Wien

SPÖ-Managerin will Kopftuchverbot für Schülerinnen

Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.

21
02
2018
Landesparteisekretärin Barbara Novak by SPÖ Wien © flickr, CC 2.0,

Die neue SPÖ-Managerin in Wien Barbara Novak möchte das Kopftuch vollständig aus dem Bildungssektor verbannen, und somit ein Verbot für Schülerinnen erwirken.

„Ich werde als Frauenrechtlerin und Feministin weiter gegen das Kopftuch auftreten. Die Beschlusslage in meinem Bezirk Döbling ist, dass wir für den Bildungsbereich und im Bereich der Kinder und Jugendlichen ein Kopftuchverbot haben möchten“, so Novak in einem Interview mit „derStandard.at“. Die Politikerin geht davon aus, dass Mädchen nur unter Zwang ein Kopftuch trügen.

Muslime zeigen sich besorgt über solche forderungen. Das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft kommentierte diese Forderung auf dem sozialen Netzwerk facebook: „So sieht es aus, wenn SPÖ die FPÖVP rechts einholen möchte. Wie wäre es, wenn man sich gegen Diskriminierung im Bildungsbereich kümmert, statt Kopftücher zu „verbannen“?“

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Die Verteidigung des optischen Neutralitätsprinzips beim Militär, der Polizei, der Justiz und im öffentlichen Bildungsbereich ist wichtiger denn je. 40 % der Parlamentsabgeordneten der FPÖ gehören einer deutschnationalen Burschenschaft an. Die verfassungsrechtlich gewährleisteten politischen Freiheitsrechte, die Weltanschauungsfreiheit und Meinungsfreiheit berechtigen allerdings niemanden immer und überall reliöse oder politische Uniformen zu tragen. Kürzlich wurde gegen den Sohn eines FPÖ-Politikers ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er an der Heeresuniform ein Abzeichen seiner schlagenden Verbindung trug. Gut so! Rechten Lehrern muss unbedingt untersagt werden, im Burschenschafter-Couleur zu unterrichten. Es muss auch unterbunden werden, dass Burschenschafter schon ihre minderjährigen Buben mit Band und Kappe in die Schule schicken. Dasselbe muss für dogmatische Religionsanhänger gelten. Kopftuch, Salafistenbart, „Jesus liebt dich“-Shirts, Kippas aber auch atheistische „Gottlos glücklich“-Anstecker haben im Klassenzimmer rein gar nichts verloren.
27.02.18
6:56
Mohammad Al-Faruqi sagt:
Das deutsche Bundesverfassungericht sieht die Sache mit der Religion im Staat differenzierter als es Frau Novak, Frau Fabel und Co. es hier mit ihrem simplistischen Kommentaren den Lesern weismachen wollen: "Schließlich ergibt sich auch nichts anderes aus dem Grundsatz staatlicher Neutralität. Das Grundgesetz begründet für den Staat als Heimstatt aller Staatsbürger in Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs. 1 und 4 und Art. 137 Abs. 1 Weimarer Reichsverfassung (WRV) in Verbindung mit Art. 140 GG die Pflicht zu weltanschaulich-religioser Neutralität. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse ebenso wie die Ausgrenzung Andersgläubiger (vgl. BVerfGE 19, 206 ;24, 236 ; 33, 23 ; 93, 1 ). Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1; 108, 282 ) und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ). Der freiheitliche Staat des Grundgesetzes ist gekennzeichnet von Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religioser Überzeugungen und gründet dies auf ein Menschenbild, das von der Wurde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 108, 282 ). Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiose Neutralität ist indessen nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fordernde Haltung. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch im positiven Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 19/23 68 69 70). Der Staat darf lediglich keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren und dadurch den religiösen Frieden in einer Gesellschaft von sich aus gefährden (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ). Auch verwehrt es der Grundsatz weltanschaulich-religioser Neutralität dem Staat, Glauben und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten (vgl. BVerfGE 33, 23 ; 108,282 ; 137, 273 ; 138, 296 )." (Auszug aus einer Urteilsbegründung aus dem Jahr 2016)
27.02.18
17:25
Manuel sagt:
@Mohammad Al-Faruqi: Beantworten Sie lieber mal meine Frage, was ist den mit der Menschenwürde von Nicht-Moslems in islamischen Ländern? In welchen islamischen Ländern werden denn Nicht-Moslems nicht diskriminiert oder oftmals auch noch gezwungen die islamischen Dogmen zu befolgen. Also etwas mehr Selbstkritik würde Ihnen nicht schaden, auch im Bezug auf Ihre anmaßende Haltung gegenüber Karl Marx.
27.02.18
19:07
Manuel sagt:
@Johannes Disch; Dann wird es Zeit den Laizismus voranzutreiben, statt, wie Sie es hier ständig tun, ihn auch noch zu kritisieren und Verfassungen sind nicht in Stein gemeiselt, die kann man ändern. Weiters finde ich es nicht besonders toll, wie Sie hier ständig ein sexistisches Symbol verteidigen.
27.02.18
19:10
Manuel sagt:
@@Johannes Disch: Und nochwas, sich für einen konsequenten Laizismus einzusetzen ist urlinks und nicht rechts, die Rechten waren immer gegen den Laizismus, das die heutigen Pseudo-Linken und Sozialdemokraten, und da zählen auch leider Sie dazu, das offenbar nicht mehr wissen, erklärt ganz gut den Abstieg der Sozialdemokratie.
27.02.18
19:14
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (Ihr Post vom 27.02.18, 6:56) Polizei und Militär sind Ausnahmen. Schülerinnen dürfen ein Kopftuch tragen. Das garantiert ihnen die österreichische Verfassung und die EMRK nach Art. 9. Grade heute hat ein belgisches Gericht das Kopftuchverbot für Schülerinnen gekippt, da es gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit verstösst. Und das weltanschauliche Neutralitätsgebot ist keine Allzweckwaffe, um Grundrechte einzuschränken oder gar abzuschaffen. Das wäre eine unzulässige Instrumentalisierung der weltanschaulichen Neutralität. Weltanschauliche Neutralität steht nicht über anderen Gesetzen. Und schon gar nicht über den Grundrechten.
27.02.18
22:13
Johannes Disch sagt:
@Mohammed Al -Faruqi (Ihr Post vom 27.02.18, 17:25) Chapeau! Hervorragende Ausführungen über unsere Verfassung. Das Neutralitätsgebot gilt nicht absolut. Es als Allzweckwaffe gegen Grundrechte einzusetzen--- wie es hier manche tun-- instrumentalisiert dieses Gebot und wird seinem wahren Zweck nicht gerecht. Erst kürzlich hat das hier bei "Islamiq" ein Staatsrechtler ausgeführt. Ich glaube, es war am 08.01.2018. Das Neutralitätsgebot steht nicht über anderen Gesetzen. Und schon gar nicht über den Grundrechten.
28.02.18
12:48
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 27.02.18, 19:10) -- "Dann wird es Zeit, den Laizismus konsequent voranzutreiben..." (Manuel) Sie scheinen Laizismus als ein Instrument zu betrachten, um die Ausübung von Religion weitestgehend zu verhindern. Das ist aber der Sinn des Laizismus. Im Gegenteil: Laizismus-- richtig verstanden-- soll den Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen des Staates schützen und seine Grundrechte gewährleisten. Man sollte den (französischen) Laizismus nicht als Allheilmittel begreifen. Auch Laizismus kann man unterschiedlich interpretieren und unterschiedlich umsetzen. Es gibt inzwischen nicht wenige französische Intellektuelle, die Frankreichs streng ausgelegtem Laizismus eine Mitverantwortung geben an der Radikalisierung vieler junger Muslime. Religion braucht einen Rahmen, in dem sie ausgeübt werden kann. Und-- ganz wichtig!-- Laizismus und Religionsfreiheit sind keine Gegensätze! Auch das laizistische Frankreich versteht Religionsfreiheit als Grundrecht. Den Unterschied zwischen Laizismus und Säkularismus habe ich schon oft genug erläutert, sodass ich mir hier eine Wiederholung schenke. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist in vielen Ländern Europa und der westlichen Welt unterschiedlich, was historische Gründe hat. So ist es in Frankreich anders als etwa in Deutschland, England oder den USA. Solche historisch gewachsene Strukturen kann man nicht einfach auf den Kopf stellen. Und das ist auch gar nicht nötig. Der deutsche Säkularismus hat sich bewährt. Und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist sicher nicht in Gefahr wegen einiger Kopftücher. ---- "....finde ich es nicht toll, wie sie hier ständig ein sexistisches Symbol verteidigen." (Manuel) So, das Kopftuch ist ein "sexistisches Symbol?" Wie kommen sie denn darauf? Eine fromme Muslimin käme vielleicht zu einem völlig anderen Schluss und würde einen Minirock als "sexistisch" empfinden. Menschen kommen nun mal aus verschiedenen Kulturen und haben unterschiedliche Werte, was sittliches Verhalten und sittliche Kleidung betrifft. Wir sind eine pluralistische Gesellschaft, die unterschiedliche Lebensstile zulässt, was sich auch in der Kleidung äußern darf. Kopftuch ist nicht gleich Kopftuch. Vielleicht erläutere ich bei Gelegenheit mal die unterschiedlichen Formen (Nikab, Hidjab, etc.), die Farben, die Art, es zu tragen und ihre Bedeutung, wenn ich die Zeit dazu habe. Sozusagen eine kleine "Kopftuchkunde." *lol* Manuel, wie viele Musliminnen (mit und ohne Kopftuch) kennen sie? Mit wie vielen haben sie (permanenten) Kontakt? Nur ca. 30% der hier lebenden Musliminnen tragen ein Kopftuch. Und die Motive sind sehr unterschiedlich. Schauen Sie sich die jungen Musliminnen mit Kopftuch doch mal an. Da wird zum Kopftuch eine modische Jenas getragen und ein trendiger Pullover, etc. Ich hab seit langem aus beruflichen und privaten Gründen fast ständig Kontakt zu Musliminnen (mit und ohne Kopftuch). Eine, die es aus reaktionären oder antidemokratischen oder gar islamistischen Gründen getragen hätte ist mir in all den Jahren hier in Deutschland nicht untergekommen bzw. nur äußerst selten. Wir sollten uns also entspannen und nicht jede Muslimin mit Kopftuch reflexhaft stigmatisieren.
28.02.18
14:19
Johannes Disch sagt:
@Manuel In mein letztes Post (28.02.18, 14:19) hat sich ein Fehler eingeschlichen. ("Das ist aber der Sinn des Laizismus"). Ich hatte das Wörtchen "nicht" vergessen. Es ergibt sich zwar aus dem Kontext meines Post, was ich meine, aber ich füge es trotzdem hier ein: Es ist grade nicht der Sinn des Laizismus, die Ausübung von Religion zu verhindern, sondern im Gegenteil, sie zu gewährleisten. - Um das Thema "Kopftuch" hier noch einmal zusammenzufassen: Unsere Gesellschaft lässt verschiedene Lebensstile zu, was sich auch in der Kleidung ausdrücken darf. Es ist nicht nur diskriminierend -- und für betroffene Musliminnen sicherlich verletzend-- das Kopftuch pauschal als "sexistisches Symbol" zu bezeichnen. Es ist vor allem auch sachlich falsch. Manuel, schauen Sie sich junge Musliminnen mit Kopftuch an: Da wird zum Kopftuch eine modische Jeans getragen, ein trendiger Pullover und modisches Schuhwerk. Unterhalten Sie sich mal mit jungen Musliminnen über ihre Motive hinsichtlich des Kopftuchs. Sie werden auf sehr interessante und sehr unterschiedliche Antworten stoßen. Wie gesagt, mir ist in all den Jahren kaum eine untergekommen, die es aus islamistischen Motiven getragen hätte. Was immer wieder vorkommt, das sind Diskussionen, ob das Kopftuch für eine Muslimin verpflichtend ist. Das ist es nicht, wie ich schon wiederholt ausgeführt habe. Und da halte ich auch immer dagegen, wenn eine Muslimin (oder ein Muslim) behauptet, es wäre Pflicht. Dass eine Muslimin ein Kopftuch als Pflicht betrachtet bedeutet aber noch lange nicht, dass sie eine reaktionäre oder gar antidemokratische oder islamistische Einstellung hätte. Die Einstellung ist dann einfach etwas konservativer. Und konservative sittliche Werte sind bei uns erlaubt. Entscheidend ist die Freiwilligkeit. Dass eine Muslimin das Kopftuch aus freiem Willen trägt. Und dass sie andere Musliminnen, die es nicht tragen, nicht verurteilt. Und dass sie andere Arten, sich zu kleiden (Minirock, etc.) nicht verurteilt. Und so wie wir von einer Muslimin erwarten dürfen, dass sie andere Lebens-und Kleidungsstile nicht verurteilt, so darf eine Muslimin mit Kopftuch erwarten, dass wir ihre Art, sich zu kleiden, nicht automatisch verurteilen. Wie gesagt, wir sollten uns beim Thema "Kopftuch" etwas entspannen. -- Apropos "verteidigen": Gegenüber dem organisierten Islam bin ich äußerst skeptisch eingestellt. Das gilt auch für die in Deutschland organisierten Verbände. Was ich aber vehement verteidige, das sind die (Grund)Rechte jeder hier bei uns lebenden Muslimin und jedes Muslims.
28.02.18
15:06
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Und religiöse Dogmen stehen auch nicht über den Gesetzen eines Landes.
28.02.18
19:21
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