Religionsgemeinschaften

KRM bedauert OVG Urteil zum islamischen Religionsunterricht

Der KRM bedauert das Urteil des OVG Münster zum islamischen Religionsunterricht und hält weiterhin an der Forderung nach institutioneller Anerkennung des Islams fest.

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2017
Gebetsruf
Merkez-Moschee der DITIB in Duisburg-Marxloh © by Arne List auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) bringt in einer Stellungnahme sein Bedauern über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Ausdruck. Der Senat habe es „versäumt, Signale in Richtung der religionsverfassungsrechtlichen Einbindung der Islamischen Religionsgemeinschaften zu senden“ und somit die institutionelle Integration der islamischen Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, heißt es in der Stellungnahme.

Nun obliege es der Politik gemeinsam mit in den islamischen Religionsgemeinschaften einen Weg zu finden weiterhin islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten. „Die Förderung der Akzeptanz des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen innerhalb der muslimischen Bevölkerung ist hierbei von enormer Bedeutung. Die Landesregierung ist gut beraten, wenn sie in ihren Überlegungen bei der künftigen Ausgestaltung des Themas hierauf ein besonderes Augenmerk legt“, so der KRM weiter. Deshalb setze der KRM sein bisheriges Engagement auf diesem Gebiet fort und wünsche sich eine konstruktive Kooperation mit politischen Entscheidungsträgerin.

Allerdings verweist der KRM auch darauf, dass die bisherige Beiratslösung zur Regelung des IRU in NRW nicht im Sinne des Grundgesetzes ist, wie auch das OVG in seinem Urteil bestätigte. Dies wirke auf Muslime in Deutschland nicht „vertrauensbildend“, da hier eine „Sonderbehandlung“ der Muslime vorliege. Daher sei nach wie vor eine institutionelle Anerkennung des Islams im Sinne der verfassungsrechtlichen Grundlage Ziel der Bestrebungen.

„Sonderlösungen wie die Beiratslösung in Nordrhein-Westfalen höhlen unsere Verfassung aus. Das schadet der Glaubens- und Religionsfreiheit insgesamt. Nachhaltige und dauerhafte Lösungen dürfen verfassungsrechtlich garantierte Rechte nicht vom Wohlwollen gesellschaftlicher Befindlichkeiten abhängig machen. Denn wie bereits der Johann Wolfgang von Goethe formulierte: Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: sie muss zur Anerkennung führen“, so der Sprecher des KRM Dr. Zekeriya Altuğ.

In einem Revisionsverfahren entschied das OVG Münster am Donnerstag, dass der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Religionsverfassungsrechts anzusehen sind und deshalb keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an Schulen hätten. Die beiden Mitgliederverbände des KRM hatten vor 20 Jahren gegen das Land NRW geklagt.

Leserkommentare

Charley sagt:
Das ist schon witzig.... 4 mal kommt in dem Text "islamische Religionsgemeinschaften" vor... und am Ende steht, dass in dem fraglichen Urteil des OVG Münster drin steht, dass eben Islamrat und der Zentralrat der Muslime keine (!) Religionsgemeinschaften sind! Das Ganze läuft nach dem Motto: Wenn es schon keine Wirklichkeit ist, dann reden wir eben die Wirklichkeit herbei!
15.11.17
11:40
Humphrey sagt:
@Charley: Wo issn da jetzt ne Logik? "...dass eben Islamrat und der Zentralrat der Muslime keine (!) Religionsgemeinschaften sind" - falsch. Da steht: "...im Sinne des Religionsverfassungsrechts"... Also, man kann ja Dinge kritisch sehen, aber dass die Augen Dinge ausblenden, die direkt vor ihnen stehen, deutet darauf, dass man Wirklichkeit ausblendet. Nicht witzig.
15.11.17
22:41
Johannes Disch sagt:
@Humphrey Charley liegt aber trotzdem richtig. Auch nach dem Religionsverfassungsrecht sind die islamischen Verbände keine Religionsgemeinschaften. Juristisch betrachtet sind sie Vereine. Sie fallen in Deutschland unter das Vereinsrecht. Das Urteil des OVG stellt eindeutig fest: Die islamischen Verbände sind keine Religionsgemeinschaften! Und vor der institutionellen Anerkennung kann man nur warnen! Damit würden die Islamverbände-- die allesamt einen konservativen bis reaktionären Islam vertreten-- die Islam-Diaspora hijacken. Die Islam-Verbände sind Wölfe im Schafspelz! Eigentlich müsste man Warnplaketten anbringen: VORSICHT! Islam-Verbände! Religionsfreiheit ist ein individuelles Grundrecht, und kein kollektives. Man kann Indviduen (islamischen) Glaubens integrieren, aber keine Kollektive.
16.11.17
18:07
Charley sagt:
@Humphrey: Das ist islamische Realsatire! Ansonsten ist es ein klassischer politischer Trick! Denn die "fromme Gemeinde" denkt ja nicht so weit... die "fromme Gemeinde" hört immer nur "ReligionsgemeionschaftEN" und staunt nach langer Zeit, wenn sie dann von der Rechtsform hört, dass ihnen das - was die "fromme Gemeinde" doch schon lange "weiß" - abgesprochen wird. Die "Wirklichkeit herbei zu reden" ist ja überall gang und gäbe. Ja, als politischer Trick nicht witzig,.... aber zugleich Realsatire!
16.11.17
23:10