AfD-Fraktionschefin

Weidel: Islam sei unvereinbar mit Grundgesetz

AfD-Fraktionschefin Weidel hat wieder gegen Muslime gehetzt. Der Islam sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher solle die Religionsfreiheit für Muslime beschränkt gelten. Dabei ist ihre Aussage nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar, weil sie die Grundrechte der Muslime einschränken möchte.

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Die AfD-Spitzen Alice Weidel und Alexander Gauland. © shutterstock

Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hält den Islam für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es gehe um die Frage: „Ist der Islam eine Religion, die die Trennung von Staat und Religion akzeptiert und mit unserer Verfassung zu vereinbaren ist? Herr Glaser verneint das. Ich verneine das auch“, sagte Weidel der „Welt“ (Donnerstag) mit Blick auf eine Äußerung des AfD-Kandidaten für das Amt des Bundestags-Vizepräsidenten, Albrecht Glaser.

Glaser hatte erklärt, dass die Religionsfreiheit nicht für Muslime gelte, da der Islam eine politische Ideologie und keine Religion sei. Man könne daher nicht zwischen Muslimen und Islamisten unterscheiden. Unter anderem wegen dieser Position hatte Glaser bislang in drei Wahlgängen nicht die ausreichende Stimmenzahl bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags erhalten.

Die AfD stehe hinter dieser Aussage, sei jedoch trotzdem für Religionsfreiheit, so Weidel. „Jedes Individuum soll diese Freiheit in Deutschland ausleben dürfen.“ Es müsse jedoch hinterfragt werden, „was hier mitten in Deutschland unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit abläuft“. Weidel forderte von den Meinungsträgern des Islam in Deutschland einen Eid auf das Grundgesetz.  Trotz der Tatsache, dass alle islamischen Religionsgemeinschaften in ihren Selbstdarstellungen ihre Zugehörigkeit zu Deutschland und folglich dem deutschen Grundgesetz selbstverständlich betonen. 

Mit Blick auf die AfD-Forderung, mit dem Assad-Regime über eine Rückführung syrischer Flüchtlinge zu verhandeln, betonte Weidel, Assad habe dazu beigetragen, die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu besiegen. Nun müsse man „genau hinsehen, wo Menschen sicher leben können. Das ist in weiten Teilen Syriens der Fall.“ Die Forderung der Partei ziele darauf ab, zu verhandeln und Vorbereitungen für Rückführungen zu treffen. „Asyl und anderer Schutz gelten nur auf Zeit, in Syrien geht die Zeit der Asylgründe und Schutzbedürftigkeit zu Ende.“ (KNA, iQ)

Leserkommentare

Grege sagt:
Die Äußerungen von 'Erdowahnschen Anhängern belegen, dass AKP und AFD nicht nur denselben Anfangsbuchstaben haben sondern eine ähnliche Art von Demagogie pflegen.
21.11.17
21:48
Manuel sagt:
@Johannes Disch: In einigen mehrheitlich islamischen Ländern, ist der Islam aber schon sowas wie eine Staatsideologie!
22.11.17
18:57
Frederic Voss sagt:
Bestimmte Fragestellungen dieser Politikerin sind leider nicht von der Hand zu weisen und sollten fair thematisiert werden können.
26.11.17
13:02
Ute Fabel sagt:
Samuel Schirmbeck, langjähriger Korrespondent der ARD in Algerien und damit über jeden Verdacht erhaben kein weltoffener Mann zu sei, warf der politischen Linken in Deutschland kürzlich skandalöse Islamverharmlosung vor. Damit trifft er den Nagel auf den Kopf! In dem Zeitungsinterview sagte er, dass es ohne diese skandalöse Islamverharmlosung der Linken den Aufstieg der AfD nicht gegeben hätte, deren Führung brandgefährlich ist und den Islam in einer die Muslime als Menschen beleidigenden Weise kritisiert, die den Fundamentalisten noch Auftrieb gibt. Am Islam störe er sich, weil der Islam rechter sei als die ganze AfD. Der Islam sei von einer reaktionären Wirkungsmächtigkeit, gegen die man den Rechtspopulismus als einen Klacks einstufen müsse. Betrachte man die Einstellungen der betont gläubigen Muslime beispielsweise in den Themen Minderheitenschutz, Frauenrechte, Gewissensfreiheit und Selbstkritik, dann komme man auf etwas ganz Rechtes.
30.11.17
8:53
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 21.11.2017, 8:54) Die Äußerungen des ehemaligen Verfassungsrichters Dieter Grimm sind nicht fragwürdig, sondern schlicht und einfach korrekt. Er zitiert nur unsere Verfassung und das Religionsverfassungsgesetz. Danach müssen religiöse Schriften nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein, sondern die Glaubenspraxis der Anhänger muss verfassungskonform sein.
14.12.17
13:12
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Samuel Schirmbeck ist ein große Vereinfacher. Lesen Sie mal die Kritik der Verlegerin Donata Kinzelbach-- die jahrelang in Algerien gelebt hat und Autoren aus dem Maghreb verlegt-- an Schirmbeck. -- Donata Kinzelbach: Offener Brief an Samuel Schirmbeck" auf der Website "Algerien heute." (18.01.2016)
14.12.17
19:35
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr P vom 21.11.1z, 8:54) Die Ansicht von Dieter Grimm ist keineswegs fragwürdig, sondern einfach korrekt, wie ich bereits in meinem letzten Post zu dem Thema darlegte. Grimm gibt einfach nur unsere Rechtslage wieder. Das ist auch keine Frage der Interpretation oder der Haarspalterei. Unser Grundgesetz ist da eindeutig. Und unser Religionsverfasssungsrecht ebenso. Religiöse Inhalte müssen nicht mit unserer Verfassung vereinbar sein. Nur die Glaubenspraxis der Anhänger muss es sein. -- "Von Veinsstatuten und Parteiprogrammen fordert man auch Verfassungskonformität." (Ute Fabel) Auch das ist falsch. Ein Parteiprogramm darf ruhig antidemokratische Inhalte haben. Das alleine ist nicht strafbar. Das ist noch kein hinreichender Grund für ein Parteienverbot. Der Versuch der Umsetzung antidemokratischer Programme ist strafbar. Religionen und (politische) Weltanschauungen werden in diesem Punkt also sehr wohl gleich behandelt.
14.12.17
19:46
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