Eltern klagten gegen das Kopftuchverbot in Belgien. Das Zivilgericht gab ihnen Recht und entschied, dass das Kopftuchverbot in flämischen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße.
Die Eltern von elf Schülerinnen aus zwei Sekundarstufen in Maasmecheln zogen Anfang dieses Jahres vor Gericht, um gegen das allgemeine Kopftuchverbot zu klagen. Sie wollten, dass ihre Kinder ein Kopftuch in der Schule tragen dürfen. Nun entschied das Zivilgericht in Tongeren, dass das Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit verstoße und die elf Schülerinnen ein Kopftuch in ihrer Schule tragen dürfen, so flanderninfo.be.
„Das Gericht hat Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention in ihr Urteil einfließen lassen. Die verpflichtet alle Europäischen Mitgliedstaaten, also auch Belgien, ihren Bürgern die Ausübung der Religionsfreiheit in vollem Umfang zu erlauben“, wird Richterin Ariane Braccio zitiert. Es gebe Ausnahmen, doch die seien in diesem Fall nicht zutreffend.
Die Schuldirektionen verwiesen in ihrer Argumentationen auf die allgemeinen Regeln des Unterrichtswesens. Diese beinhalten auch ein allgemeines Verbot gegen das Tragen von weltanschaulichen Symbolen, wie das Kopftuch im Unterricht.
Medienberichte zufolge haben fünf der Mädchen inzwischen die Schule gewechselt. Die anderen sechs dürfen, falls die Schulen keine Berufung gegen das Urteil einlegen, von nun ab ein Kopftuch in ihrer Schule tragen. Jedoch werde mit dem Urteil nicht das allgemein gültige Kopftuchverbot an flämischen Schulen gekippt.