Eine 14-jährige Muslimin wurde in Polen von einem Unbekannten wegen ihrer Hautfarbe zunächst verbal und dann auch tätlich angegriffen. Polens Ministerpräsident Morawiecki verurteilt den Übergriff aufs Schärfste.
Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hat einen mutmaßlich fremdenfeindlich motivierten Übergriff auf ein 14-jähriges Mädchen in Warschau verurteilt. Die Attacke auf die Jugendliche wegen ihrer Hautfarbe sei zutiefst zu verurteilen, schrieb er am Freitag bei Twitter nach dem Angriff eines Mannes auf eine Jugendliche türkischer Herkunft. Medienberichten zufolge soll der Angreifer die Parole: „Polen den Polen“ gerufen haben. Morawiecki twitterte: „Für Rassismus ist in Polen kein Platz. Wir werden alles tun, damit Polen für jeden sicher ist.“
Nach vorläufigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde das Mädchen am Donnerstag auf dem Rückweg von der Schule von einem etwa 40-jährigen Mann zunächst verbal und dann auch tätlich attackiert. Die Behörde, die nach Angaben der Agentur PAP in dem Fall ermittelte, wollte zunächst keine näheren Angaben machen. Demnach hatten die Eltern des Mädchens die Tat bei der Polizei gemeldet.
Polens nationalkonservative Regierung weigert sich strikt gegen die Aufnahme von Flüchtlingen. Die Zahl rassistisch motivierter Übergriffe in dem Land ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
Ende November wurde das islamische Kulturzentrum in Warschau, der Hauptstadt Polens, angegriffen. Ein Unbekannter hatte die Fenster des Kulturzentrums eingeschlagen und dabei die gesamte Fensterfront beschädigt. Eine Überwachungskamera zeichnete den Angriff auf. Der Verdächtiger wurde später von der Polizei festgenommen.
Eine aktuelle Umfrage hat gezeigt, dass jeder Dritte Pole sich durch den Islam bedroht fühle. Unterschiede gibt es bei den Altersgruppen und den Wohnorten. Bei einem sogenannten Unabhängigkeitsmarsch sind 60.000 Nationalisten und Rechtsradikale durch die Straßen Warschaus gezogen. Gemeinsam haben sie für ein „weißes Europa“ und einen „islamischen Holocaust“ demonstriert. (dpa, iQ)