EuGH-Urteil

Schlachtungen nach EU-Regeln verstoßen nicht gegen Religionsfreiheit

Dem EuGH-Generalanwalt Nils Wahl zufolge verstößt das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporärem Schlachthöfen nicht gegen die Religionsfreiheit. Zuvor klagten muslimische Vertreter gegen Flandern.

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Symbolbild: Schächten im Schlachthof © flickr, CC 2., dierk schaefer.

Das Verbot von rituellen Schlachtungen in temporären Schlachthöfen, die jedes Jahr vor dem Kurbanfest (Opferfest) für die Schlachtung zugelassen werden, verstößt nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Das geht aus den am Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen von Generalanwalt Nils Wahl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor. „Die Regel, dass Schlachtungen grundsätzlich nur in zugelassenen Schlachthöfen durchgeführt werden dürften, sei eine vollkommen neutrale Regel“, heißt es in den Schlussanträgen.

Nach Worten des Generalanwalts sind die Probleme in Belgien eher ein Kapazitätsproblem bei zugelassenen Schlachthöfen während des islamischen Opferfestes in bestimmten Regionen sowie die Kosten, die bei der Befolgung eines religiösen Gebots entstünden.

Aufgrund höherer Nachfrage hatte der zuständige Minister in Belgien vor dem Kurbanfest temporäre Schlachthöfe zugelassen. Wahl betonte zugleich, dass das Schächten ohne Betäubung während des islamischen Kurbanfestes „sehr wohl ein religiöses Gebot“ sei, das durch die Religionsfreiheit geschützt sei.

Muslimische Vertreter klagen gegen Flandern

Mehrere islamische Vereinigungen und Moscheegemeinden hatten die Region Flandern 2016 wegen des Verbots temporärer Schlachthöfe verklagt. Das niederländischsprachige Gericht Erster Instanz Brüssel will nun vom EuGH wissen, ob die Religionsfreiheit eingeschränkt werden darf, weil Schlachtungen nach EU-Regeln in einem zugelassenen Schlachthof stattfinden müssen und nicht in einem nur temporär zugelassenen.

Schächtverbot in Deutschland

In Deutschland ist das rituelle Schächten, nach jüdischen und muslimischen Speisevorschriften ebenfalls verboten. Das Tierschutzgesetz (§4a) untersagt das betäubungslose schächten von Tieren. Ausnahmegenehmigungen aus religiösen Gründen sind jedoch möglich. Doch erteilen die dafür zuständigen Behörden nur sehr selten Genehmigungen, und wenn dann nur unter strengen Auflagen. Zudem gibt es Vorschriften, die nur Fachleuten das Schächten von Tieren unter der Aufsicht des Veterinäramtes gestattet.

Vor allem zu Zeiten des islamischen Opferfestes wird dieses kontroverse Thema diskutiert. Hierzu äußerte sich der Koordinationsrat der Muslime schon mehrfach kritisch. „Der Koordinationsrat der Muslime ruft hier die deutschen Behörden auf, einheitliche Regelungen für die Erfüllung dieser religiösen Pflicht der Opferung zu treffen. Viele Muslime können ihrer Pflicht der Opferung hierzulande nicht nachkommen und das Opferfest nicht in seinem Geiste erleben. Hier gibt es trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum betäubungslosen Schächten noch große bürokratische Hindernisse“, heißt es in einer Stellungnahme. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Frederic Voss sagt:
Archaische Schlachtermethoden werden als religiöse Opferungspflicht gelobt, damit ein Fest im richtigen Geist erlebt werden kann? Und dafür sollen deutsche Behörden eintreten? Einem sog. Koordinationsrat unklarer Herkunft sollen staatliche Einrichtungen Folge leisten? Schlachtungen bzw. Tötungen von Lebewesen gehören sowieso abgeschafft. "Solange es Schlachthöfe gibt, wird es auch Schlachtfelder geben"...sagte Leo Tolstoi. Wie wahr, wie wahr !!
30.11.17
22:46
Johannes Disch sagt:
Die (angeblich "religiöse Pflicht" der Opferung gehört nicht zu den "5 Säulen" des Islam, weshalb diese rituellen Schlachtungen auch keinen Anspruch auf das Grundrecht der Religionsfreiheit haben. Tierschutz sollte Vorrang haben vor irgendwelchen archaischen Riten.
01.12.17
11:10
Charley sagt:
"Viele Muslime können ihrer Pflicht der Opferung hierzulande nicht nachkommen und das Opferfest nicht in seinem Geiste erleben." mir wird spei übel. Weil das bestialische Abschlachten von Tieren ihnen verwehrt wird, können sie "das Opferfest nicht in seinem Geiste erleben". Welch ein archaisch-brutaler Geist soll denn da erfahren werden, der auf dem qualvollen Sterben von Tieren beruht... und wer da Fragen hat, schaue sich bitte Videos auf youtube an, auf denen das rituelle Schlachten fürs Kurbanfest dokumentiert ist. Alle Beschreibungen vom für das Tier schmerzlosen, leidlosen Schlachten werden da mit der blutigen Realität bitter leidender Tiere belegt. ... und nochmal: "das Opferfest nicht in seinem Geiste erleben".... Da zeigt sich eben, dass ein "Schlachtvorgang" zur Zeit Abrahams - als Tieropfer auch noch kulturell üblich und eingebettet waren - zum absurden Anachronismus werden,.... weil der Islam so eine betonierte Religion ist, die eine sich entwickelnde Menschheit nicht kennt. Im Übrigen ist der Vorgang zur Zeit Abrahams allein heutzutage BILDHAFT zu verstehen. Da brauchts kein tierquälerisches Nachmachen. Das "Lamm" Gottes erschien dann in Jesus-Christus, über den Johannes der Täufer sagt: "Siehe, das ist das Lamm Gottes, welches hinweg nimmt die Sünde der Welt!" Joh 1,29..... und was da "blutiges Opfer" sein könnte, zeigt sich dann in der Offenbarung des Johannes. "Diese sind's, die gekommen sind aus großer Trübsal und haben ihre Kleider gewaschen und haben ihre Kleider hell gemacht im Blut des Lammes." Das wäre logischer Weise mit echtem Blut nicht möglich.... aber seine Seele (Kleider des Geistes) zu reinigen in der Kraft der Liebe (Wesen Christi), das ist schon möglich.... aber da kann man nicht derselbe bleiben, und ein unschuldiges Tier abschlachten, sondern da muss man in die Selbstprüfung gehen. Da kann niemand für einen von außen machen. Auch kein Allah nicht! Das ist dann ein wahres Opfer, für das niemand anderes leiden muss als unser üblicherweise selbstverliebtes Persönchen. Man lese doch bitte z.B. in Kahlil Gibran, der Prophet "Über die Liebe"!
01.12.17
20:08
Manuel sagt:
@Frederic Voss: Hitler war Vegetarier, hat ihn das zu einen besseren Menschen gemacht?
02.12.17
17:59