Düsseldorf

Studentin mit Kopftuch wurde attackiert

In Düsseldorf wurde eine muslimische Studentin aufgrund ihres Kopftuches beleidigt und attackiert. Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt.

06
10
2017
Symbolbild: Muslime werden angegriffen © Ron Zmiri auf shutterstock, bearbeitet IslamiQ

In Düsseldorf wurde eine junge Studentin mit Kopftuch auf offener Straße islamfeindlich beleidigt und anschließend körperlich attackiert, wie das „Migazin“ vergangene Woche berichtete. Die Tat ereignete sich am 13. Juli dieses Jahres. An einer Düsseldorfer Haltestellte rief eine ältere Frau der Jura-Studentin zu: „Schönes Kopftuch“. Nach dem sich die junge Muslimin für die als Kompliment aufgefasste Aussage freundlich bedankte, änderte die ältere Frau ihren Ton und schrie die Muslimin an: „Ihr kotzt mich an! Das Kopftuch hat hier nichts zu suchen. Verlasst das Land!“

Die junge Studentin wehrte sich gegen diesen verbalen Angriff und wies die Frau darauf hin, dass man niemanden so beschimpfen dürfe und kündigte an die Polizei zu alarmieren. Sie wollte Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Auf diese Drohung hin drehte sich die ältere Frau um und versuchte zu fliehen. Da die junge Jura-Studentin nicht wollte, dass die Frau mit dieser Beleidung ungestraft davon komme, schoss sie ein Foto von ihrer Angreiferin, damit die Polizei die Täterin identifizieren könne und die Tat nicht unbestraft bliebe.

Mit den Fotos war die Angreiferin allerdings nicht einverstanden und griff die junge Studentin deshalb an. Bei dem Versuch ihr das Handy gewaltsam abzunehmen riss sie ihr das Kopftuch herunter, würgte sie am Hals, schlug ihr brutal ins Gesicht und beleidigte sie rassistisch. Die junge Muslimin, die wesentlich kleiner ist als ihre Angreiferin, konnte sich kaum zur Wehr setzen. Ihre Hilferufe wurden von vorbeilaufenden Passanten ignoriert. Nach einer Weile gelang es ihr sich von ihrer Angreiferin zu befreien und floh in eine nahegelegene Sparkassen-Filiale. Auch dorthin wurde sie von ihrer Angreiferin verfolgt. Eine Bankangestellte kam der jungen Studentin zur Hilfe und alarmierte die Polizei. Die Angreiferin floh daraufhin.

Das Opfer schilderte der Polizei den Vorfall und übergab den Beamten sogar das Foto ihrer Angreiferin. Eine ärztliche Untersuchung der Studentin ergab mehrere Verletzungen im Gesicht und am Oberschenkel. Die junge Frau wurde für mindesten zwei Wochen arbeits- und studierunfähig erklärt. Fünf Wochen nachdem die Jura-Studentin Anzeige erstattet hat, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf schriftlich darüber benachrichtigt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Und das, obwohl es Fotos von der Täterin gibt. Außerdem lautete der untersuchte Tatvorwurf lediglich „Beleidigung“, nicht Körperverletzung.

Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft dem „Migazin“ mit, dass die Akte keine Fotos enthalte. Außerdem sei die Tat nicht schwerwiegend genug, um die Ermittlungen fortzusetzen. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen sei für die Staatsanwaltschaft aussichtslos.

Die Polizei räumte allerdings einen Fehler ein. Die Akte hätte nicht der Staatsanwaltschaft, sondern dem Staatsschutz ermittelt werden müssen, weil ein politisch-motivierter Hintergrund bei der Tat vorliegt. Die Polizei teilte nun mit, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen könnte doch erfolgsversprechend sein und wolle dies so an die Staatsanwaltschaft herantragen. Die endgültige Entscheidung obliege aber dem Oberstaatsanwalt.

Die junge Studentin wandte sich in ihrer Verzweiflung an die Antidiskriminierungsstelle FAIR international, die sich dem Fall angenommen hat. Der Geschäftsführer von FAIR, Taner Aksoy bewertet den Fall als „besorgniserregend“. Seit Beginn dieses Jahres werden islamfeindliche Straftaten in einer gesonderten Kategorie erfasst. Neuere Statistiken würden darauf hindeuten, dass die Anzahl der Übergriffe in einem besorgniserregenden Maße steigt, so Aksoy. „Grund zu Sorge bereitet auch die geringe Aufklärungsquote islamfeindlicher Straftaten, wie in diesem Fall deutlich zu sehen ist. Die Erfassung islamfeindlicher Straftaten wird weiterhin lückenhaft bleiben, wenn nicht entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen in den Ausbildungsprozess der Sicherheitsbehörden implementiert werden“

 

Leserkommentare

Mads sagt:
Wenn man in einem islamischen Land einfach jemanden fotografiert, kann man auch damit rechnen, dass man angegangen wird. Was soll also diese Aufregung? Die Islamistin kann doch nicht einfach ein Foto von jemandem machen. Bis zu dem Zeitpunkt ist doch eigentlich noch gar nichts passiert. Es wurde lediglich eine Meinung geäußert. Man kann die gut oder schlecht finden, aber verbieten kann man sie nicht. In Deutschland herrscht Meinungsäußerungsfreiheit. Das müssen Moslems auch akzeptieren, wenn sie hier leben wollen. Wer unsere Gesetze nicht mag, kann in ein Land gehen, in dem die Gesetze herrschen, die ihm gefallen. Wir haben niemanden gezwungen, nach Deutschland zu kommen. Wir waren lediglich so freundlich, einigen Zuflucht vor ihren eigenen Leuten zu geben.
06.10.17
18:33
Kritika sagt:
L.S. Leider; wieder einmal beschäftigt sich unsere Polizei/Justiz mit KopftuchSturheit; mit einer MuslimFrau. Bei der Feststellung, was nun genau die ältere Frau gesagt hat steht sicher Aussage gegen Aussage. Damit ist nicht feststellbar, ob die 'ältere Frau' Aussagen machte, die ausserhalb des Rechtes auf freier Meinungsäusserung fallen. Die Studentin aber, gibt zu, die 'ältere Frau' gegen ihren Willen fotografiert zu haben; sie hat sogar der Polizei das Beweisstück (gegen sich selbst) ausgehändigt. Damit ist wahrscheinlich die Studentin die einzige, die eine bewiesene Straftat begangen hat. Die 'ältere Frau' hat nur versucht, diese Strafrat zu verhindern. Weil die Studentin das Fotogerät nicht freiwillig übergeben wollte, war die 'ältere Frau' gezwungen, ihr Recht mit Zwang durchzusetzen; Juristen nennen das wahrscheinlich Notwehr. Das unter widerrechtliches Handeln erschlichenes Foto hat deshalb wahrscheinlich keine Beweiskraft, weswegen es bei der Staatsanwaltschaft weg geworfen wurde. Die Studentin kann froh und dankbar sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Straftat nicht weiter verfolgt. Übrigens: Provozieren mit Kopftuch bedeutet sich in der unnötigen Gefahr zu begeben, belästigt zu werden. Im vorliegenden Fall hat die 'ältere Frau' zunächst lediglich ihre ablehnende Meinung geäussert. Polizei und Justiz werden durch unverbesserliche MuslimFrauen mit solche Lapalien ständig beschäftigt. Kritika schlägt vor, die Religionsfreiheit so zu verstehen, dass öffentliches ZurSchauStellen Religiöser Symbole und - Kleidung nicht dadurch dedeckt ist. Damit wäre am Meisten die KopftuchFrauen geholfen denn sie wären von Belästigung befreit, weil sie dann unerkennbar wären. Das StrassenBild in Deutschen Städten wäre wieder neutral und nicht mehr verunziert durch dauer-demonstrierende Muslims. Aber auch Polizei und Justiz wären alle Fälle von KopftuchNörgelei auf einen Schlag los. Sie könnten sich wieder nützliche Sachen wittmen. Eine Win-Win situation also. Gruss, Kritika
07.10.17
0:57
Rüdiger Spormann, ehrenamtlicher Mitarbeiter "Weisser Ring e.V." sagt:
Es ist erschreckend, dass scheinbar niemand der bedrängten Muslima auf der Straße zur Hilfe kam und sie erst Zuflucht in Geschäftsräumen suchen musste, um dort beschützt zu werden. Es sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass der in den Medien geschilderte Fall eine Welle der Anteilnahme auslöste und der jungen Frau von mehreren Seiten Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Angreiferin angeboten wurde. Die Düsseldorfer Außenstelle der Opferhilfeorganisation "WEISSER RING" hat die Vermittlung medizinischer Hilfe und erforderlichenfalls auch therapeutischer Maßnahmen in Aussicht gestellt. Wir helfen Opfern von Straftaten, ohne auf die Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit zu achten. Auch das ist Deutschland.
07.10.17
15:36
Kritika sagt:
L.S. An Herr Rüdiger Spormann vom Weissen Ring. Wenn ein Einbrecher, der beim Einschlagen einer Scheibe gefährlich tiefe Schnittverletzungen davon trägt, würde der 'Weise Ring' den auch terapeutische Massnahmen in Aussicht stellen? Oder dem Dieb, der beim Unfall mit dem gestolenem Auto schwer verwundet wird? Die Verletzungen der MuslimFrau waren ursächlich die direkte Folge ihrer bewusst begangenen GesetzesVerletzung. (Fotografieren). Kritika kann sich schwer vorstellen, dass Unterstützer des 'Weissen Ring' ihr Geld opfern, damit es verschenkt wird an Menschen die durch gesetzloses Handeln ihre Probleme selber verursachen. Gruss, Kritika
07.10.17
23:10
Ute Fabel sagt:
In Istanbul wurde im vergangenen Sommer eine türkisches Studentin wegen des Tragens kurzer Hosen ins Gesicht geschlagen. Ein gläubiger Moslem fühlte sich wegen ihres Kleidungsstils in seinem religiösen Gefühlen verletzt, was diese Aggressionen auslöste. Dabei handelt es sich in der Erdogan-Türkei, in der Religion und Politik immer mehr vermengt werden, leider um keinen Einzelfall.
09.10.17
10:21
Johannes Disch sagt:
@Mads Es geht um die Gesetze bei uns und nicht um die Zustände in gewissen islamischen Ländern. Hier bei uns in Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht, solche Dinge zur Anzeige zu bringen und kann erwarten, dass diesen Dingen nachgegangen wird. Muslime haben dieselben Rechte wie "Biodeutsche." Muslime/Musliminnen sind keine Menschen zweiter Klasse. Auch nicht vor dem Gesetz.
09.10.17
21:23
Johannes Disch sagt:
@Rüdiger Spormann Prima, ihr Engagement.
09.10.17
21:25
Johannes Disch sagt:
Es ist schon bedenklich, wie hier machen das Opfer (die angegriffene und beleidigte junge Muslimin) zur Täterin gemacht wird. Es ist aber bezeichnend, und es passiert hier bei "IslamiQ" nicht das erste Mal. Noch einmal: Eine Muslimin darf bei uns ihr Kopftuch tragen. Das ist ihr durch unsere Verfassung als Grundrecht garantiert. Und sie hat-- wie jeder andere Mensch auch-- das Grundrecht auf den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit. Und sie hat den Anspruch, dass Polizei und Justiz einer Straftat nachgehen. Muslime/Musliminnen sind keine Menschen zweiter Klasse. Auch nicht vor dem Gesetz. @Rüdiger Spormann ("Weißer Ring e.v.") Toll, ihr Engagement.
10.10.17
12:18
Charley sagt:
Das Benehmen der "älteren Frau" ist komplett daneben. Genauso bescheuert wie das der Moralisten, die sich in den 60ern über die Miniröcke aufregten. Die "ältere Frau" war ganz klar auf Argressionskurs und hätte doch woanders hingucken können, wenn sie das Kopftuch nicht sehen will. Dafür ist in der Öffentlichkeit Platz. Die Attacke wg des Fotos ist der Gesetztesbruch. Sie hätte, wenn das Foto rechtsrelevant geworden wäre, es ablehnen können und auf einen evtl. Gesetzesbruch hinweisen können, damit das Foto nicht verwendet wird gerichtlich. Daraus das Recht der körperlichen Attacke abzuleiten ist krank, Kritika! Keiner hat irgend ein Recht, jemanden körperlich zu attackieren, niemand! Mich nerven Kopftücher auch, aber das ist zu tolerieren. Ich ertrage auch die Trachtenfolklore von Bayern, auch wenn ich die Borniertheit und Dämlichkeit, die oft damit einhergeht, abstoßend finde. Kopftuch ist Religionsfolklore, Eitelkeit vor "Allah", ist nicht ernst zu nehmen! Bei der Jura-Studentin frage ich mich allerdings, warum sie so drauf eingestiegen ist. Im Prinzip diskreditiert sich diese ätzende "ältere Frau" doch von allein. Soll auch heißen: Vielleicht hat sie Interesse an der Opferrolle gehabt?
10.10.17
22:56
Johannes Disch sagt:
@Mads (Ihr P vom 06.10.2017, 18:33) -- "Die Islamistin kann doch nicht einfach...." (Mads) Wie kommen Sie auf die Idee, die Frau als "Islamistin" zu bezeichnen? Nur weil sie ein Kopftuch trägt? -- "Bis zu diesem Zeitpunkt war doch noch gar nichts passiert. Es wurde lediglich eine Meinung geäußert." (Mads) Das ist nicht richtig. Die Äußerungen der Frau waren abwertend und beleidigend. ("Das Kopftuch hat hier nichts zu suchen. Ihr kotzt mich an. Verlasst unser Land."). Beleidigungen sind nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ("Meinungsfreiheit"), gedeckt, sondern stellen eine Straftat dar. -- "In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Das müssen auch die Moslems kapieren." (Mads) Diese Meinungsfreiheit ist aber nicht grenzenlos. Die Schranken definiert Satz (2) Art. 5 GG. Beleidigungen, wie sie die älter Frau der jungen Muslimin an den Kopf warf, sind bei uns nicht gedeckt durch Art. 5 GG. Der Fall ist eindeutig. Die Aggression und die Beleidigungen gingen von der älteren Frau aus. Der Versuch, der hier von manchen gemacht wird, das zu relativieren und das Opfer zur Täterin zu machen, zeigt, wie weit wir hier in Deutschland in gewissen Kreisen schon sind. Das ist islamfeindlich und rassistisch. Und es ist zum schämen! Das müssen auch gewisse "Biodeutsche" kapieren.
11.10.17
12:27
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