In zwei Monaten jährt sich der Terroranschlag in Berlin mit zwölf Toten zum ersten Mal. Dass der Kriminalpolizei vor und nach dem Anschlag Fehler unterliefen, ist bekannt. Nun soll ein Untersuchungsbericht genauere Erkenntnisse liefern.
Zehn Monate nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt veröffentlicht der Sonderermittler des Senats seinen Untersuchungsbericht. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und der von ihm eingesetzte Sonderermittler Bruno Jost wollen den Bericht gemeinsam am Donnerstag (12.10.) vorstellen, wie eine Sprecherin des Senators am Montag sagte. Den Termin hatte Geisel zuvor in einem Interview mit der „Welt“ genannt.
Jost hatte Mitte April seine Arbeit begonnen. Er soll die Ermittlungen der Polizei und der anderen Behörden rund um den Terroranschlag vom 19. Dezember untersuchen und Fehler aufdecken. Geisel hatte angekündigt, Jost habe das Recht zur Einsicht in alle Akten und Daten – auch in geheime Unterlagen.
Außer Jost befasst sich seit dem Sommer auch ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit dem Terroranschlag. Außerdem arbeitet eine interne Ermittlungsgruppe der Berliner Kriminalpolizei die Akten auf.
Der Tunesier Anis Amri hatte einen Lastwagen entführt und auf den Weihnachtsmarkt nahe dem Kudamm in Berlin gefahren. Bei dem schwersten islamistischen Terroranschlag in Deutschland starben 12 Menschen, fast 70 wurden verletzt. Wenige Tage nach dem Attentat wurde Amri auf der Flucht von italienischen Polizisten erschossen.
In einem Zwischenbericht hatte Jost Versäumnisse, Fehlinformationen und Aktenmanipulationen der Berliner Kriminalpolizei bestätigt. Einiges davon war schon zuvor bekanntgeworden. Gleichzeitig verteidigte Jost im Frühsommer die Arbeit der Polizei gegen allgemeine Beschuldigungen. „Eine undifferenzierte und pauschale Verurteilung der Polizei und des LKA ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt“, sagte er damals. Es habe „keine Hinweise auf flächendeckendes Fehlverhalten der Polizei“ gegeben.
Allerdings nannte Jost viele Fehler von Kriminalpolizisten, die vor dem Anschlag für Ermittlungen gegen Amri zuständig waren. Auch wurden Geisel und sein Staatssekretär in den Tagen nach dem Anschlag von der Berliner Polizei offenbar falsch informiert.
So hatte eine Kriminalkommissarin am 1. November 2016 den Stand der Ermittlungen gegen Amri zusammengefasst und dabei von gewerbsmäßigem Drogenhandel zusammen mit zwei Mittätern geschrieben. Diese schwerwiegenden Vorwürfe hätten juristisch für einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gereicht – falls die Kripo entsprechende Beweise gehabt hätte. Der Bericht ging damals nicht an die Staatsanwaltschaft und wurde laut Jost zwischen dem 4. November und dem 2. Januar 2017 im Computersystem der Polizei auch nicht bearbeitet. Die Fachaufsicht im Landeskriminalamt (LKA), also der zuständige Kommissariatsleiter, habe hier „ganz oder teilweise versagt“, stellte Jost damals fest.
Kurz nach dem Anschlag, am 23. Dezember, berichtete Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) dann, Amri habe sich „vermutlich auch mit Betäubungsmittelkleinhandel beschäftigt“. Diese falsche Information beruhte auf einem „Führungs-Info“ der Polizei, einem bis 14-seitigen Papier vom 22./23. Dezember, das Erkenntnisse zu Amri zusammenfasste. Wer diese Fehlinformationen für die Polizeiführung und den Senat verfasste, war unklar.
Bekannt ist aber, dass ein Kriminaloberkommissar den Bericht seiner Kollegin vom 1. November am 19. Januar 2017 fälschte und die Vorwürfe vom gewerbsmäßigen Drogenhandel auf Kleinhandel herunterstufte. Durch die nachträgliche Änderung der Akte wollte der Kommissar möglicherweise eigene Versäumnisse bei der Beurteilung Amris vertuschen. (dpa, iQ)