Ausgerechnet eine rechtsextreme Bewegung fordert ihre Mitglieder auf, sich um Vormundschaften von Kindern und Jugendlichen aus Krisengebieten zu bewerben. Justiz, Behörden und Politik sind alarmiert.
Anhänger rechtsextremistischer Bewegungen dürfen und können nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann keine Vormundschaften für minderjährige Flüchtlinge übernehmen. „Es geht diesen Personen allein darum, Flüchtlingen unter dem Deckmantel einer Vormundschaft schaden zu können“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München als Reaktion auf einen entsprechenden kürzlich gestarteten Internetaufruf der Identitären Bewegung (IBD) an ihre Mitglieder.
„Die „Identitäre Bewegung“ ist eine klar rechtsextremistische Gruppierung, die sich nur als harmlose Jugendbewegung inszeniert. In Wahrheit verbreitet sie rechtsextreme Parolen und steht einer völkischen Ideologie nahe“, betonte Herrmann. Der Verfassungsschutz habe die Gruppierung im Blick. „Die Anhänger der Bewegung sind als Vormund für Flüchtlinge natürlich völlig ungeeignet.“
Nach Angaben des Innenministeriums haben sich trotz des Aufrufes bislang keine IBD-Aktivisten in Bayern um Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer bemüht. Die Landesjugendämter seien aber sicherheitshalber über den Aufruf „informiert und sensibilisiert worden“. Das Justizministerium habe die Gerichte auf die Problematik explizit hingewiesen.
„Die zuständigen Behörden werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten intensiv aufklären und sensibilisieren, um zu verhindern, dass Personen mit extremistischem Hintergrund als Vormund bestellt werden“, sagte ein Ministeriumssprecher. Ohnehin sei nicht klar, ob die Aktion tatsächlich Vormundschaften zum Ziel habe oder es nicht vielmehr nur darum gehe, Öffentlichkeit zu erzeugen.
Aufgeschreckt durch den Aufruf im Internet fordert die SPD-Fraktion im Landtag von der Staatsregierung die Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Kampagne und ihre Verfasser. „Zum einen, um derartige Aufrufe zu unterbinden und zum anderen, um haupt- und ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bayerischer Behörden und Gerichte vor Verleumdungen zu schützen“, heißt es in dem Antrag.
Die Entscheidung über die Auswahl des Vormunds trifft im Einzelfall der Richter oder Rechtspfleger. In der Praxis ist es aber sehr selten, dass sich Fremde, die keinen Bezug zu dem Kind haben, ehrenamtlich für die Übernahme einer Vormundschaft zur Verfügung stellen. In der Regel werden für minderjährige Flüchtlinge Mitarbeiter des Jugendamts zu Vormündern bestellt.
Bei der Identitären Bewegung handelt es sich laut Ministerium um eine rechtsextremistische Gruppierung, die bundesweit unter Beobachtung der Verfassungsschutzämter steht, in Bayern seit Januar 2016. Derzeit werden der Bewegung in Bayern rund 100 Aktivisten zugeordnet. Sie verteilen sich auf drei Gruppierungen – IB Bayern, IB Schwaben , IB Franken – denen jeweils lokale Ableger angehören. Die bayerischen IB-Ableger waren den Angaben zufolge 2017 sehr aktiv, um durch gezielte Provokation Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. (dpa, iQ)