AfD-Fraktionschefin

Weidel: Islam sei unvereinbar mit Grundgesetz

AfD-Fraktionschefin Weidel hat wieder gegen Muslime gehetzt. Der Islam sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher solle die Religionsfreiheit für Muslime beschränkt gelten. Dabei ist ihre Aussage nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar, weil sie die Grundrechte der Muslime einschränken möchte.

18
11
2017
Die AfD-Spitzen Alice Weidel und Alexander Gauland. © shutterstock

Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hält den Islam für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es gehe um die Frage: „Ist der Islam eine Religion, die die Trennung von Staat und Religion akzeptiert und mit unserer Verfassung zu vereinbaren ist? Herr Glaser verneint das. Ich verneine das auch“, sagte Weidel der „Welt“ (Donnerstag) mit Blick auf eine Äußerung des AfD-Kandidaten für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, Albrecht Glaser.

Glaser hatte erklärt, dass die Religionsfreiheit nicht für Muslime gelte, da der Islam eine politische Ideologie und keine Religion sei. Man könne daher nicht zwischen Muslimen und Islamisten unterscheiden. Unter anderem wegen dieser Position hatte Glaser bislang in drei Wahlgängen nicht die ausreichende Stimmenzahl bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags erhalten.

Die AfD stehe hinter dieser Aussage, sei jedoch trotzdem für Religionsfreiheit, so Weidel. „Jedes Individuum soll diese Freiheit in Deutschland ausleben dürfen.“ Es müsse jedoch hinterfragt werden, „was hier mitten in Deutschland unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit abläuft“. Weidel forderte von den Meinungsträgern des Islam in Deutschland einen Eid auf das Grundgesetz.  Trotz der Tatsache, dass alle islamischen Religionsgemeinschaften in ihren Selbstdarstellungen ihre Zugehörigkeit zu Deutschland und folglich dem deutschen Grundgesetz selbstverständlich betonen. 

Mit Blick auf die AfD-Forderung, mit dem Assad-Regime über eine Rückführung syrischer Flüchtlinge zu verhandeln, betonte Weidel, Assad habe dazu beigetragen, die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu besiegen. Nun müsse man „genau hinsehen, wo Menschen sicher leben können. Das ist in weiten Teilen Syriens der Fall.“ Die Forderung der Partei ziele darauf ab, zu verhandeln und Vorbereitungen für Rückführungen zu treffen. „Asyl und anderer Schutz gelten nur auf Zeit, in Syrien geht die Zeit der Asylgründe und Schutzbedürftigkeit zu Ende.“ (KNA, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Der übliche Blödsinn, den die AfD zu diesem Thema eben ablässt. Unvereinbar mit unserer Verfassung sind einzig und allein die Vorhaben der AfD bezüglich des Islam.
18.11.17
18:46
Dilaver Çelik sagt:
Nichts neues. Solcher Unsinn wird schon seit Jahren in den deutschen Medien runtergeträllert. Ich möchte den AfD-Politikern raten, sich einen Therapeuten zu suchen, der ihnen dabei helfen kann, ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Andernfalls werden sie mit ihrem falschen Nationalstolz das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft lediglich gefährden, sofern es nicht nur bei Worten bleibt, sondern auch Taten folgen.
19.11.17
14:26
Dilaver Çelik sagt:
Das Christentum ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Judentum ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Hinduismus ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Buddhismus ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Shintoismus ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Paganismus ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Keine Religion auf der Welt ist mit dem Grundgesetz oder mit der Verfassung irgendeines anderen Staates vereinbar. Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. Das wird leider verkannt.
19.11.17
14:33
Enail sagt:
Art.3 unserer Grundgesetzes: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Nun ich weiß, dass Frauen im Islam nicht gleichberechtigt sind. Wer den Islam und dessen Buch kennt, muss das bestätigen. Insofern ist die Aussage, dass der Islam mit unserem GG nicht vereinbar ist, richtig.
19.11.17
23:40
Kevin sagt:
Der Islam ist eher eine Ideologie und nicht Religion. Also kann schon mal die Religionsfreiheit nicht gelten. Außerdem steht die Ideologie des Islam im Gegensatz zum Grundgesetz. Das fängt schon damit an, dass die Trennung zwischen Staat und Religion nicht anerkannt wird. Weiter geht es damit, dass Frauen im Islam unterdrückt werden und das Haus nur vermummt verlassen dürfen. Von verweigertem Händedruck islamischer Männer gegenüber Frauen brauchen wir gar nicht erst zu reden. Außerdem verbreitet die Ideologie des Islam nur Gewalt und Terror gegen Andersdenkende. Frau Weidel stellt also völlig zu Recht fest, dass der Islam mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und der besondere Schutz für Religionen beim Islam nicht anwendbar ist.
20.11.17
14:59
Manuel sagt:
Der Scharia-Islam salafistischer Prägung bzw. der politische Islam ist sicher nicht mit dem GG vereinbar!
20.11.17
19:25
Johannes Disch sagt:
@Dilaver Celik -- "Das Chrisrtentum ist mit dem Grundgesetz nicht verieinbar, der Hinduismus nicht. etc..." ("Dilaver Celik") Richtig. Und das verlangt auch keiner. "Heilige Schriften müssen nicht mit der Verfassung vereinbar sein. Das verlangt das Grundgesetz gar nicht. Die Glaubenspraxis der Anhänger muss es sein." (Der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm).
20.11.17
21:34
Johannes Disch sagt:
@Kevin -- "Der Islam ist eher Ideologie statt Religion. Also kann schon mal die Religionsfreiheit nicht gelten." ("Kevin") Der Unsinn ist nicht einlassungsfähig. Bitte informieren Sie sich über die Begriffe "Ideologie", "Religion" und über unsere Verfassung.
20.11.17
21:36
Johannes Disch sagt:
@Kevin Meine letzte Antwort war vielleicht etwas flapsig. Verzeihung. Warum der Islam bei uns zu Recht Religionsfreiheit genießt nach Art. 4 GG, das erschließt sich Ihnen bei einer näheren Beschäftigung mit unserer Verfassung. -- "Der Islam ist eher eine Ideologie, denn eine Religion." ("Kevin") Ich will jetzt nicht auf das interessante Füllwort "eher" eingehen...-- schließlich sind wir hier in keinem philologischen Seminar. Aber zum Rest ihrer Aussage: - Der Islam ist eine Weltreligion und eine Weltzivilisation mit einer sehr unterschiedlichen 1400jährigen Geschichte. Der Islam hat viele höchst heterogene Strömungen hervorgebracht. - Eine (totalitäre politische) Ideologie ist hingegen der Islamismus, der historisch recht jungen Datums ist (Gründung der Muslimbruderschaft in Ägypten durch Hassan Al Banna 1928). Warum man beides unterscheiden muss, das habe ich hier schon unzählige Male dargelegt. Betrüblich, dass immer noch solche Pauschalitäten kommen wie von Ihnen. Um mich nicht zu wiederholen empfehle ich Ihnen eine Basislektüre, die Sie sich zu Gemüte führen sollten: -- Bassam Tibi: "Die fundamentalistische Herauforderung. Der Islam und die Weltpolitik." (2002). Hier wird der Unterschied zwischen der Religion des Islam und der politischen Ideologie des Islamismus deutlich herausgearbeitet. Das Buch eignet sich als Basislektüre, das auch für Laien ohne Vorkenntnisse recht gut verständlich ist.
20.11.17
22:13
Ute Fabel sagt:
"Heilige Schriften müssen nicht mit der Verfassung vereinbar sein. Das verlangt das Grundgesetz gar nicht. Die Glaubenspraxis der Anhänger muss es sein." (Der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm)." Diese sehr fragwürdige Rechtsansicht von Herrn Grimm stellt Ungleichbehandlung zwischen Religionen und nicht religiösen Weltanschauungen dar, für die in den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien keinerlei Rechtsgrundlage erkennen kann. Von Vereinsstatuten und Parteiprogrammen fordert man auch Verfassungskonformität. Warum soll für angeblich heilige Schriften von Religionen anders gelten? Ich sehe keine sachlichen Grund. Religionsgemeinschaften, die sich nicht von verfassungswidrigen Inhalten ihrer alten Texte klar distanzieren, sollte wie Vereinen und Parteien die staatliche Anerkennung verwehrt werden.
21.11.17
8:54
1 2