AfD-Antrag

Bundestag debattiert über Vollverschleierung

Die AfD stellte einen Antrag für ein Vollverschleierungsverbot. Der Bundestag debattiert darüber.

21
02
2018
gedenkminute
Bundestag © Deutscher Bundestag, bearbeitet IslamiQ

Die AfD-Fraktion fordert ein vollständiges Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. An diesem Donnerstag will sie dazu einen entsprechenden Antrag im Bundestag einbringen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, erklärte am Dienstag in Berlin, seine Fraktion werde sich für eine namentliche Abstimmung über den Antrag einsetzen.

Von einem generellen Verbot wären nicht nur einheimische Musliminnen betroffen, sondern auch arabische Touristinnen und verschleierte Frauen, die etwa zu einer medizinischen Behandlung nach Deutschland kommen. Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag ein Verbot für Gesichtsschleier am Steuer beschlossen. Auch Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen dürfen ihre Gesichter nicht verhüllen. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Kritika Gebracht haben diese Verbote aber nix. Die Zahl der Burka-Trägerinnen in diesen Ländern ist gering. Und zurückgegangen ist ihre Zahl durch die Verbote nicht. Deutschland macht keine Grundsatzdebatte daraus, sondern regelt es vernünftig. Dort, wo eine zweifelsfreie Feststellung der Identität notwendig ist, da ist die Burka bei uns nicht erlaubt. Und mehr ist auch nicht nötig. Alles andere würde in einen Kulturkampf ausarten und ein Komplettverbot wäre sowieso verfassungswidrig.
24.02.18
15:55
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: In Frankreich, Belgien und Österreich sind vergleichbare Verwaltungsstrafen für öffentliche Vermummung wie für öffentliche Nacktheit vorgesehen. Das belgische und das französische Vermummungsverbot hat schon eines der schönsten denkbaren juristischen Gütesiegel bekommen. Die Menschenrechtskonformität wurde in Form eines Urteils des EGMR in Straßburg bescheinigt.
27.02.18
16:22
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 27.02.18, 16:22) Und wieder vergleichen sie Äpfel mit Birnen (das laizistische Frankreich mit dem säkularen Deutschland). Der EGMR hat das französische Gesetz nur abgesegnet, weil Frankreich ein laizistischer Staat ist. Deutschland würde dieses Siegel für ein entsprechendes Gesetz sicher nicht bekommen, da es es ein säkularer Staat ist. Ganz davon abgesehen, dass schon das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Burkaverbot kippen würde, sowie es bereits 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als verfassungswidrig deklariert hat. Das weiß der deutsche Innenminister genau, weshalb er es sich in weiser Voraussicht erspart, sich diese Ohrfeige in Karlsruhe abzuholen.
01.03.18
19:09
Johannes Disch sagt:
Ein pauschales Burkaverbot würde gegen unsere Verfassung verstoßen. Insofern ist das eine überflüssige Geisterdiskussion. Man muss nicht aus allem eine Grundsatzdebatte machen. Die Burkaträgerinnen in Deutschland kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Deutschland hat dafür eine praktische Lösung gefunden: Überall dort, wo die Feststellung der Identität zweifelsfrei gewährleistet sein muss, ist die Burka verboten. Und was das österreichische Vermummungsverbotsgesetz betrifft: Da ist es keineswegs so, dass jeder "Hosianna" schreit. Das Gesetz stößt auch auf vehemnte Kritik,-- beispielsweise durch den österreichischen Anwaltsverein--, weil es stark in Grundrechte eingreift.
02.03.18
7:55
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Frankreich hat ein religions- und weltanschaulich unabhängiges Vermummungsverbot eingeführt, wie es in Deutschland bei Demonstrationen nach dem Versammlungsrecht seit den 1980er-Jahren besteht. Mit der Frage einer laizistischen oder nicht laizistischen Staatsform hat das nichts zu tut. Abgesehen davon steht es jedem Staat frei laizistischer zu werden. Frankreich stand jahrhundertelang unter der Knute der katholischen Kirche. 1905 wurde mit dem optischen Neutralitätsgebot für Lehrer ein wichtiger Schritt zur Entflechtung von Religion und Staat gesetzt. 2004 kam es zu einer Erweiterung des optischen Neutralitätsprinzips auch für Schüler und damit zu einer Erweiterung des laizistischen Prinzips. Das österreichische Vermummungsverbot greift in die Grundrechte nicht mehr ein, als die schon seit eh und je bestehenden Verwaltungsstrafen auf öffentliche Nacktheit. Ob die öffentliche Vermummung oder die öffentliche Nacktheit religiös oder weltanschaulich motiviert ist, ist nach beiden Vorschriften völlig irrelevant.
06.03.18
15:23
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 06.03.18, 15:23) -- "Mit der Frage einer laizistischen oder nicht laizistischen Staatsform hat das nichts zu tun." (Ute Fabel über das Gesetz des Verbots der Vollverschleierung in Frankreich). Das ist falsch. Das Gesetz über das Verschleierungsverbot in Frankreich hat sehr wohl etwas mit religiösen und weltanschaulichen Motiven wie Laizismus zu tun. Die von der Nationalversammlung 2009 eingesetzte Kommission, die den Gesetzesentwurf erarbeitete, befand, die Vollverschleierung stehe in Gegensatz zu den Werten der laizistischen Republik. Die Dokumente und Diskussionen zur Erarbeitung des Gesetzes sind im Netz frei zugänglich. Da kann man das ganze nachlesen (falls man des Französischen genug mächtig ist). Und was das österreichische Gesetz betrifft: Da sind viele Stellen sehr wohl der Meinung, dass es in bedenklicher Weise in Grundrechte eingreift.
08.03.18
12:32
Prinzessin Rosa sagt:
Und nun ein kleiner Exkurs in die Geschichte: Die Türkei ist unter Kemal Attatürk ein laizistischer Staat geworden. Der Iran ist zu einer Religionsdiktatur geworden. Beide Länder beweisen eindrucksvoll was passiert wenn man der Bevölkerung als Staat seine Vorstellungen von Religion und Religionsausübung zu sehr vorschreibt. Im ersten Fall kommen solche Menschen wie Erdogan an die Macht und im zweiten Fall verlieren die Menschen die Liebe zu ihrer Religion. Haltet doch mal bitte Maß.
09.03.18
9:08
Johannes Disch sagt:
@Prnzeassn Rosa Eine wunderbare historische Parallele.
11.03.18
23:20
Ute Fabel sagt:
@Prinzessin Rosa: In Ostdeutschland ist es nicht - wie von manchen fälschlicherweise erwartet- zu einer massiven Rechristianisierung nach dem Untergang der DDR gekommen, ebenso wenig in Tschechien nach Ende der CSSR. In Polen hingegen schon. Das lag daran, dass es in Preußen schon seit dem 18. Jahrhundert starke Säkularisierungstendenzen gegeben hat, die sich in der Bevölkerung festgesetzt hatten. In Tschechien wurde der Katholizismus seit der Zeit von Jan Hus im 15. Jahrhundert mehr und mehr als Joch der Habsburgermonarchie empfunden. Die Jahrzehnte des Säkularismus in der Türkei waren der richtige Weg, aber die Zeitspanne währte nicht lang genug. Der Kemalismus konnte die Türken zwar nicht vor einer klerikal-autoritären Regierung bewahren, vor einer Religionsdiktatur wie im Iran allerdings schon. Immerhin werden im Iran Kopftuchverweigerinnen nicht strafrechtlich verfolgt und zu Haftstrafen verurteilt.
13.03.18
12:31
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