Einer Muslimin, die nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien, wurde gekündigt. Daraufhin klagte sie. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet.
Der Streit zwischen der Wieslocher Filiale der Drogeriemarktkette Müller und ihrer Kopftuch tragenden Mitarbeiterin wurde mit einem Vergleich beendet. Anfang April kam der Fall vor das Arbeitsgericht Heidelberg.
Das Arbeitsgericht sollte klären, ob die Kundenberaterin des Drogeriemarktes Müller ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentierte, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nach der Betriebsordnung nicht erlaubt seien. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am damals nicht. Er verwies das Verfahren an die Schlichtungsstelle des Mannheimer Arbeitsgerichts.
Die Schlichtungsstelle sollte schließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine gütliche Einigung erarbeiten. Zu der es nun kam. Medienberichten zufolge sei das Verfahren, mit einem Vergleich beendet worden. Wie dieser Vergleich genau aussehe, wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
Die Klägerin hatte bei dem Unternehmen von 2001 bis 2013 ohne Kopftuch gearbeitet und war dann in Elternzeit gegangen. Als die heute 32-Jährige wiederkam, erschien sie mit Kopftuch.