Die Spionagevorwürfe gegen DITIB-Imame konnten nicht bewiesen werden. Anträge auf Haftbefehl wurden wiederholt abgelehnt.
Seit Anfang des Jahres wird einzelnen Imamen und Mitarbeitern der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB vorgeworfen, im Auftrag der türkischen Regierung Gemeindemitglieder ausspioniert zu haben, um Gülen-Anhänger ausfindig zu machen. Diese wird für den Putschversuch in der Türkei verantwortlich gemacht und als terroristisch eingestuft.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun seit Januar 2017 in diesem Fall. Ende September wurde ihr Antrag auf Haftbefehle für sechs Imame und einen hochrangigen Mitarbeiter erneut vom Bundesgerichtshof abgelehnt, wie der WDR berichtete. Der Richter sah keinen dringenden Tatverdacht vorliegen. Bisher hätten die Ermittlungen keine Beweise dafür hervorgebracht, dass die betroffenen Imame mehr Informationen über ihre Gemeindemitglieder gesammelt hätten, als üblich. Bereits im Januar hatte der zuständige Bundesstaatsanwalt einen Antrag auf Haftbefehl gestellt, der mit derselben Begründung abgelehnt wurde.
Seit diesen Vorwürfen gegen DITIB, die bisher nicht bewiesen werden konnten, wurde vielerorts auf politischer Ebene die Zusammenarbeit mit DITIB unterbrochen oder reduziert.