In Österreich wurde das Verfahren gegen eine Frau, die einen Schal trug, der teilweise ihr Gesicht bedeckte, eingestellt. Ihr Anwalt wollte gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht klagen.
Eine 28 Jahre alte Deutsche, die in Österreich gegen das geltende Burkaverbot verstoßen haben soll, muss vorerst keine Strafe befürchten. Die Frau war im Oktober in Wien mit einem Schal unterwegs, der teilweise ihr Gesicht verhüllte, als sie von einem Polizisten angehalten wurde. Nach einem Bericht der Tageszeitung „Standard“ (Samstag) wurde das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Frau jetzt eingestellt. Die Landespolizeidirektion Wien habe ihre Entscheidung zunächst nicht begründet.
In Österreich gilt seit Anfang Oktober 2017 ein „Antigesichtsverhüllungsgesetz“. Dieses verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie der Burka oder des Nikabs, aber – von Ausnahmen abgesehen – auch von Atemschutz – oder von Faschingsmasken. Es sind Strafen bis zu 150 Euro möglich.
Die Deutsche lebt seit acht Jahren in Österreich. Sie schaltete nach dem Zwischenfall einen Anwalt ein. Aus dessen Sicht ist das Gesetz in der vorliegenden Form nicht durchsetzbar. Der Anwalt wollte das umstrittene Gesetz vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof bringen und eine Aufhebung erwirken. Dass dies nun nicht möglich sei, sei „höchst bedauerlich“, sagte der Jurist dem Blatt. (dpa/iQ)