Düsseldorf

Studentin mit Kopftuch wurde attackiert

In Düsseldorf wurde eine muslimische Studentin aufgrund ihres Kopftuches beleidigt und attackiert. Das Ermittlungsverfahren wurde nach wenigen Wochen eingestellt.

06
10
2017
Symbolbild: Muslime werden angegriffen © Ron Zmiri auf shutterstock, bearbeitet IslamiQ

In Düsseldorf wurde eine junge Studentin mit Kopftuch auf offener Straße islamfeindlich beleidigt und anschließend körperlich attackiert, wie das „Migazin“ vergangene Woche berichtete. Die Tat ereignete sich am 13. Juli dieses Jahres. An einer Düsseldorfer Haltestellte rief eine ältere Frau der Jura-Studentin zu: „Schönes Kopftuch“. Nach dem sich die junge Muslimin für die als Kompliment aufgefasste Aussage freundlich bedankte, änderte die ältere Frau ihren Ton und schrie die Muslimin an: „Ihr kotzt mich an! Das Kopftuch hat hier nichts zu suchen. Verlasst das Land!“

Die junge Studentin wehrte sich gegen diesen verbalen Angriff und wies die Frau darauf hin, dass man niemanden so beschimpfen dürfe und kündigte an die Polizei zu alarmieren. Sie wollte Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Auf diese Drohung hin drehte sich die ältere Frau um und versuchte zu fliehen. Da die junge Jura-Studentin nicht wollte, dass die Frau mit dieser Beleidung ungestraft davon komme, schoss sie ein Foto von ihrer Angreiferin, damit die Polizei die Täterin identifizieren könne und die Tat nicht unbestraft bliebe.

Mit den Fotos war die Angreiferin allerdings nicht einverstanden und griff die junge Studentin deshalb an. Bei dem Versuch ihr das Handy gewaltsam abzunehmen riss sie ihr das Kopftuch herunter, würgte sie am Hals, schlug ihr brutal ins Gesicht und beleidigte sie rassistisch. Die junge Muslimin, die wesentlich kleiner ist als ihre Angreiferin, konnte sich kaum zur Wehr setzen. Ihre Hilferufe wurden von vorbeilaufenden Passanten ignoriert. Nach einer Weile gelang es ihr sich von ihrer Angreiferin zu befreien und floh in eine nahegelegene Sparkassen-Filiale. Auch dorthin wurde sie von ihrer Angreiferin verfolgt. Eine Bankangestellte kam der jungen Studentin zur Hilfe und alarmierte die Polizei. Die Angreiferin floh daraufhin.

Das Opfer schilderte der Polizei den Vorfall und übergab den Beamten sogar das Foto ihrer Angreiferin. Eine ärztliche Untersuchung der Studentin ergab mehrere Verletzungen im Gesicht und am Oberschenkel. Die junge Frau wurde für mindesten zwei Wochen arbeits- und studierunfähig erklärt. Fünf Wochen nachdem die Jura-Studentin Anzeige erstattet hat, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf schriftlich darüber benachrichtigt, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Und das, obwohl es Fotos von der Täterin gibt. Außerdem lautete der untersuchte Tatvorwurf lediglich „Beleidigung“, nicht Körperverletzung.

Auf Nachfrage teilte die Staatsanwaltschaft dem „Migazin“ mit, dass die Akte keine Fotos enthalte. Außerdem sei die Tat nicht schwerwiegend genug, um die Ermittlungen fortzusetzen. Eine Wiederaufnahme der Ermittlungen sei für die Staatsanwaltschaft aussichtslos.

Die Polizei räumte allerdings einen Fehler ein. Die Akte hätte nicht der Staatsanwaltschaft, sondern dem Staatsschutz ermittelt werden müssen, weil ein politisch-motivierter Hintergrund bei der Tat vorliegt. Die Polizei teilte nun mit, eine Wiederaufnahme der Ermittlungen könnte doch erfolgsversprechend sein und wolle dies so an die Staatsanwaltschaft herantragen. Die endgültige Entscheidung obliege aber dem Oberstaatsanwalt.

Die junge Studentin wandte sich in ihrer Verzweiflung an die Antidiskriminierungsstelle FAIR international, die sich dem Fall angenommen hat. Der Geschäftsführer von FAIR, Taner Aksoy bewertet den Fall als „besorgniserregend“. Seit Beginn dieses Jahres werden islamfeindliche Straftaten in einer gesonderten Kategorie erfasst. Neuere Statistiken würden darauf hindeuten, dass die Anzahl der Übergriffe in einem besorgniserregenden Maße steigt, so Aksoy. „Grund zu Sorge bereitet auch die geringe Aufklärungsquote islamfeindlicher Straftaten, wie in diesem Fall deutlich zu sehen ist. Die Erfassung islamfeindlicher Straftaten wird weiterhin lückenhaft bleiben, wenn nicht entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen in den Ausbildungsprozess der Sicherheitsbehörden implementiert werden“

 

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S., auch Herr Johannes Disch. Er schreibt: « Noch einmal: Eine Muslimin darf bei uns ihr Kopftuch tragen. Das ist ihr durch unsere Verfassung als Grundrecht garantiert.» --------- Nach Meinung Kritika's ist zwar die Religionsfreiheit GG-lich garantiert, ( jeder darf also am Weinachtsmann, SonnenGott RA, die Königin der Nacht, Jesus oder Allah glauben). Aber "Koptuch" kommt weder im GG noch in irgend eines anderes Gesetz vor. Vermutlich haben Richter das eines Tages als Folgerung des GG so interpretiert. Richterliche Interpretationen aber sind flüchtig, sie gelten nur bis zum nächsten invertierenden Urteil. --------- Sehr geehrter Herr Disch, gilt Ihrer Meinung nach das Recht auf's eigene Bild auch für solche Personen, (die 'ältere Frau' ) die das Recht auf freie Meinung auf MuslimFrauen anwenden? Wenn Ja, wo ist Ihr Problem? ----------- Sehr geehrter Herr Disch, Sie und ich wissen drommels gut, dass Muslims von allerhöchster Autorität die Genemigung zum Lügen erhalten haben, falls es dem Islam nutzt. Genannt nach einem Mexicanischen alkoholischen Getränk "Tequila". --------- Islamiq ist als Berichterstatterin der Geschichte selbstverständlich parteiïsch. Wir kennen zudem nur die Aussage der KopftuchFrau. Ihre Mufties haben die eingeprägt, dass Muslims die Lizenz besitzen, für die 'gute' Islam Sache zu Lügen bis die Balken sich biegen. (Tequila) Sie, Herr Disch, wissen auch, wie die Islamische Gesetzgebung selber die Zuverlässigkeit der Aussagen von MuslimFrauen bei Gericht einschätzt: nämlich nur halb so glaubwürdig als die von Männer. Die Deutsche Staatanwaltschaft hält Kritika wesentlich glaubwürdiger als irgend eine MuslimFrau, mit egal wieviele Kopftücher die herum läuft. Die Staatanwaltschaft hat die FrauenGeschichte als nicht ausreichend bedeutsam eingestuft als darüber ein Fass aufzumachen. Wir sollten der Aussage der seriösen Staatsanwaltschaft wesentlich mehr Respect und Vertrauen entgegen bringen als die (wohl möglich mit Lügen versehene) Story einer beleidigten KopftuchFrau. Kritika rädt der KopftuchFrau: "laufen Sie normal in Deutsland herum, dann geschieht Ihnen nichts. Wenn Sie aber provozierend auffallen wollen, dann jammern Sie bitte nicht, wenn das einigen normalen Bürgern Ihres Gastlandes nicht gefällt und diese von ihrem Recht auf freie Meinungsäusserung gebrauch machen." Gruss, Kritika.
13.10.17
1:04
grege sagt:
Man kann kritisch über das Kopftuch denken, aber ist völlig illegitim, Kopftuchträger zu attackieren, wie offenbar in Düsseldorf geschehen.
13.10.17
22:22
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und manche Zugewanderte müssen auch kapieren, dass ihre mittelalterlichen Dogmen bei uns auf nicht viel Gegenliebe stoßen oder?
14.10.17
19:27
Kritika sagt:
L.S. an 'Charley' und diejenigen welche die KopftuchFrau in Schutz nehmen und die 'ältere Frau' verurteilen. Herr 'Charley' schreibt: Die Attacke wg des Fotos ist der Gesetztesbruch. Sie hätte, wenn das Foto rechtsrelevant geworden wäre, es ablehnen können und auf einen evtl. Gesetzesbruch hinweisen können, damit das Foto nicht verwendet wird gerichtlich. Daraus das Recht der körperlichen Attacke abzuleiten ist krank, Kritika! Keiner hat irgend ein Recht, jemanden körperlich zu attackieren, niemand! Sehr geehrter Herr Charley, da könnten Sie falsch informiert sein. Nicht nur gibt in bestimmten Situationen das Deutsche Recht " jemanden körperlich zu attackieren" sondern sogar das Recht, jemanden zu töten. Zum Beispiel Rechtfertigender Notstand §34 StGB oder auch §35 StGB, worauf ich hier nicht näher eingehe. Was die ältere Frau nun angeblich gesagt haben soll, wissen wir nur von der KopftuchFrau selber. Vielleicht erinnert sie sich falsch, übertreibt oder lügt einfach. Die KopftuchFrau könnte offensichtlich vor Gericht nicht beweisen, dass die Alte Frau die Grenze der zulässigen freien MeinungsÄusserung verletzt hat. Die KopftuchFrau gibt zu, mindesten 1 Foto gemacht zu haben, ohne Zustimmung der fotografierten. Sie hat damit das Rechtsgut "Freies Bild" verletzt. Die KopftuchFrau ist damit die einzige, die gesetzlichwidrig gehandelt hat. Die Alte Frau hat keine Möglichkeit zu verfolgen, was die KopftuchFrau mit dem Bild / den Bildern anstellt. Gibt sie die einen MuslimSchlägertrupp? Stellt sie die im Inet? Versucht sie damit die Alte Frau zu lokalisieren um sie zu erpressen cq mobben? Die alte Frau hatte also berechtigte Gründe, die Aufnahmen haben zu wollen. Hier kommt §34StGB 'Rechtfertigender Notstand' in's Spiel: (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut [ zB. das EigentumsRecht auf's eigene Bild, Kritika] eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. (2) Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. ----------- Ende § 34 StGB Also: die Alte Frau hatte das volle Recht, eine Tat zu begehen [ Im Jargon des Gesetzgebers ist hiermit eine Tat gemeint, die üblicher weise Straf-bewährt ist, Kritika ] "- - um die Gefahr von sich - - abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig." -------- Ende § 34 StGB Dass sie dabei sehr sanft vorgegangen ist, wie (2) des § 34 StGB fordert, folgt schon daraus, dass die Alte Frau der Gesetzesbrecherin das FotoGerät nicht abgenommen hat, obwohl sie ihr doch körperlich überlegen war. Über dies hätte die KopftuchFrau die Auseinandersetzung zu jeder Zeit beenden können, indem Sie das Aufnahmegerät mit den illegegalen Fotos ausgehändigt hätte. Sind Sie noch immer der Meinung, dass Kritika krank ist, sehr geehrter Herr Charley? Grusss, Kritika
15.10.17
0:07
Johannes Disch sagt:
@Kritika (Ihr Post vom 13.10.17, 1:04) -- "Kopftuch kommt weder im GG vor..." ("Kritika"). Das muss es auch nicht. Die Religionsgemeinschaften und das religiöse Individuum sind in der konkreten Ausgestaltung ihres Glaubens relativ frei. Die Glaubenspraxis darf nur nicht gegen unsere Verfassung verstoßen. Zudem ist nicht nur Artikel 4 GG ("Religionsfreiheit") maßgebend, sondern auch Artikel 2 GG ("Frei Entfaltung der Persönlichkeit"). Wir können Menschen nicht vorschreiben, wie sie sich privat zu kleiden haben.
16.10.17
12:36
mittel alte sagt:
@Manuel zu Ihrem Post "Und manche Zugewanderte müssen auch kapieren, dass ihre mittelalterlichen Dogmen bei uns auf nicht viel Gegenliebe stoßen oder?" fallen mir zwei Fragen ein. 1. Wegen des Kontextes (Artikel über Muslima mit Kopftuch) schließe ich, dass sie das Kopftuch als "mittelalterliches Dogma" sehen. Ich bin da nicht ihrer Meinung, aber lassen wir das mal kurz als Hypothese stehen und gehen mal weiter. Wenn es tatsächlich aus dem Mittelalter stammen würde, wäre es dann per se schon falsch? Auf welche Zeit gehen denn z.B. Martinsumzüge zurück? Und umkehrt; ist alles, was in der Moderne entstanden ist, per se eine positive Entwicklung des Homo Sapiens? Beispiel: Kinderpornographie oder sexuelle Belästigung wie im Falle von Weinstein ans Tageslicht gekommen. 2. Wenn jemand der an Horoskope glaubt, Sie nach Ihrem Sternzeichen fragt, würden Sie ihm eine Ohrfeige verpassen, nur weil Sie diesen Glauben nicht teilen? 3. Inwiefern schränkt Sie eine Frau mit Kopftuch ein oder inwiefern behelligt Sie sie? Kommen Sie mir jetzt bitte nicht, mit: Ich kann diesen Anblick nicht ertragen! Wir alle ertragen den Anblick leicht Bekleideter, die uns im Sommer mit der Exponierung ihrer Tatoos, Speckrollen o.ä. "beglücken". So mancher mag auch den Anblick nackter Füße oder behaarter Beine nicht. Und trotzdem: The show must go on! Leben und leben lassen, mein lieber. Funktioniert immer, ob Antike, Mittelalter oder Moderne!
19.10.17
11:57
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