AfD-Fraktionschefin Weidel hat wieder gegen Muslime gehetzt. Der Islam sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher solle die Religionsfreiheit für Muslime beschränkt gelten. Dabei ist ihre Aussage nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar, weil sie die Grundrechte der Muslime einschränken möchte.
Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hält den Islam für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es gehe um die Frage: „Ist der Islam eine Religion, die die Trennung von Staat und Religion akzeptiert und mit unserer Verfassung zu vereinbaren ist? Herr Glaser verneint das. Ich verneine das auch“, sagte Weidel der „Welt“ (Donnerstag) mit Blick auf eine Äußerung des AfD-Kandidaten für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, Albrecht Glaser.
Glaser hatte erklärt, dass die Religionsfreiheit nicht für Muslime gelte, da der Islam eine politische Ideologie und keine Religion sei. Man könne daher nicht zwischen Muslimen und Islamisten unterscheiden. Unter anderem wegen dieser Position hatte Glaser bislang in drei Wahlgängen nicht die ausreichende Stimmenzahl bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags erhalten.
Die AfD stehe hinter dieser Aussage, sei jedoch trotzdem für Religionsfreiheit, so Weidel. „Jedes Individuum soll diese Freiheit in Deutschland ausleben dürfen.“ Es müsse jedoch hinterfragt werden, „was hier mitten in Deutschland unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit abläuft“. Weidel forderte von den Meinungsträgern des Islam in Deutschland einen Eid auf das Grundgesetz. Trotz der Tatsache, dass alle islamischen Religionsgemeinschaften in ihren Selbstdarstellungen ihre Zugehörigkeit zu Deutschland und folglich dem deutschen Grundgesetz selbstverständlich betonen.
Mit Blick auf die AfD-Forderung, mit dem Assad-Regime über eine Rückführung syrischer Flüchtlinge zu verhandeln, betonte Weidel, Assad habe dazu beigetragen, die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu besiegen. Nun müsse man „genau hinsehen, wo Menschen sicher leben können. Das ist in weiten Teilen Syriens der Fall.“ Die Forderung der Partei ziele darauf ab, zu verhandeln und Vorbereitungen für Rückführungen zu treffen. „Asyl und anderer Schutz gelten nur auf Zeit, in Syrien geht die Zeit der Asylgründe und Schutzbedürftigkeit zu Ende.“ (KNA, iQ)