Ab dem ersten Oktober ist das Tragen eines Gesichtsschleiers in Österreich verboten. Nun fordert CSU-Generalsekretär Scheuer so ein Gesetz auch für Deutschland.
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer verlangt ein Verbot von Gesichtsschleiern wie in Österreich auch hierzulande. „Ein Verbot ist möglich und notwendig. Das deutsche Verbötchen zur Vollverschleierung muss so wie in anderen Ländern Europas ausgeweitet werden“, sagte Scheuer der „Passauer Neuen Presse“ (Montag). „Wir geben unsere Identität nicht auf, sondern sind bereit, dafür zu kämpfen. Die Burka gehört nicht zu Deutschland“, erklärte der CSU-Politiker. Innenexperten der Unionsfraktion im Bundestag halten ein solches Verbot dagegen rechtlich nicht für möglich.
In der Alpenrepublik ist ab 1. Oktober das Verhüllen des Gesichts verboten. Darunter fallen Burka und Nikab, aber im Prinzip auch Atemschutzmasken. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz muslimischer Frauen vor Unterdrückung begründet. Es drohen 150 Euro Strafe.
Der Deutsche Bundestag hatte im April lediglich Beamtinnen und Soldatinnen verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei „Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug“ nicht zu verhüllen. Überdies wurde das Personalausweisgesetz geändert. Jede Person muss nun durch einen Abgleich ihres Passfotos mit ihrem Gesicht identifiziert werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), sagte den „PNP“: „Mit dem Teilverbot, das wir im Frühjahr beschlossen haben, sind wir an die Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist.“ Auch er betonte aber: „Burka und Nikab widersprechen klar unseren Werten und unserem Menschenbild. Sie gehören für mich nicht nach Deutschland.“
Bedenken gegen ein Verbot nach österreichischem Vorbild hat auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). „Was das Burka-Verbot anbelangt, haben wir bereits vor wenigen Monaten ein Gesetz verabschiedet, das die Vollverschleierung bei jeglichem Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesgerichten verbietet. Mehr ist dem Bund an Regelungszuständigkeit nicht gegeben“, sagte er. (dpa, iQ)