatten das Kopftuch-Verbot in dem Scheidungsprozess kritisiert. So schrieb der Bonner Staatsrechtler Professor Klaus Gärditz im Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“, die Neutralitätspflicht gelte im Gericht nur für die Akteure mit hoheitlichen Funktionen, also für Richter und Staatsanwälte. Zeugen könne das Kopftuch nicht verboten werden. (dpa/iQ)