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Berlin

Neutralitätsgesetz kommt auf den Prüfstand

Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist unter anderem die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen.

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2017
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ
Ein Jahr Antidiskriminierungsgesetz: 315 Beschwerden © by Dennis Skley auf flickr.com (CC BY 2.0), bearbeitet IslamiQ

Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz kommt auf den Prüfstand. Eine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus votierte am Donnerstag dafür, die Vorlage der CDU-Fraktion „Farbe bekennen zum Neutralitätsgesetz“ zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.

Die CDU scheiterte damit, sofort über den Antrag abstimmen zu lassen. In der Vorlage wird der Senat aufgefordert, „jegliche Aufweichung des staatlichen Neutralitätsgebotes zu verhindern“ und sich „klar und deutlich für die Beibehaltung“ des Gesetzes auszusprechen.

Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Der rot-rot-grüne Senat ist in der Frage gespalten. Die SPD verteidigt das 2005 verabschiedete Gesetz vehement unter Hinweis auf die besonderen Anforderungen an die staatliche Neutralität in einer multireligiösen Metropole. Linkspartei und Grüne treten für eine Überprüfung ein, ebenso die Kirchen.

In den vergangenen Monaten kam es überdies mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten über das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Für Aufsehen sorgte vor wenigen Tagen die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen. Die Berliner Grünen hatten Anfang Dezember auf einem Parteitag einstimmig für die Abschaffung des derzeitigen Neutralitätsgesetzes votiert. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
In Österreich sind die Grünen vor genau zwei Monaten mit 3,8% aus dem Parlament geflogen. Verdient, wie ich meine. Genau wie die Berliner Grünen haben sich auch die österreichischen Grünen willfährig und unkritisch an Lobby-Interessen eines konservativ-dogmatischen Islam angebiedert. Im englischsprachigen Raum hat sich für diese unterwürfige Politik der Begriff „Regressive Legft“ (= degenerierte Linke) durchgesetzt. Behauptet wurde, es ginge um einen Kampf gegen „Diskriminierung“. Die klugen Wähler haben ihnen das nicht abgekauft und durchschaut, dass sich die Grünen in Wahrheit für Sonderbehandlungswünsche vor den Karren spannen lassen. Naivität ist politische Dummheit, die vom Wähler abgestraft gehört.
15.12.17
10:20
Zeit, das Berliner „Neutralitäts­gesetz“ zu ändern! – Rechtswirklichkeit sagt:
[…] Bewegung gekommen, dass das „Neutralitätsgesetz“ im Abgeordnetenhaus in die Ausschussberatung gegeben wurde, nachdem der CDU-Antrag, das Gesetz unverändert zu bestätigen (Abgh-Berlin, Drs. 18/0703 v. […]
02.04.18
22:08