Bayern

Bayern entscheidet über Kopftuchverbot

Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.

01
12
2017
Symbole Bundesverfassungsgericht, Gesichtsschleier
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht © by Mehr Demokratie e.V. auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

In Bayern wird es ein Kopftuchverbot für Richter und Staatsanwälte geben: Die Staatsregierung will bei der Novelle des bayerischen Richtergesetzes sowohl den Richtern wie auch den Anklägern das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbieten, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und weltanschaulichen Neutralität wecken könnten.

„Wir müssen im Rechtsstaat jeden Anschein vermeiden, dass es bei der Rechtsprechung noch eine andere Bindung als ausschließlich an Recht und Gesetz gibt“, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Donnerstag nach der Diskussion im Rechtsausschuss des Landtags. „Das ist mir ein ganz wichtiger Punkt.“

Der neue Artikel im bayerischen Richtergesetz bezieht sich nicht nur auf muslimische Kopftücher, sondern ist nach Bausbacks Worten weltanschaulich neutral gehalten. Anlass war jedoch die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen. Es fehlt noch die Verabschiedung durch das Plenum, aber diese ist wegen der absoluten Mehrheit der CSU im Landtag Formsache.

Die CSU-Mehrheit im Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf zu, SPD, Grüne und Freie Wähler dagegen. Auch die drei Oppositionsfraktionen legen Wert auf die Unabhängigkeit der Justiz, doch gab es abgesehen von der Religion noch andere strittige Punkte. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Manuela sagt:
Wenn eine Richterin im Gerichtssaal ein Kopftuch trägt, bringt sie allein schon damit zum Ausdruck, dass für sie die Scharia über dem deutschen Gesetz steht. Und das geht nun einmal im Richteramt gar nicht. Wie kann der Staatsbürger in so einem Fall darauf vertrauen, dass die Rechtsprechung der Richterin nach deutschem Gesetz erfolgt und nicht nach islamischer Scharia?
01.12.17
17:10
Manuel sagt:
Bravo, endlich wird der Laizismus einmal vorangetrieben!
01.12.17
17:19
Kritika sagt:
L.S. Ein guter Anfang; zur bundesweiten Nachahmung empfohlen. Ein neutraler Gerichtssaal braucht aber DemonstrationsVerbot mit religiösen Symbole, für alle Personen. Auch die Abwesenheit an-die-Wand-hängender religiöser Symbole. Sowie die "Firma Brot und Brötchen" von ihren Angestellten Freiheit von religiöse Symbole auf ihrem Gelände fordern kann, sollte das auch die "Firma Deutsche Staat" für ihr HoheitsGebiet tun. Dann hätten wir in den Unis wieder den friedlichen Zustand von vór der Ankunft der Muselmänner und -Frauen. Professoren müssten sich nicht mehr den Befehlen importierter FantasieWesen unterordnen. Das Muslims mit grosser Abstand die meist abgelehnte religiöse Sekte sind, liegt massgeblich an dem provokativen Auftreten penetranter KopftuchFrauen in der Öffentlichkeit. Dieses negative Image würde sich bei einer Rückkehr zu einem neutralem, Kopftuchfreiem Städtebild allmählich verbessern. Gruss, Kritika
01.12.17
23:59
Frederic Voss sagt:
Bei der Rechtssprechung soll wohl am besten eine Bindung an alte Texte unklarer Herkunft aus dem 7. Jahrhundert dazu führen, daß irgendwelche Lichtwesen, die nicht mit den Sinnesreizen wahrgenommen werden können, dem Richter einflüstern, wie er urteilen soll? Kopftuchverbote für Richter und Staatsanwälte zeugen von Weitblick und Toleranz.
02.12.17
1:14
Ute Fabel sagt:
Sichtbare religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidungstücke sind ein No-Go gerade bei Richtern „Wir müssen im Rechtsstaat jeden Anschein vermeiden, dass es bei der Rechtsprechung noch eine andere Bindung als ausschließlich an Recht und Gesetz gibt“, sagte Justizminister Winfried Bausback zu Recht. Dann müssten für ihn aber auch Kruzifixe an Wänden von Gerichtsälen unhaltbar sein. Bekanntermaßen misst die CSU da aber mit zweierlei Maß, was ich sehr verwerflich und heuchlerisch finde.
04.12.17
9:03
Simon Stylos sagt:
@ Manuela: Jede Rechtsprechung in Deutschland muss mit den Paragraphen und Artikeln des jeweiligen Gesetzbuches unterminiert und deutlich gemacht werden. Übrigens: Die Scharia ist nicht das kodifizierte Recht, sondern die fiqh. Aber: Wer sagt mir denn, dass auch eine Richterin oder Richter ohne irgendwelche religiösen oder weltanschaulichen Symbolen auf dem Boden des Grundgesetzes steht? Wer gibt mir die Garantie, dass er oder sie nicht viel lieber nach der Maobibel, dem kommunistischen Manifest oder nach Hitlers "Mein Kampf" richten möchte? Von daher halte ich die vorgebrachten Argumente, dass das Verbot von religiösen Symbolen die Verfassungstreue der Richterinnen und Richter gewährleistet, für einfach falsch und nicht nachweisbar.
06.12.17
11:23