Die falschen Behauptungen gegen islamische Kindergärten haben für den österreichischen Islamkritiker Efgani Dönmez ein rechtliches Nachspiel. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung.
Der österreichische Islamkritiker und ÖVP-Nationalrats Efgani Dönmez muss seine Behauptungen, die er im Wahlkampf verbreitete, unterlassen. Das Linzer Landgericht erließ auf Antrag von Fouad A., Vorsitzender eines Wiener Kindergartenvereins, eine einstweilige Verfügung gegen Dönmez, da Fouad A. ein Jahr zuvor von beiden Behauptungen rechtskräftig freigesprochen wurde.
In einer TV-Sendung behauptete Dönmez, dass gegen Fouad A., „ein Ermittlungsverfahren nach dem Suchtmittelgesetz sowie Finanzstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld laufen“. und dessen Kindergarten-Verein „stehe im Einflussbereich der islamistischen Muslimbruderschaft“, berichtet der KURIER.
Medienberichten zufolge wurde der Politiker auf Widerruf und Schadensersatz in Höhe von 21.960 Euro verklagt. „Wir haben auch eine Anzeige wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch gegen Herrn Dönmez eingebracht“, so Wolfgang Hoefert, Anwalt von Fouad A. Eine Klage wegen Kreditschädigung soll noch folgen.
Nun beruft sich Dönmez, der auch als Journalist tätig sei, auf das Redaktionsgeheimnis im Mediengesetz, da ihm die Dokumente vonseiten der zuständigen Behörden weitergeleitet wurden. Am Freitagabend teilt Dönmez dem KURIER noch mit, dass er kein Interesse habe Unwahrheiten zu verbreiten und deshalb die Angaben auf seiner Homepage bezüglich Fouad A. geändert habe.
Noch vor kurzem stand der Islamkritiker wegen seiner umstrittenen Kampagne „Stop Extremism“ in Erklärungsnot, da die Kampagne unter Verdacht steht von Saudi-Arabien finanziert zu werden.