Bayern plant ein Verbot jeglicher religiösen Symbole für Richter und Staatsanwälte. Anlass war die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen.
In Bayern wird es ein Kopftuchverbot für Richter und Staatsanwälte geben: Die Staatsregierung will bei der Novelle des bayerischen Richtergesetzes sowohl den Richtern wie auch den Anklägern das sichtbare Tragen religiöser Symbole verbieten, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit und weltanschaulichen Neutralität wecken könnten.
„Wir müssen im Rechtsstaat jeden Anschein vermeiden, dass es bei der Rechtsprechung noch eine andere Bindung als ausschließlich an Recht und Gesetz gibt“, sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Donnerstag nach der Diskussion im Rechtsausschuss des Landtags. „Das ist mir ein ganz wichtiger Punkt.“
Der neue Artikel im bayerischen Richtergesetz bezieht sich nicht nur auf muslimische Kopftücher, sondern ist nach Bausbacks Worten weltanschaulich neutral gehalten. Anlass war jedoch die Debatte, ob muslimische Richterinnen in einer Verhandlung Kopftuch tragen dürfen. Es fehlt noch die Verabschiedung durch das Plenum, aber diese ist wegen der absoluten Mehrheit der CSU im Landtag Formsache.
Die CSU-Mehrheit im Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf zu, SPD, Grüne und Freie Wähler dagegen. Auch die drei Oppositionsfraktionen legen Wert auf die Unabhängigkeit der Justiz, doch gab es abgesehen von der Religion noch andere strittige Punkte. (dpa, iQ)