Das „Burkaverbot“ in Österreich stellt für die Polizei an Halloween eine Herausforderung dar. Bisherige Eingriffe aufgrund des Verbots betrafen kaum muslimische Frauen.
Ein Monat nach Einführung des Gesichtsverhüllungsverbots in Österreich ist die Zahl der Einsätze überschaubar. „Die Anzahl der Amtshandlungen steht nicht im Verhältnis zur Aufmerksamkeit“, meinte ein Polizeisprecher zu den vielen Schlagzeilen rund um das verkürzt als „Burkaverbot“ bekannt gewordene Gesetz. Rund 30 Einsätze zählt die Wiener Polizei in den ersten zwei Wochen. In 21 Fällen wurde die Gesichtsverhüllung nach Aufforderung abgenommen und der Vorfall blieb straflos. Betroffen waren vor allem Touristinnen. Acht Personen wurden angezeigt, davon zwei „Provokateure“. Nur eine Handvoll Fälle betraf muslimische Gesichtsverhüllungen. Eine aktualisierte Bilanz zum Monatsende wollte die Polizei nicht mehr vorlegen.
Die Vorschrift verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie der Burka oder des Nikabs, aber – von Ausnahmen abgesehen – auch von zu tief in das Gesicht gezogenen Schals, Atemschutz- oder Faschingsmasken. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann bis zu 150 Euro kosten. Gerade zu Halloween rechnet die Polizei mit Anrufen über auffällig verkleidete Menschen. Die Unterscheidung zwischen einer Verhüllung aus religiösen Gründen und einem Halloween-Kostüm „müsse man den Polizisten schon zutrauen“, sagte dazu ein Polizeisprecher. Die Gesetzgebung nutzten auch PR-Agenturen, um durch selbst ausgelöste Polizeieinsätze Aufmerksamkeit für Kunden zu erreichen. (dpa/iQ)