Wien

SPÖ-Managerin will Kopftuchverbot für Schülerinnen

Die Wiener SPÖ-Managerin Barbara Novak fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen und ein generelles Verbot im Bildungssektor.

21
02
2018
Landesparteisekretärin Barbara Novak by SPÖ Wien © flickr, CC 2.0,

Die neue SPÖ-Managerin in Wien Barbara Novak möchte das Kopftuch vollständig aus dem Bildungssektor verbannen, und somit ein Verbot für Schülerinnen erwirken.

„Ich werde als Frauenrechtlerin und Feministin weiter gegen das Kopftuch auftreten. Die Beschlusslage in meinem Bezirk Döbling ist, dass wir für den Bildungsbereich und im Bereich der Kinder und Jugendlichen ein Kopftuchverbot haben möchten“, so Novak in einem Interview mit „derStandard.at“. Die Politikerin geht davon aus, dass Mädchen nur unter Zwang ein Kopftuch trügen.

Muslime zeigen sich besorgt über solche forderungen. Das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft kommentierte diese Forderung auf dem sozialen Netzwerk facebook: „So sieht es aus, wenn SPÖ die FPÖVP rechts einholen möchte. Wie wäre es, wenn man sich gegen Diskriminierung im Bildungsbereich kümmert, statt Kopftücher zu „verbannen“?“

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 28.02.18, 19:21) -- "Und religiöse Dogmen stehen auch nicht über den Gesetzen eines Landes." (Manuel) Richtig. Aber das bestreitet doch auch niemand. In dem Artikel geht es nicht um ein religiöses Dogma, sondern um ein Kleidungsstück. Und das dürfen Musliminnen in aller Regel tragen. Die Religionsfreiheit garantiert ihnen das.
01.03.18
19:00
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Danke für die Ausführungen, aber Sie scheinen da etwas zu verwechseln, der Laizismus betrachtet Religion als Privatangelegenheit, in staatlichen Organisationen hingegen hat sie laut Definition nichts zu suchen. Sie haben recht, jeder soll PRIVAT tragen dürfen was er will, jedoch sieht die Sache anderes aus, wenn es sich um Organisationen des Staates handelt, da sollten religiöse Symbole und auch Dogmen, wie das Kreuz und das eben auch das islamische Kopftuch nichts verloren haben. Weiters halte ich das islamische Kopftuch für sexistisch, weil es offenbar nur Frauen tragen sollen/müssen, Männer hingegen müssen sich gar nicht bedecken. Es gibt auch viele Fatwas (Azhar-Universität) die das Tragen des Kopftuches vorschreiben, also ganz stimmt es also nicht, dass es keine Pflicht im vor allem sunnistischen Islam geben würde, das Kopftuch zu tragen. Ich finde es auch nicht richtig, so zu tun, als sei das islamische Kopftuch etwas Normales hier in Europa, das ist es nicht, es sollte immer nur die Ausnahme sein und die Regel, sonst wird auf viele Mädchen noch mehr Druck ausgeübt Kopftücher zu tragen. Um Ihre Frage zu beantworten, ich habe mit vielen "Kopftuchträgerinnen" versucht eine sachliche Diskussion darüber zu führen, doch das ist oft einfach nicht möglich, weil entweder extrem abgeblockt wird, oder man/frau nicht bereit ist auf rationale Argumente einzugehen, viele meinten, sogar, sie müssten es tragen, sonst wären sie keine gute Moslema, was auf die Indoktrination die viele erleiden müssen zurückzuführen ist. Dies hat mich in meiner Meinung noch bestärkt, in staatlichen Organsisationen, eben wie Schulen, Ämtern und Behörden, das Kopftuch verbannen.
01.03.18
19:13
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 01.03.2018, 19:13) Laizismus bedeutet die strikte Trennung von Staat und Kirche. Es bedeutet nicht, dass Religion ausschließlich Privatangelegenheit ist. Auch in einem laizistischen Staat ist Platz für das Praktizieren der Religion im öffentlichen Raum. Es gibt ja auch in laizistischen Staaten Gotteshäuser. Privatangelegenheit heißt nicht, dass Gläubige religiöse Symbole im öffentlichen Raum nicht tragen dürfen. Das dürfen sie sehr wohl. Zudem hat auch ein laizistischer Staat nicht das Recht, die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Belieben einzuengen. Wie sich eine Person im öffentlichen Raum kleidet, das ist ganz allein ihre Sache. (Es gibt natürlich auch da Ausnahmen: Verbotene extremistische Symbole, bestimmte Fahnen, etc.). Es ist schade, dass Sie bei ihren Unterhaltungen mit Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, offensichtlich auf Hardliner gestoßen sind. Aber es gibt auch andere.
02.03.18
14:10
Johannes Disch sagt:
@Manuel -- Laizismus Noch einmal kurz zu diesem Thema: Auch Laizismus ist kein Dogma. Und man kann den Laizismus unterschiedlich verstehen und unterschiedlich praktizieren. Man kann Laizismus liberal auslegen oder radikal. Grade in der französischen Geschichte finden sie beide Strömungen: die liberale Strömung versteht unter Laizismus ausschließlich die strikte institutionelle Trennung von Staat und Kirche. Die radikale Interpretation hingegen fordert ein Verbot jeglicher religiöser Betätigung außerhalb des privaten Raums. Das liberale Verständnis von Laizismus wird von den christlichen Kirchen und Konservativen und Liberalen vertreten, während sich die Befürworter des radikalen Laizismus eher auf Seiten der politischen Linken und der Kommunisten finden. Praktisch versteht Frankreich unter Laizismus heute die Neutralität des Staates gegenüber den Religionen, deren Gleichbehandlung und den Schutz von Glaubensfreiheit. Auch der Laizismus ermöglicht also Religion im öffentlichen Raum, wenn man ihn liberal auslegt.
02.03.18
15:53
grege sagt:
In Frankreich wird der Laizismus so gehandhabt, dass in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Schulen keine religiösen Symbole getragen werden dürfen, In diese Rubrik fallen auch Kopftücher, obwohl einige Muslime versucht haben dieses Verbot zu unterlaufen. Gott sei Dank geht der Staat hier rigoros vor, so dass eine Sonderbehandlung von Muslimen ausgeschlossen wird. Dieses Kopftuchverbot verstößt nicht gegen die EGMR, wie deren Richter befunden haben!!!
04.03.18
8:15
Manuel sagt:
@Johannes Disch. Öffentlich Raum ist nicht gleich öffentlicher Raum, in Organsaitionen des Staates, wie Schulen, Ämter und Behörden, haben wenn man den Laizismus richtig auslegt, eben religiöse Symbole nichts verloren. Ich verstehe wirklich nicht, warum Sie hier ständig gegen einen konsequenten Laizismus sind, obwohl sich doch auch eher dem linken Spektrum zuzuordenen sind. Warum werde ich ständig gezwungen ein sexistisches Symbol wie das islamische Kopftuch im Staate zu akzeptieren, politische Symbole hingegen werden sofort verboten. Ist das denn gerecht? Ein Lehrer darf nicht mit einem Hammer & Sichel T-Shirt unterrrichten.
04.03.18
10:29
Ute Fabel sagt:
Stellen wir uns einmal vor, ein deutscher Politiker würde in einem Interview sagen, dass er dagegen sei, dass kommunistische Schüler und Lehrer während des Unterrichts Blauhemden tragen, wie das in der DDR vorkam. Niemand würde diesem Politiker ernsthaft unterstellen, er würde für die Einschränkung der politischen Freiheitsrechte eintreten. Religionen hatten in der Vergangenheit gegenüber nicht religiösen Weltanschauungen eine privilegierte Position. Während vermutlich breiter Konsens besteht, dass Abzeichen von politischen Parteien im Klassenzimmer fehl am Platz seien, wurden Religionen und ihr aufdringliches Zuschaustellen in der Vergangenheit oft als unantastbar angesehen. Diese unsachliche Differenzierung lässt sich seit Inkrafttreten des Gleichbehandlungsrechts nicht mehr aufrechterhalten. Für alle Religionen und Weltanschauungen ist das gleiche Maß anzulegen.
06.03.18
12:05
Johannes Disch sagt:
@grege (Ihr Post vom 04.03.18, 8:15) Das Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen verstößt deshalb nicht gegen die EGMR, weil Frankreich ein laizistischer Staat ist. In Deutschland wäre so eine Regelung nicht möglich (Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015). Das Kopftuchverbot gilt aber auch in Frankreich nicht absolut. Auf der Straße darf es getragen werden. Also, auch Laizismus ermöglicht Religion im öffentlichen Raum. Und Frankreich kann trotz Laizismus Symbole und Kleidungsstücke nicht nach Belieben verbieten. Das Burkini-Verbot hat das höchste französische Verwaltungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und wieder aufgehoben.
07.03.18
10:39
Johannes Disch sagt:
@Manuel (Ihr Post vom 04.03.18, 10:29) Warum ich gegen einen konsequenten Laizismus bin? Ich bin für einen richtig verstandenen Laizismus. Meint: Laizismus nicht als Instrument, Religion im allgemeinen und den Islam im besonderen zu bekämpfen, -- wie hier manche Laizismus fälschlich verstehen--, sondern als Möglichkeit, ein Grundrecht der Bürger; nämlich Religionsfreiheit; zu gewährleisten. Dafür ist der Laizismus nämlich da. Und was "links" betrifft: Das konsequente und kompromisslose Eintreten für Grundrechte ist meines Erachtens ein ur-linke Position. Aber Frankreich ist hier bei diesem Artikel nicht das Thema, sondern Österreich. Und Österreich ist kein laizistischer Staat, sondern ein säkularer. Und das Tragen des Kopftuchs wird in Österreich durch die Verfassung unter dem Grundrecht auf Religionsfreiheit gewährleistet. Das absurde Vorhaben der SPÖ-Managerin wäre mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Dasselbe gilt für Deutschland. Auch Deutschland ist kein laizistischer Staat, sondern ein säkularer, und kann folglich nicht so verfahren wie Frankreich. Deshalb geht das Beispiel Frankreich, das von vielen hier immer wieder gerne angeführt wird, auch fehl. Man kann die französische Regelung nicht auf Deutschland und Österreich übertragen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einem bis heute gültigen Grundsatzurteil 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärt. Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie manche Leute die Verfassung eines Landes einfach ignorieren, wenn es gegen den Islam geht. Warum sie gezwungen sind, ein sexistisches Symbol wie das islamische Kopftuch hinzunehmen? Erstens ist es pauschal, das Kopftuch als "sexistisch" zu bezeichnen, und warum das so ist, das habe ich hier schon häufig genug ausgeführt, weshalb ich es nicht wiederhole. Frauen dürfen bei uns das Kopftuch tragen. Das ist ein Grundrecht. Es tragen zu dürfen, ist die Regel. Das hat man einfach zu akzeptieren. Es gibt nun einmal Menschen, die andere Wertvorstellungen haben und sich anders kleiden. Und eine pluralistische Gesellschaft lässt das zu. Das macht den Pluralismus aus. Wir können-- von wenigen Ausnahmen abgesehen-- Menschen nicht vorschreiben, wie sie sich kleiden. Das fällt--hinsichtlich religiöser Kleidung-- nicht nur unter das Grundrecht auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG), sondern auch unter das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG). Sie werden zu nichts gezwungen. Sie müssen es einfach nur akzeptieren. Auch dazu gibt es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2016). Eine kommunale Kita hatte einer muslimischen Erzieherin wegen ihres Kopftuchs gekündigt. Das Gericht entschied, dass die Kündigung unrechtmäßig ist und die Einrichtung musste die Erzieherin weiter beschäftigen-- und zwar MIT Kopftuch. -- Originalton des Gerichts: "Es ist keinen gesetzlich verbrieften Anspruch, vom Anblick religiöser Symbole verschont zu bleiben." Hier haben Sie also die Antwort auf ihre Frage. Das Kopftuch gilt bei uns nicht als sexistisches Symbol und auch nicht als politisch-extremistisches, sondern als religiöses Symbol, und es darf im Rahmen des Grundrechts auf Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) getragen werden. Ein Grundrecht können sie nur in wenigen Fällen einschränken, beispielsweise, wenn durch seine übermäßige oder unrechtmäßige Inanspruchnahme die Grundrechte anderer berührt bzw. eingeschränkt werden. Eine Muslimin mit Kopftuch schränkt aber keines ihrer Rechte ein. Dass Sie das Kopftuch als "sexistisch" empfinden, ist ihre rein subjektive Haltung und reicht nicht für ein Verbot. Wie gesagt, es gibt keinen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, vom Anblick religiöser Symbole verschont zu bleiben (Bundesverfassungsgericht 2016). Das müssen Sie einfach akzeptieren. So ist nun mal die Rechtslage, so ist unsere (säkulare) Verfassung und die aktuelle Rechtsprechung des obersten deutschen Gerichts. Bei gewissen politischen Symbolen sieht es anders aus. Gewisse extremistische Symbole sind verfassungswidrig und dürfen deshalb nicht getragen werden. Das muslimische Kopftuch fällt nicht darunter. (Hammer und Sichel übrigens auch nicht. Das Symbol ist bei uns in Deutschland nicht verboten).
07.03.18
12:18
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie es im Sinne der Gleichbehandlung auch befürworten würden, dass ein kommunistischer Lehrer in einem roten T-Shirt mit Hammer-Und-Sichel- Emblem unterrichtet bzw.kommunistischen Eltern ihre minderjährigen Kinder tagtäglich in diesem Outfit zur die Schule schicken. Die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) hat bei den letzten zwei Kommunalwahlen in Graz jeweils fulminante 20 % erreicht. in Österreichs zweitgrößter Stadt gibt es derzeit deutlich mehr Kommunisten als Muslime. Das Urteil aus dem Jahr 2015, das Sie zur Grundsatzentscheidung hochstilisieren, fällt in Wahrheit unter die Kategorie des feigen Sich-Wegdrückens vor einer klaren Festlegung. Ein pauschales Kopftuchverbot wurde als nicht zulässig erachtet, eines zur Wahrung des Schulfriedens schon. Anders ausgedrückt, solange alle den Mund halten, sind Kopftücher bei Lehrern gestattet. Wenn der Elternverein und die Schülervertretung darüber empört sind und dagegen Unterschriften sammeln oder gar Demonstrationen organisieren, dann dürfen dem sozialen Frieden zuliebe Kopftücher schon verboten werden. Das soll ein sachliches Differenzierungskriterium sein, das unseren Rechtsstandards entspricht? Ich halte das für ein erbärmliches Herumeiern.
08.03.18
10:56
1 2 3 4 5 6 7