Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist unter anderem die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen.
Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz kommt auf den Prüfstand. Eine Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus votierte am Donnerstag dafür, die Vorlage der CDU-Fraktion „Farbe bekennen zum Neutralitätsgesetz“ zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen.
Die CDU scheiterte damit, sofort über den Antrag abstimmen zu lassen. In der Vorlage wird der Senat aufgefordert, „jegliche Aufweichung des staatlichen Neutralitätsgebotes zu verhindern“ und sich „klar und deutlich für die Beibehaltung“ des Gesetzes auszusprechen.
Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Der rot-rot-grüne Senat ist in der Frage gespalten. Die SPD verteidigt das 2005 verabschiedete Gesetz vehement unter Hinweis auf die besonderen Anforderungen an die staatliche Neutralität in einer multireligiösen Metropole. Linkspartei und Grüne treten für eine Überprüfung ein, ebenso die Kirchen.
In den vergangenen Monaten kam es überdies mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten über das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Für Aufsehen sorgte vor wenigen Tagen die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen. Die Berliner Grünen hatten Anfang Dezember auf einem Parteitag einstimmig für die Abschaffung des derzeitigen Neutralitätsgesetzes votiert. (KNA, iQ)