Technische Hochschule Ingolstadt

Professor diskriminiert Studentin wegen ihres Kopftuches

Ein Physik-Professor an der Technischen Hochschule Ingolstadt diskriminierte eine Studentin aufgrund ihres Kopftuches. Die Hochschule distanziert sich von seinem Verhalten.

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2017
Symbolbild: Hörsaal
Symbolbild: Hörsaal © Jeena Paradies auf flickr (CC BY 2.0), bearbeitet by IslamiQ.

An der Technischen Hochschule Ingolstadt wurde eine muslimische Studentin am Freitag von dem Physik Professor Dr. Dieter Müller aufgrund ihres Kopftuches diskriminiert. Nachdem die Studentin im Rahmen einer Vorlesung ein Referat hielt, reagierte er mit der Aussage: „Im 21. Jahrhundert sollte man wissen wie man sich anzuziehen hat.“ Rückmeldung zum Referat erhielt sie nicht von ihrem Dozenten. Völlig aufgebracht verließ die Studentin daraufhin den Hörsaal. Ihre anwesenden Kommilitonen solidarisierten sich mit der muslimischen Studentin und empörten sich über die Aussage des Professors.

Diese Nachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken. Die Pressestelle der THI bestätigte diesen Vorfall gegenüber IslamiQ. Der Professor habe sich inzwischen entschuldigt und gestand den Fehler ein, so die Pressestelle. Er hätte nicht die Absicht gehabt, die Studentin aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zu diskriminieren. Er habe auch die Kleidung anderer Studierender kommentiert. Ob dieser Fall Konsequenzen für den Professor haben wird, sei noch nicht bekannt. Bisher sei er nicht negativ in Erscheinung getreten.

In einer Stellungnahme bedauert die Hochschule diesen Vorfall und distanziert sich von dem Verhalten des Professors. „Die Technische Hochschule Ingolstadt versteht sich als moderne, weltoffene Hochschule, welche die Vielfalt, die unsere Studierenden in Bezug auf Herkunft, Religion und Lebensweisen einbringen, sehr schätzt“, heißt es in der Stellungnahme.

Kein Einzelfall an Universitäten

Anfang November habe eine Dozentin an der Universität Würzburg eine Studentin aufgefordert ihr Kopftuch abzulegen, als Zeichen des Respekts vor einer universitären Einrichtung und ihr als vortragende Professorin. Da alle Männer ihre Caps und Mützen ablegen mussten, sollte die junge Frau nachziehen. Sie weigerte sich und verließ den Saal.

Als andere Studenten auf die Religionsfreiheit verwiesen, soll die Professorin entgegnet haben, dass „solche in der Gesellschaft herrschen kann, nicht aber in der Wissenschaft“. Nachdem der Vorfall bundesweit hohe Wellen schlug, habe sich die Professorin in einer E-Mail bei der muslimischen Studentin entschuldigt.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Hier sieht man mal wieder ganz deutlich wie Moslems zum Säkularismus stehen!
15.11.17
19:28
Johannes Disch sagt:
Die Bemerkung des Professors war ziemlich daneben. Als Professor sollte man eigentlich wissen, wie man sich zu benehmen hat.
15.11.17
19:44
Kritika sagt:
L.S. Uni's sind eine Form von Betrieb. Was anderen Betriebe zusteht, nämlich religiöse Zeichen, ins Besondere das islamische Kopftuch, von ihrem Betrieb fern zu halten, ist dem Betzrieb Uni sicher auch erlaubt. Man muss es nur in der Satzung aufnehmen. Dann wäre das missionierende Werben für eine Sekte, deren Anhänger täglich grosse Teile des nahen Orients in eine Trümmerwüste verändern und dabei unzählbares Menschliches Leid verursachen einfach vorbei. Die Betriebsruhe, die PrimaMuslimas ohne Taktgefühl verursachen hätte ein Ende. Die Professoren könnten - von arogante Muslims ungestört - ihre Lehre nachgehen. Gruss, Kritika
15.11.17
23:06
Ute Fabel sagt:
Der Physik-Professor hatte völlig recht! Religiöse und politische Kleidungstücke und Uniformen sind in der Tat nicht das passende Outfit in Hörsälen. Es wäre auch unangebracht, wenn ein kommunistischer Student bei einer Vorlesung ein SED-Blauhemd trägt, wie es in der DDR üblich war. Ob sich die Universitätsleitung auch in diesem Fall zu einer Entschuldigung veranlasst sehen würde, wenn ein solcher Student einen Rüffel von einem Vortragenden bekommt? Sicher nicht! Man misst da mit zweierlei Maß. Kopftuchträgerinnen werden nicht diskriminiert, sondern gegenüber anderen ideologischen Ausdruckmitteln klar privilegiert. Der Sohn des FPÖ-Abgeordneten Roman Haider, der in Österreich im Verhandlungsteam zur Bildung einer neuen Regierung sitzt, hat beim Heer eine Burschenschafterschleife getragen. Er muss nun zu Recht mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie die politischen Freiheitrechte beziehen sich auf das Privatleben und bedeuten nicht, dass jeder immer seine Gesinnung aufdringlich präsentieren darf. Die negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit anderer ist ein ebenso schutzwürdiges Rechtsgut.
16.11.17
7:35
Frederic Voss sagt:
Interessant wäre es auch, wenn ISLAMIQ.DE alle Vorfälle hier benennen würde, bei denen Frauen aufgrund eines fehlenden Kopftuches angefeindet oder gar mißhandelt wurden. 2014 hob in der Türkei Erdogans konservativ-islamische Partei das Kopftuchverbot an staatlichen Schulen auf. Die Lehrergewerkschaften schlugen Alarm. Vielleicht sollten Professoren in Deutschland manchmal auch in passender Form Alarm schlagen?
16.11.17
12:28
Johannes Disch sagt:
@Kritika Sie liegen daneben. Es ist Studentinnen an der Universität erlaubt, ein Kopftuch zu tragen. @Ute Fabel Sie liegen ebenfalls daneben. Begründung: Siehe meine Antwort an "Kritika." Der Professor lag richtig? Natürlich, wenn es gegen den Islam geht, dann liegen die Leute bei Ihnen immer richtig. Der Professor hat falsch gehandelt. Das ist keine Frage der Interpretation, sondern des Rechts. Und das ist eindeutig. Es ist Musliminnen nicht verboten, im Hörsaal ein Kopftuch zu tragen.
16.11.17
17:55
Dilaver sagt:
@Ute Fabel Wann waren Sie das letzte Mal in einer Universität? Kopftücher sowie sonstige religiöse Praktiken und Ausdrucksformen, die Präsenz von katholischen, evangelischen sowie muslimischen Hochschulgemeinden sind in deutschen Universitäten mittlerweile genau so selbstverständlich wie Studium, Lernen und wissenschaftliche Tätigkeiten. Wer das in Abrede stellt, der hat entweder keine Ahnung, oder er lebt in einer Parallelwelt.
16.11.17
18:11
Johannes Disch sagt:
Die Hochschule hat sich ja bereits von dem unmöglichen Verhalten des Professors distanziert. Und die Dozentin der Uni Würzburg-- die kürzlich ein ähnlich unmögliches Verhalten an den Tag legte-- hat sich bei der betreffenden Studentin entschuldigt. Leute wie "Kritika" und "Ute Fabel" wollen die Religionsfreiheit (für Muslime) mehr oder weniger abschaffen. Und dazu werden fadenscheinige Argumente konstruiert und die "Neutralitätsplicht" des Staates instrumentalisiert. Religion soll am besten gar nicht mehr sichtbar werden. Das ist das Anliegen dieser intoleranten Fundamental-Atheisten. Säkularismus/Laizismus bedeutet aber auch den Schutz der Religion vor dem Staat. Schutz vor staatlichen Eingriffen. Und Eingriffe in ein Grundrecht-- und ein solches ist die Religionsfreiheit-- sollten die seltene Ausnahme sein und müssen gut begründet sein. In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig: Studentinnen dürfen im Hörsaal ihr Kopftuch tragen, ebenso wie Schülerinnen im Klassenzimmer. Da helfen auch keine immer wieder bemühten fadenscheinigen Vergleiche wie das FDJ-Hemd und die Mao-Mütze. Leute wie "Kritika" und "Ute Fabel" sind für die Demokratie genauso eine Gefahr wie die Islamisten des IS.
16.11.17
20:01
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 16.11.17, 7:35) -- "Der Physikprofessor hatte völlig recht." (Ute Fabel). Nö, hatte er nicht. Rechtlich ist die Sache bei uns eindeutig geregelt. Studentinnen dürfen im Hörsaal ihr Kopftuch tragen, ebenso wie Schülerinnen im Klassenzimmer. Die Uni / Ein Dozent kann das Kopftuch im Hörsaal nicht verbieten.
16.11.17
20:46
Johannes Disch sagt:
@Berhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes, spricht in einem Interview in der "WELT" (14.11.2017) Klartext zu dem Kopftuch-Vorfall in Würzburg. -Titel: "Das Klima der Political Correctness ist bedenklich." - "Wir haben in der Universität keinen Anspruch darauf, von Studierenden zu verlangen, dass Sie das Kopftuch ablegen....Der gegenseitige Respekt, auf den wir an der Uni angewiesen sind, gebietet es, religiöse Überzeugungen zu akzeptieren." Falls jetzt der berühmte Einwand mit der Mao-Mütze kommt: Auch die darf im Hörsaal getragen werden. Es darf jede Art von Kopfbedeckung getragen werden, so lange sie nicht gegen die Verfassung verstößt oder die Freiheit von Wissenschaft und Lehre in Frage stellt. .
16.11.17
20:58
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