Nordrhein-Westfalen

Kein Anspruch auf Islamunterricht

Der Islamrat und der ZMD haben keinen Anspruch auf eine allgemeine Einführung des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) heute entschieden.

09
11
2017
OVG-Münster entscheidet über Islamunterricht
OVG-Münster entscheidet über Islamunterricht

Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland sind auch weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag in einem Revisionsverfahren. Danach hätten sie auch keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen, hieß es. Eine weitere Revision ließ das Gericht nicht zu.

Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Angaben des Vorsitzenden Richters insbesondere, dass in beiden Dachverbänden laut deren Satzung eine reale Durchsetzung von religiösen Lehrautoritäten bis in die untersten Ebenen der Mitgliedsverbände und Moscheegemeinden hinein nicht gegeben sei.

Hinzu komme, dass der Zentralrat nicht als zuständig angesehen werde, identitätsstiftende Aufgaben wahrzunehmen. Beide Kriterien waren zuvor vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig als notwendig für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften formuliert worden.

„Entscheidung ist nicht das Ende unserer Bemühungen“

„Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Der Senat hat mit seinem Urteilsspruch die Chance verpasst, den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen auf juristisch solide Beine zu stellen“, erklärt Burhan Kesici, Vorsitzendes des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland e.V., anlässlich der Entscheidung des OVG Münster. Das aktuelle Beiratsmodell stehe verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis und sei allen voran ein politisches Konstrukt ohne Gewähr auf Dauerhaftigkeit.

„Nichtsdestotrotz bedeutet diese Entscheidung nicht das Ende unserer Bemühungen, weiter konstruktiv an der dauerhaften Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts zu arbeiten. Wir werden uns auch in Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen an diesem Prozess beteiligen“, so Kesici. Ein positiver Richterspruch hätte die bereits überfällige Institutionalisierung der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland beschleunigen können.

Kesici zufolge habe der Senat die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht hinreichend gewürdigt. „Weder wurde das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten über die Islamische Religionsgemeinschaft NRW e.V. berücksichtigt, noch wurden Sachverständige gehört“, so Kesici weiter.

20-jähriger Rechtsstreit geht voraus

Dem Urteil geht ein fast 20-jähriger Rechtsstreit voraus. Bereits 1998 hatten Islamrat und Zentralrat der Muslime gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen geklagt. In mehreren Instanzen – darunter auch am OVG Münster – war ihnen aber der Status der Religionsgemeinschaft abgesprochen worden. Schließlich hob das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein OVG-Urteil auf und verwies den Fall nach Münster zurück. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Jutta sagt:
@Dilaver: Liebes Dilaver, mit der Aussage, dass das Urteil keinerlei Verbindlichkeit hätte, zeigen sie offen, wie Sie und Ihre islamischen Brüder und Schwestern zu unserer Gesellschaftsordnung stehen. Vielen Dank für diese Offenheit. Jetzt wissen wir alle, dass der Islam keine Religion ist, sondern eine Ideologie, deren Anhänger sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen oder diese gar einfordern können. Ihnen sein allerdings gesagt, dass in Deutschland unsere Gesetze gelten und nicht die Scharia. Wenn Moslems sich nicht an unsere Gesetze halten wollen, sind sie entsprechend zu bestrafen. Sofern sie nicht deutsche Staatsbürger sind, sind sie nach Verbüßung der Strafe des Landes zu verweisen. Sollten sie neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, ist ihnen die deutsche zu entziehen und sie sind des Landes zu verweisen. Wir müssen uns endlich gegen Islamismus und mittelalterliche Barbarei wehren.
14.11.17
15:13
Mareike sagt:
@Dilaver: Sie können es zwar immer wieder behaupten, dass der Islamrat und der ZMD Religionsgemeinschaften sind, das steht Ihnen völlig frei. Richtig wird es aber durch ständiges Wiederholen trotzdem nicht. Beide sind eher politische als religiöse Organisationen. Nicht nur das, beide stehen auch unter dem Einfluss ausländischer Staaten bzw. werden aus dem Ausland gelenkt. Es geht also nur am Rande um Religion. Damit kann es sich nicht um Religionsgemeinschaften handeln.
14.11.17
15:16
Dilaver Çelik sagt:
@grege Es bleibt Ihnen unbenommen, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten, wenn Sie sich Ihren Verdächtigungen so sicher sind. Andernfalls machen Sie sich selbst strafbar wegen übler Nachrede.
18.11.17
10:52
Dilaver Çelik sagt:
@grege Es bleibt Ihnen unbenommen, zur Polizei zu gehen und Strafanzeige zu erstatten, wenn Sie sich Ihren Verdächtigungen so sicher sind. Andernfalls machen Sie sich selbst strafbar wegen übler Nachrede. ....
18.11.17
10:53
Dilaver Çelik sagt:
@Jutta Sie und Ihresgleichen erweisen mit Ihrem falschen Patriotismus Deutschland nur einen Bärendienst. Mehr nicht.
30.11.17
14:27
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