Die AfD im NRW-Landtag möchte künftig die Gesichtsverschleierung als Ordnungswidrigkeit einstufen lassen. Der Landtags-Innenminister sprach von einer „Showveranstaltung“.
Die AfD im NRW-Landtag will eine Gesichtsverschleierung in öffentlichen Gebäuden verbieten und diese künftig als Ordnungswidrigkeit einstufen lassen. Dazu brachte die rechtspopulistische Fraktion am Freitag einen Gesetzesentwurf ins Düsseldorfer Landesparlament ein. Es sei Schuld einer verfehlten Migrationspolitik, dass man sich hierzulande überhaupt mit Burka-Vollverschleierung oder Nikab-Gesichtsschleier befassen müsse, sagte Vize-Fraktionschef Markus Wagner. Die Initiative wurde von den anderen Fraktionen kritisiert. Innenminister Herbert Reul (SPD) sprach von einer „Showveranstaltung“.
Das Verhüllen des Gesichtes erschwere die Kommunikation und solle etwa in Schulen, Sporthallen oder Einrichtungen des Landes verboten werden, heißt es in dem AfD-Antrag. „In der Sache“ sei der Entwurf begrüßenswert, sagte der CDU-Abgeordnete Christos Katzidis, denn: Er sei „wortwörtlich abgeschrieben“ von der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag. Das Thema halte er für NRW aber nicht für dringlich. Die FDP sprach von einem „Plagiat“. SPD-Politiker Andreas Bialas betonte, die meisten Vollverschleierten sehe er auf AfD-Plakaten – sonst kaum. Die Grünen kritisierten den AfD-Vorstoß ebenfalls scharf. (dpa, iQ)