Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Reformationsjubiläum

„Der Diskurs über Reform und Islam ist ein Selbstgespräch“

Forderungen nach einer Reform des Islams seitens sogenannter Islamkritiker haben Hochkonjunktur. Auf welche gesellschaftlichen Missstände dieser „Erfolg“ hinweist und wie der Islam sich qua Tradition unentwegt weiterentwickelt, erklären Dr. Hakkı Arslan und Dr. Silvia Horsch in einem IslamiQ-Gastbeitrag.

31
10
2017
Martin Luther, Reformation © shutterstock
Zum Gedenken an Martin Luther und die Reformation: Statue in Erfurt © shutterstock

Und täglich grüßt die Islamkritik, fordert „Reform“ und einen „aufgeklärten Islam“. Muslimische Akteure, die sich solche Kategorien zu eigen machen, werden im Diskurs honoriert und hofiert. Das deutlichste Beispiel aus diesem Jahr – dem Jahr des 500-jährigen Jubiläums der Reformation – ist die Eröffnung der „liberalen“ Ibn Ruschd-Goethe-Moschee in Berlin. An ihren Veranstaltungen müssen mehr PressevertreterInnen als Gläubige teilnehmen, will man die Flut der wohlwollenden Berichterstattung erklären. Zuletzt sorgte der Anschlag von 40 Thesen von Abdel-Hakim Ourghi an eine Neuköllner Moschee für anerkennende Schlagzeilen. Einige wenige, vornehmlich evangelische Kommentatoren erkannten darin die PR-Aktion, die es war, ansonsten wurden in der Presse zumeist distanzlos seine Positionen wiedergegeben und Ourghi gar als „muslimischer Luther“ bezeichnet. Vielleicht hoffte man auf eine Bannbulle einer größeren islamischen Religionsgemeinschaft, um dem Luther-Skript weiter folgen zu können – die belästigte Moschee deeskalierte jedoch souverän, indem sie Ourghi zum Tee einlud.

Während solche Aktionen vor allem von der Boulevard- und Tagespresse aufgegriffen werden, erhalten die Ideen muslimischer Islamkritiker ebenso wie die „liberaler“ Theologen – die Grenzen sind hier fließend – ein breites Forum, auch in Wochenzeitungen und Zeitschriften wie der „Zeit“ und „Cicero“, „Aufklärung und Kritik“, und zahlreichen anderen Medien. Daran wäre nichts auszusetzen, wenn auch die Kritik an den jeweiligen Thesen Raum bekäme. Wer jedoch als Muslim – und sei es mit den besten inhaltlichen Argumenten – Positionen eines sich selbst als „liberal“ oder „modern“ bezeichnenden Reformprojekts kritisiert, zieht die spiegelbildlich entgegengesetzten Zuschreibungen auf sich und gilt als „konservativ“ oder gar „fundamentalistisch“. Beiträge, die solche Dichotomien unterlaufen, finden im derzeit aufgeheizten Klima kaum Gehör. Deshalb handelt es sich bei der gesellschaftlichen Debatte um den Islam oft nur um ein eurozentristisches Selbstgespräch. Autoren wie Abdel-Hakim Ourghi, Seyran Ateş oder Hamed Abdel Samad sind sich uneinig darüber, ob eine Reform des Islams gelingen kann – dass eine solche notwendig ist und dass sie entlang der Maßgaben der europäischen Aufklärung zu erfolgen hat, steht für alle außer Frage. Dabei wird die Sinnhaftigkeit der Forderung nach einer islamischen Aufklärung nicht nur von muslimischen Gelehrten, sondern auch in der Islamwissenschaft schon länger bestritten.[1]

Abgeschlossener Text, endlose Deutung

Solange der Koran den Muslimen als Gottes Wort gelte, sei der Islam unveränderlich – diesem häufig vorgetragenen Kurzschluss widersprechen durchaus nicht nur „liberale“ Theologen, sondern auch die früheren klassischen und heutigen traditionsorientierten Gelehrten.

Der Koran als Text ist abgeschlossen, nicht aber seine Deutung.

Thomas Bauer verweist in seinem Standardwerk „Die Kultur der Ambiguität. Eine andere Geschichte des Islams“ auf den Korangelehrten Ibn al-Dschazari (gest. 1429), dem zufolge keine Generation aufhören werde, im Koran neue, zuvor unbekannte Bedeutungen zu entdecken und aus ihm neue rechtliche Urteile abzuleiten. Der Koran als Text ist abgeschlossen, nicht aber seine Deutung.

Wie sich Deutungen verändern, zeigt sich besonders gut an der vieldiskutierten Frage der Gewalt: Weil im Koran Verse mit Aufforderungen zur Gewaltanwendung zu finden seien, argumentieren Ourghi und andere, habe der Islam per se ein Problem mit Gewalt. So weit, so kurzschlüssig. Die Verse im Koran stehen im Kontext spezifischer historischer Situationen und liefern daher weder allgemein gültigen Handlungsanweisungen noch eine Theorie des Krieges. Muslimische Gelehrte entwickelten ein Kriegsrecht aus den Texten des Korans und der Hadithe in Auseinandersetzung mit ihren (vormodernen) Kontexten. Ihre Konzepte genügen unseren heutigen Ansprüchen nicht mehr, aber die Gelehrten von damals wären wohl selbst erstaunt gewesen, wenn ihre Ansichten unverändert bis ins 21. Jahrhundert Gültigkeit behalten hätten: „Die Änderungen der Regelungen aufgrund der Änderungen der Zeiten darf nicht abgelehnt werden“, lautet eine allgemein anerkannte Maxime des islamischen Rechts.

Diese Stimmen, die weder Beifall heischend nach Aufklärung rufen, noch medienwirksam den Westen verdammen, sondern eine Jahrhunderte alte diskursive Tradition fortführen, gehen im hiesigen Diskurs weitgehend unter.

Heute gehen die Gelehrten in der ganz überwiegenden Mehrheit davon aus, dass militärischer Dschihad nur im Verteidigungsfall zur Anwendung kommen darf.[2] Neue Rahmenbedingungen wie das internationale Völkerrecht und nationalstaatliche Beziehungen führten dazu, dass die klassischen Konzepte überdacht wurden. Der Gelehrte Abdullah Bin Bayyah nennt diese Herangehensweise „islamisches Recht im Kontext“ (fiqh al-waqiʿ). Bekannte traditionsorientierte Gelehrte wie Bin Bayyah, Said Ramadan al-Buti oder die zahlreichen Unterzeichner der verschiedenen Fatwas gegen religiösen Extremismus lehnen jegliche Gewalt gegenüber Andersgläubigen oder auch Apostaten ab – nicht indem sie sich von der traditionellen Lehre distanzieren, sondern indem sie diese weiterdenken und neu kontextualisieren. Diese Stimmen, die weder Beifall heischend nach Aufklärung rufen, noch medienwirksam den Westen verdammen, sondern eine Jahrhunderte alte diskursive Tradition fortführen, gehen im hiesigen Diskurs weitgehend unter. Ungleich mehr Aufmerksamkeit erhalten extreme Deutungen. Die Tatsache, dass sich radikale Gruppen für ihre Taten auf den Koran berufen, verleiht ihren Deutungen jedoch keine Gültigkeit – es sei denn, wir akzeptieren Extremisten als maßgebliche Repräsentanten einer Religion, aber dann müssen wir uns auch das Christentum von der Lord’s Resistance Army erklären lassen und den Buddhismus von Mördern in Myanmar.

Mangelnde Kenntnis der Tradition

Das zweite Lieblingsthema der Islamkritik ist das Verhältnis der Geschlechter. Ein patriarchales Geschlechterverhältnis mag über weite Strecken der Geschichte und in vielen Regionen der islamischen Welt auch bis heute vorherrschend sein. Das heißt aber nicht, dass innerhalb des Islams andere Entwürfe nicht möglich sind und es diese nicht auch gegeben hat und gibt. Einige unbekannte Fakten: Muslimische Frauen spielten vor der Kolonialzeit über den Stiftungssektor eine bedeutende Rolle in der Gestaltung ihrer Gesellschaften; zwischen 30% und 50% der Stiftungen in den islamischen Kernländern wurden von Frauen nicht nur gestiftet, sondern auch kontrolliert.

Gleichberechtigung lässt sich leicht von anderen fordern, eigene Privilegien abzugeben ist ungleich schwieriger.

Biographiensammlungen enthalten tausende Beispiele von Frauen, die in den Bereichen Dichtung, Politik oder Wissenschaft anerkannt waren. Die Kenntnis davon hätte es den GründerInnen der „Ibn Rushd-Goethe-Moschee“ – in der immerhin der Koran feministisch ausgelegt werden soll – ermöglicht, ihr Projekt nicht nur nach Männern zu benennen. Frauen beteiligten sich auch an der religiösen Lehre: Der Anteil der Frauen unter den Hadithgelehrten lag im sogenannten Mittelalter bei 15% – eine Quote, die heutzutage unbefriedigend wäre, für die sich aber z.B. das 35-köpfige Herausgeberteam von „Aufklärung und Kritik“, das 2017 die erste Frau aufgenommen hat, immer noch mächtig ins Zeug legen muss. Gleichberechtigung lässt sich leicht von anderen fordern, eigene Privilegien abzugeben ist ungleich schwieriger.

Liberale Eindimensionalität

Freiheitlich demokratische Grundwerte könne ein Muslim, der sich nicht einem radikalen Reformprojekt verschreibe, nicht widerspruchsfrei vertreten. So ein weiterer häufig geäußerter Vorwurf. Gläubige Muslime erscheinen so als insgeheime Antisemiten, Homophobe, Feinde der Menschenrechte und der Gleichberechtigung. Solche Annahmen sind in mehrfacher Hinsicht problematisch:

Zunächst sind Einstellungen wie Antisemitismus oder Homophobie – beides europäische Exportgüter – zwar unter zeitgenössischen Muslimen vorhanden, diese sind jedoch gerade nicht Merkmale des traditionellen Islams, wie etwa Thomas Bauer und Khaled Rouayheb zur Homophobie, Stephan Wild und Marc Cohen zum Antisemitismus gezeigt haben.[3] Wer beides dem Islam pauschal vorwirft, hält derzeitige Gesichter des Islams, wie sie sich in autoritären Staaten im Osten und unter Druck stehenden Minderheiten im Westen darstellen, für sein essentielles Wesen. Außerdem sind Musliminnen und Muslime ohnehin – wie alle anderen Menschen in Deutschland auch – gar nicht zu mehr verpflichtet, als sich an die Rechtsordnung zu halten. „Kein Glaube muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein, aber nicht alles, was ein Glaube fordert, darf unter dem Grundgesetz verwirklicht werden“, schrieb Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, in einem Gastbeitrag für die FAZ.[4] Man muss keine Widerspruchsfreiheit behaupten, wie es liberale Theologen oft tun, denn sowohl das Grundgesetz als auch gläubige Musliminnen und Muslime können solche Widersprüche aushalten. Unbequeme Koranverse lassen sich nicht einfach „für ungültig erklären“, wie Ourghi es unter großem Beifall fordert, da sie aufgrund der Tatsache, dass sie aufgeklärten Sensibilitäten widersprechen, nicht aufhören Teil der Rede Gottes zu sein.

Die im Koran genannten Strafen verdeutlichen die Schwere der jeweiligen Vergehen, ihre Anwendung steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Daraus folgt aber weder, dass es notwendig ist, den Koran nicht mehr als Offenbarung zu verstehen, noch dass die Einführung von Körperstrafen das Ziel aller gläubigen Muslime sein muss. Nicht erst die aufgeklärte Moderne verspürt ein Unbehagen gegenüber drastischen Strafen, das war schon in der islamischen Geschichte so: Man bemühte sich um ihre Abwendung, zu der es auch einen prophetischen Auftrag gibt: „Wendet die Strafen durch Ungewissheiten ab!“ Untersuchungen von Chroniken zeigen z.B., dass Steinigungen praktisch nicht vorkamen – ganz im Gegensatz zu einigen sogenannten islamischen Ländern heute. Die im Koran genannten Strafen verdeutlichen die Schwere der jeweiligen Vergehen, ihre Anwendung steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Im Unterschied dazu kennt die Moderne – zu der auch extremistische Strömungen gehören – nur Alles-oder-Nichts-Lösungen: Strafen können nur angewandt oder abgeschafft werden, dazwischen gibt es nichts. Für die Fähigkeit der islamischen Tradition, Mehrdeutigkeiten auszuhalten und unterschiedliche Register nebeneinander existieren zu lassen, hat Thomas Bauer den treffenden Begriff der Ambiguitätstoleranz eingeführt. Wer diese Toleranz als einen Hinweis auf mangelnde Islamkonformität wertet, macht sich das Deutungsschema der Extremisten zu eigen, die in der klassischen Tradition nur den Verfall sehen können.

Hat die liberale Moderne einen Platz für religiöse Menschen?

Das Grundgesetz und die meisten religiösen Menschen können mit diesem Spannungsverhältnis leben, die Frage ist, ob unsere säkulare Gesellschaft insgesamt es kann. Religiöse Menschen – nicht nur Muslime! -, die ihre Religion nicht entsprechend dem aufgeklärt-protestantischen Paradigma als rein innerlichen, privaten Glauben auffassen, stellen den postulierten Pluralismus auf die Probe.

Darf Säkularismus auch durch Religiöse kritisiert werden oder geht das nur umgekehrt?

Können praktizierende Muslime, orthodoxe Juden oder freikirchliche Christen ihre Lebensentwürfe leben ohne sich ständig vorwerfen lassen zu müssen, sie seien rückständig? Dürfen Menschen die große Erzählung des stetigen Fortschritts anzweifeln und auf dem Wert religiöser Traditionen bestehen, ohne aus dem gesellschaftlichen Diskurs ausgeschlossen zu werden? Darf Säkularismus auch durch Religiöse kritisiert werden oder geht das nur umgekehrt? Ein Papst oder Bischof kann das wohl in verträglichen Dosen tun, für Angehörige einer als fremd wahrgenommenen Religion ist das ungleich schwieriger. Damit wird jedoch die freiheitlich-demokratische Gesellschaft ihren eigenen Prinzipien nicht gerecht und die diskursethischen Ansprüche auf gleichberechtigte Teilhabe fallen in der Praxis in ein Selbstgespräch unter Gleichgesinnten zusammen.

[1] Vgl. z.B. den Beitrag von Frank Griffel in der Süddeutschen Zeitung vom 27. Mai 2016, „Eine Reform des Islams ist sinnlos“, URL: http://www.sueddeutsche.de/kultur/geschichte-der-toleranz-alles-ausser-aufruhr-1.3008818

[2] Diese Position wird dargestellt in der Broschüre „Jihad and the Islamic Law of War“ (2009) des Royal Islamic Strategic Studies Centre, Amman, Jordanien, URL: http://rissc.jo/jihad-and-the-islamic-law-of-war/

[3] Vgl. ein Interview mit Stefan Wild in Der Freitag vom 07.05.2004, „Wie antisemitisch ist der Islam?“, URL: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/wie-antisemitisch-ist-der-islam

[4] FAZ vom 22.04.2016, URL: www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/islam-vs-grundgesetz-debatte-ueber-religionsfreiheit-14191706-p2.html

Leserkommentare

Muslim sagt:
Charley: Er hat behauptet, ich könne mich mit meinen Aussagen nicht auf das Grundgesetz berufen, er hat mir also das Recht auf meine Ansichten bestritten und impliziert, die Unversehrtheit von Homosexuellen sei von mir in Frage gestellt, was Unsinn ist. Da es allein schon die freie Meinungsäußerung gibt, und meine Aussagen gegen kein Recht verstoßen. Also: Lernen Sie lesen. 2. Ich habe nie impliziert, der Islam und der westliche Liberalismus seien gleichwertig. 3. Ich habe keine Meinungsfreiheit eingefordert, ich habe lediglich erwähnt, meine Ansichten seien durch diese gedeckt. Ich fordere lediglich die ohnehin schon existente Religionsfreiheit, die Ungläubigen auch in islamischen Staaten zu steht. 3. Menschen in islamischen Ländern haben praktisch alle keine "Lebenssehnsucht", von der Sie allen Ernstes sprachen. Kein Schwein will dort Säkularismus, Homo-Ehe, Feminismus und Pornographie - außer ein paar ausländisch subventionierte Aussetzige. 4. Ich habe einen Rechtsanspruch hier zu leben, habe Familie und Freunde. Abgesehen davon, versucht der Westen ohnehin seine Dekadenz und Unkultur im Namen der Menschenrechte in jedem Erdwinkel zu verbreiten, von daher ist die Aufforderung, gefälligst bin ein islamisches Land zu verschwinden, das man ohnehin verwestlichen will, Heuchelei.
07.11.17
11:20
Johannes Disch sagt:
@Charley (Ihr Post vom 06.11.17, 23:28) (Ihre Antwort an "Muslim") Danke, Charley. Sie haben meinen Standpunkt prima erläutert.
07.11.17
18:13
Johannes Disch sagt:
@Muslim (Ihr Post vom 06.11.17, 12:07) Ich wollte Ihnen keineswegs das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken oder gar absprechen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ihre Haltung mit unserer Verfassung kollidiert. -- Ihr Ausagen sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt? Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Kein Grundrecht-- mit Ausnahme von Art. 1 GG-- ist schrankenlos. Auch nicht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Einschränkungen stehen in Satz 2 Art. 5 GG. Frauenfeindliche und Homosexuellenfeindliche Äußerungen können leicht einen Straftatbestand erfüllen. Näheres erläutert Ihnen unser Strafgesetzbuch. -- "Mir und der Mehrheit der Muslime ist auch egal, wie die Rechtslage hier aussieht..." ("Muslim") Erstens bezweifle ich, dass ihr Standpunkt dem der Mehrheit der Muslime in unserem Land entspricht. Die meisten Muslime, die bei uns leben, halten sich an unsere Gesetze. Das schreibt übrigens auch ihr Glaube-- der Islam-- vor. Dass man sich an die Gesetze des Landes hält, in dem man lebt. Insofern ist ihre bedenkliche Haltung nicht nur mit unseren Gesetzen unvereinbar, sondern auch unvereinbar mit ihrem Glauben.
07.11.17
18:55
Dilaver sagt:
@Johannes Disch Unabhängig von der Rechtslage sowie von der gesellschaftlichen (Nicht-)Akzeptanz: Homosexualität ist eine sexuelle Präferenzstörung. Das ist ein Faktum, das unabstreitbar ist. Da kann mir keiner was erzählen. Das müssen auch die Homosexuellen zur Kenntnis nehmen und einsehen, auch wenn die Medien das Gegenteil propagieren.
08.11.17
16:06
Charley sagt:
@Muslim: "Ich habe keine Meinungsfreiheit eingefordert, ich habe lediglich erwähnt, meine Ansichten seien durch diese gedeckt." Genau DAS ist falsch! Die Freiheit, ihre Ansichten zu äußern, ist durch die Meinungsfreiheit evtl. gedeckt. Ihre Ansichten (inhaltliche Aussage) ist keinesfalls per se durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Man kann (in Grenzen!!!) äußern, was gegen geltende Rechtsauffassung verstößt. a lá: "Meiner Meinung nach, könnte auch folgendes richtig sein...." Das ist gedeckt durch die Meinungsfreiheit. Das gilt also für Form der Aussage (Rahmen der Meinungsfreiheit). Inhaltlich es zu fordern, was gegen geltendes Recht verstößt, ist Aufforderung zum Gesetzesbruch. Das beides werfen Sie durcheinander. Also lernen Sie erst mal denken! Muslim schreibt: "Ich fordere lediglich die ohnehin schon existente Religionsfreiheit, die Ungläubigen auch in islamischen Staaten zu steht." hahaha... dann versuchen Sie mal christliche Kirchen zu begründen oder sogar für das Christentum zu werben in muslimischen Staaten, da erleben Sie dann "ihre Religionsfreiheit"... Und dann vergleichen Sie mal, wie hier fast jeder Salafistenverein noch in der Öffentlichkeit auftreten darf! - Ihre Aussage grenzt schon an Lüge! "3. Menschen in islamischen Ländern haben praktisch alle keine "Lebenssehnsucht", von der Sie allen Ernstes sprachen. Kein Schwein will dort Säkularismus, Homo-Ehe, Feminismus und Pornographie - außer ein paar ausländisch subventionierte Aussetzige." Also, das Verhältnis zu Schweinen ist für Muslime mal für sich betrachtenswert! :-) Ansonsten ist es schon interessant, wie der Verkauf von Pornos z.B. im Irak extrem explodierte, als nach dem Sturz Husseins möglich war, solche zu kaufen! - Ja, die Scheuklappen der islamischen Fundamentalisten: Muslim, es ist schon ignorant, was Sie behaupten! Fragen Sie mal Frauen in Pakistan, die von Dorfgerichten verurteilt werden! Fragen Sie mal Homosexuelle, die im Iran auf ihre Hinrichtung warten, fragen Sie mal Menschen im Saudi-Arabien, die wegen Apostasie zum Tode verurteilt werden! - Selbst in Saudi-Arabien wachen die Regierenden auf, wenn sie erkennen, dass die Frauen im öffentlichen Leben mehr Präsenz haben müssen, weil das Land sonst wirtschaftlich stagniert, wenn es 50% der Bevölkerung vom öffentlichen Leben wegsperrt. Solches könnte ja wohl nicht gemeint sein, wenn es da eine Gleichberechtigung gäbe. Aber Gleichberechtigung bedeutet eigentlich: Dass man das allgemein Menschliche in JEDEM Menschen anerkennt, unabhängig von seinem Geschlecht. Da der Islam dieses Allgemein-Menschliche nicht kennt, sind ihre menschenverachtenden Ansichten erkärbar, allerdings nicht zu bejahen, sind sie auch nicht nicht vom geltenden Gesetz gedeckt (auch nicht als schrullige Ansicht von islamischen Sektierern toleriert!). .... Sie haben einen Rechtsanspruch.... dass die hier geltenden Gesetze auch auf Sie angewandt werden! Also benehmen Sie sich entsprechend und verlangen nicht, dass Gesetze auch nur gebeugt werden, um ihre kruden, hinterwäldlerischen, anachronistischen, kulturfeindlichen, menschenverachtenden Ansichten auch nur irgendwie anerkannt werden..... ... und, wie Johannes Disch schon sagte: Auch die Meinungsfreiheit (als Rahmen) ist kein Freibrief, jede gesellschaftsfeindliche Aussage (Inhalt) zu propagieren!
08.11.17
18:46
Johannes Disch sagt:
@Muslim (Ihr Post vom 7.11.17, 11:20) Wie bitte, kein Schwein will in islamischen Ländern Pornografie?? Da täuschen Sie sich aber gewaltig! Wissen Sie, welche 4 Länder in den Top-Ten stehen, was die Internet-Nutzung von Pornografie betrifft? Ägypten, Saudi-Arabien, Indien, Iran. Alles islamische Länder oder Länder mit einem großen Anteil an muslimischer Bevölkerung (Indien). Das ist nämlich mit das größte Problem der islamischen Welt: Dass diese durch einen seltsamen anachronistischen "Ehrbegriff" krampfhaft sexualisiert ist, und zwar auf eine ungesunde Weise sexualisiert, da das Verhältnis der Geschlechter von einer Unmenge an Geboten und Verboten überfrachtet ist, das einen entspannten Umgang miteinander so gut wie unmöglich macht.
08.11.17
19:09
Muslim sagt:
Interessant, dass "islamiq" meine sehr, sehr Antwort allem Anschein nach gelöscht bzw. nicht veröffentlicht hat. Wie dem auch sei, hier noch einmal zusammen gefasst meine Antwort: Zunächst, Sie wiederholen sich in einer Endlosschleife, indem sie verzweifelt versuchen - für Leute wie Sie typisch - mir Gesetzesverstösse vor zu werfen, um mich ein zu schüchtern, und mich an meinen dargelegten Aussagen und meiner Meinungsäußerung zu hindern. Sie wissen genau so gut wie ich, dass die Aussage, von der die Rede ist, weder ein Aufruf zur Umsetzung noch eine Aufforderung irgendeiner Art war, sondern eine rein theoretische Ausführung zu einer im islamischen Recht vorgesehenen Strafe war. Also verschonen Sie mich mit ihren halt- und hilflosen Vorwürfen. 2. Ich benötige daher auch keine schwachsinnigen überflüssigen Belehrungen über das hiesige Recht. Ich kenne genau meine Rechte und Pflichten, von daher werden Ihre Versuche der Irreführung ihre Wirkung verfehlen. 3. Nur weil irgendwo irgendwelche Leute heimlich Pornographie konsumieren, bedeutet das noch lange nicht, dass betreffende Gesellschaften - so meine Aussage - eine vollständige Verwestlichung wollen. Pornokonsumenten, Homosexuelle, Apostaten repräsentieren dort nicht die Gesellschaft, auch wenn Sie das gerne hätten. Und was Frauen in Pakistan, die von "Dorfgerichten" exekutiert werden, mit dem Islam und dem Thema zu tun haben, ist wohl Ihr Rätsel. Genauso ist mir der leidenschaftliche anklagende und moralisierende Vortrag über die fehlende Gleichberechtigung in Saudi-Arabien ein Rätsel, da ich nie vorgab, dass der Islam oder ich für Gleichberechtigung seien. 4. Christen werden in islamischen Ländern üblicherweise leider verhätschelt, bauen eine Protz-Kirche nach der anderen, oft mit staatlicher Finanzierung, und belästigen uns mit ihren Missionierungen. Wir mussten in mehreren arabischen und islamischen Ländern gar mehrere offizielle christliche Feiertage einführen. 5. Der Reformprozess findet in Saudi-Arabien ausschließlich auf westlichen Druck statt.
09.11.17
17:51
Johannes Disch sagt:
@Dilaver (Ihr Post vom 8.11.17, 16:06) -- "Homosexualität ist eine sexuelle Präferenzstörung." (Dilaver) Das sieht die ´Wissenschaft schon längst anders.
09.11.17
19:09
grege sagt:
"Homosexualität ist eine sexuelle Präferenzstörung" Leute, die so reden, leiden unter bestimmten Störungen. Hier wird verkannt, dass gleichgeschlechtliche Zuneigungen, die auch unter Tieren auftreten, ein Wesensmerkmal von Allah, Gott oder wem auch immer erschaffenen Natur darstellt.
09.11.17
20:37
Charley sagt:
@Dilaver: Ihre Fähigkeit, stur das Gegenteil der wissenschaftlich anerkannten Sicht zu behaupten ist verblüffend (arrogant und dumm)! Sie schreiben: "Homosexualität ist eine sexuelle Präferenzstörung. Das ist ein Faktum, das unabstreitbar ist." Wie ignorant Dilaver ist, kann jeder feststellen, der mal nach "sexuelle Präferenzstörung" googelt. Störung der sexuellen Präferenz, "Paraphilien" sind genau wissenschaftlich definiert.... und Homosexualität gehört eben NICHT dazu. (Wikipedia: "Sexualpräferenz", oder auch sexualmedizin-linz.at).... NICHTS, aber auch gar nichts stützt Dilavers plumpe Behauptung! ... und immer wieder schreibt Dilaver nach dem Muster: "Stören Sie mich nicht mit Fakten! Meine Meinung steht fest!" peinlich, peinlich für jemanden, der als überzeugter Muslim hier auftritt... oder ist er gar ein Musterbeispiel für einen Muslim??
09.11.17
20:46
1 2 3 4 5