Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Davon ausgeschlossen sind Berufsschulen. Die fordern nun ebenfalls ein Kopftuchverbot. Doch das kontroverse Neutralitätsgesetz könnte bald in ganz Berlin kippen.
Da die SchülerInnen u.a. an Berufsschulen in der Regel älter und „nicht in dem Maße beeinflussbar seien“ wie SchülerInnen an Grundschulen und weiterführenden Schulen, gilt das Neutralitätsgesetz nicht für die beruflichen Schulen. Diese Argumentation sei für das BBB „nicht nachvollziehbar“. Das BBB fordert, dass das Berliner Neutralitätsgesetz an allen staatlichen Schulen im Land Berlin gleichermaßen gelten soll.
Das Neutralitätsgesetz in Berlin steht schon lange in der Kritik. Vor allem aufgrund dessen, dass Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 entschieden hatte, dass ein „Kopftuchverbot“ bei Lehrkräften an deutschen Schulen verfassungswidrig ist. Nach diesem Urteil zogen viele Bundesländer mit und kippten die Kopftuchverbote. Zur Zeit ist das Tragen des Kopftuchs an Schulen in vielen Bundesländern gestattet. Lediglich in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Berlin ist es nach wie vor verboten. Trotz des Urteils und der damit verbundenen Forderung die Gesetze in den jeweiligen Bundesländern anzupassen.
Auch viele religiöse Vertreter, sowohl christliche als auch muslimische, stellen sich gegen ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen. Zuletzt äußerte sich der Berliner Justizsenator kritisch zum Neutralitätsgesetz in Berlin. Er wolle das Unterrichten von kopftuchtragenden Lehrerinnen erlauben. Auch wenn er kein Freund des Kopftuchs sei, so müsse die multireligiöse Stadt Berlin das Kopftuch aushalten können.
Aktuell läuft ein Verfahren gegen das Neutralitätsgesetz am Berliner Arbeitsgericht. Ausgelöst von einer Muslimin, die trotz ihrer Ausbildung zur Grundschullehrerin aufgrund ihres Kopftuchs an eine Berufsschule versetzt wurde. Der Berliner Senat hat daraufhin die Juristin Seyran Ateş als Rechtsanwältin verpflichtet, um das Neutralitätsgesetz zu verteidigen. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.