In Düsseldorf wurde eine muslimische Studentin aufgrund ihres Kopftuches beleidigt und attackiert. Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt.
In Düsseldorf wurde eine junge Studentin mit Kopftuch auf offener Straße islamfeindlich beleidigt und anschließend körperlich attackiert, wie das „Migazin“ vergangene Woche berichtete. Die Tat ereignete sich am 13. Juli dieses Jahres. An einer Düsseldorfer Haltestellte rief eine ältere Frau der Jura-Studentin zu: „Schönes Kopftuch“. Nach dem sich die junge Muslimin für die als Kompliment aufgefasste Aussage freundlich bedankte, änderte die ältere Frau ihren Ton und schrie die Muslimin an: „Ihr kotzt mich an! Das Kopftuch hat hier nichts zu suchen. Verlasst das Land!“
Die junge Studentin wehrte sich gegen diesen verbalen Angriff und wies die Frau darauf hin, dass man niemanden so beschimpfen dürfe und kündigte an die Polizei zu alarmieren. Sie wollte Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Auf diese Drohung hin drehte sich die ältere Frau um und versuchte zu fliehen. Da die junge Jura-Studentin nicht wollte, dass die Frau mit dieser Beleidung ungestraft davon komme, schoss sie ein Foto von ihrer Angreiferin, damit die Polizei die Täterin identifizieren könne und die Tat nicht unbestraft bliebe.
Mit den Fotos war die Angreiferin allerdings nicht einverstanden und griff die junge Studentin deshalb an. Bei dem Versuch ihr das Handy gewaltsam abzunehmen riss sie ihr das Kopftuch herunter, würgte sie am Hals, schlug ihr brutal ins Gesicht und beleidigte sie rassistisch. Die junge Muslimin, die wesentlich kleiner ist als ihre Angreiferin, konnte sich kaum zur Wehr setzen. Ihre Hilferufe wurden von vorbeilaufenden Passanten ignoriert. Nach einer Weile gelang es ihr sich von ihrer Angreiferin zu befreien und floh in eine nahegelegene Sparkassen-Filiale. Auch dorthin wurde sie von ihrer Angreiferin verfolgt. Eine Bankangestellte kam der jungen Studentin zur Hilfe und alarmierte die Polizei. Die Angreiferin floh daraufhin.
Das Opfer schilderte der Polizei den Vorfall und übergab den Beamten sogar das Foto ihrer Angreiferin. Eine ärztliche Untersuchung der Studentin ergab mehrere Verletzungen im Gesicht und am Oberschenkel. Die junge Frau wurde für mindesten zwei Wochen arbeits- und studierunfähig erklärt. Fünf Wochen nachdem die Jura-Studentin Anzeige erstattet hat, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf schriftlich darüber benachrichtigt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Und das, obwohl es Fotos von der Täterin gibt. Außerdem lautete der untersuchte Tatvorwurf lediglich „Beleidigung“, nicht Körperverletzung.
Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft dem „Migazin“ mit, dass die Akte keine Fotos enthalte. Außerdem sei die Tat nicht schwerwiegend genug, um die Ermittlungen fortzusetzen. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen sei für die Staatsanwaltschaft aussichtslos.
Die Polizei räumte allerdings einen Fehler ein. Die Akte hätte nicht der Staatsanwaltschaft, sondern dem Staatsschutz ermittelt werden müssen, weil ein politisch-motivierter Hintergrund bei der Tat vorliegt. Die Polizei teilte nun mit, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen könnte doch erfolgsversprechend sein und wolle dies so an die Staatsanwaltschaft herantragen. Die endgültige Entscheidung obliege aber dem Oberstaatsanwalt.
Die junge Studentin wandte sich in ihrer Verzweiflung an die Antidiskriminierungsstelle FAIR international, die sich dem Fall angenommen hat. Der Geschäftsführer von FAIR, Taner Aksoy bewertet den Fall als „besorgniserregend“. Seit Beginn dieses Jahres werden islamfeindliche Straftaten in einer gesonderten Kategorie erfasst. Neuere Statistiken würden darauf hindeuten, dass die Anzahl der Übergriffe in einem besorgniserregenden Maße steigt, so Aksoy. „Grund zu Sorge bereitet auch die geringe Aufklärungsquote islamfeindlicher Straftaten, wie in diesem Fall deutlich zu sehen ist. Die Erfassung islamfeindlicher Straftaten wird weiterhin lückenhaft bleiben, wenn nicht entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen in den Ausbildungsprozess der Sicherheitsbehörden implementiert werden“