Bayern

Urteil: Kopftuch auf der Richterbank nicht erlaubt

In Bayern dürfen muslimische Jurastudentinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger Verwaltungsgericht produzierte bundesweit Schlagzeilen, als es dies mangels Gesetz für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz sah es nun anders aus.

07
03
2018
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch entschieden. Er hob damit ein anderslautendes Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

Dem VGH zufolge hat das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.

Die Richter bemängelten damals insbesondere, dass für solch einen weitgehenden Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein Parlamentsgesetz und nicht nur eine Behördenauflage nötig sei. Das Augsburger Urteil hatte bundesweit Beachtung gefunden. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte umgehend Berufung gegen die Entscheidung einlegen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dann in einem Eilverfahren bei einem ähnlichen Fall aus Hessen entschieden, dass die hessische Referendarin bei Verhandlungen nicht mit ihrem Kopftuch auf der Richterbank sitzen dürfe. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, betonten die Verfassungsrichter im Juni 2017 in Karlsruhe.

In Bayern tritt am 1. April ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz in Kraft, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Mit dem Gesetz werde explizit klargestellt, dass „die richterliche Amtstracht keine Plattform für religiöse oder weltanschauliche Statements sein darf“, wie es Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer formuliert. Das Gesetz gelte auch für Studentinnen, die während des Referendariats in der Justiz auf ihr zweites Staatsexamen vorbereitet werden. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Bayern hat eine gesetzliche Grundlage für so ein Verbot vor Gericht geschaffen, das am 01.04. 18 in Kraft tritt. Insofern ist das Urteil des Revisionsgerichts absolut nachvollziehbar.
07.03.18
22:34
Ute Fabel sagt:
Gut so! Auch wenn Frauen sicher aus durchaus unterschiedlichen Motiven Kopftuch tragen mögen, ist dieses Kleidungsstück doch ein starkes Symbol für islamische Religionsdiktaturen, die die Bürgerrechte Andersdenkender mit Füßen treten. Das passt sich zu deutschen Gerichten. Soeben ging folgende Schlagzeile um die Welt: Wegen ihres Protests gegen den Kopftuchzwang ist eine Iranerin zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das gab Teherans Staatsanwalt Abbas Jafar Dolatabadi gestern laut der Nachrichtenagentur IRNA bekannt. Frauen sind im Iran gesetzlich zum Tragen von Kopftüchern verpflichtet. Polizei und Justiz würden jeglichen Verstoß konsequent ahnden, sagte der Staatsanwalt. Seit Dezember letzten Jahres protestieren immer mehr Frauen gegen den Kopftuchzwang, indem sie auf den Straßen ihre Kopftücher abnehmen und sie als Fahne an einen Stock hängen. Bis jetzt sollen mindestens 30 Frauen festgenommen und inhaftiert worden sein. Unklar ist, was mit den anderen Frauen passiert ist.
08.03.18
10:40
Gustavsson sagt:
Das macht uns keineswegs besser als die Menschen die Menschen aufzwingen, dass zu tragen was Sie nicht wollen. Genauso schlimm ist es, wenn Menschen gezwungen werden das abzulegen was Sie gerne tragen wollen!
10.03.18
1:31
Customwrittenessays sagt:
Man kann natürlich auch annehmen, daß die sogenannte Linke komplett mit Agenten, Rechten und Bekloppten durchsetzt ist. Gestern fand ein Frauenstreik in Spanien statt. Laut einer Studie des Georgetown-Instituts (gegründet von Hilary Clinton) steht Spanien an 5. Stelle, was die Zufriedenheit mit der Gleichberechtigung betrifft (Fehlendes-einsetzen-politica.elpais.com/politica/2018/03/09/actualidad/1520590540_573274.html) 15 von 45 Bürgermeisterinnen in der Region Murcia sind Frauen. Sogar die spanische Königin erklärte sich solidarisch wie süß! Diese hohe Frauenquote ist hier wirklich gleich hoch in allen Bereichen, bei den betrügerischen Banken, bei der Korruption und sie trifft alle gleich bei der Arbeitslosigkeit. Bei letzterem gäbe es wirklich viele Streikgründe. Aber nein, zum Streik riefen auf einem Plakat 2 Frauen auf. Eine mit und eine ohne Kopftuch, natürlich politisch korrekt auf Valenciano (Dialekt des Katalan). So liefen an der Spitze von einigen Demos auch Frauen mit Kopftuch mit. Die Frau im Iran, die kürzlich bei den Demos sich ihr Kopftuch vom Kopfe riß, damit winkte und jetzt Gefängnis fürchten muß, wird sich über diesen Streik und Akt der Solidarität riesig gefreut haben. Ich sage, es wird Zeit, daß man die Streu vom Weizen trennen muß. DIE LINKE ist nicht links, obwohl es sicher einige Linke in ihr gibt. Aber es sind schwierige Zeiten, darüber gibt auch das hervorragende Interview mit Fulvio Grimaldi hier auf kenfm Auskunft.
11.03.18
10:29
Manuel sagt:
@Gustavsson: Genau und was würden Sie sagen, wenn ein Richter mit einem Hammer und Sichel Symbol aufkreuzt?
11.03.18
20:33
Frederic Voss sagt:
Islamisches Scharia-Gedankengut mit Kopftuch-Symbolik als Background auf der Richterbank? Das hätte gerade noch gefehlt.
12.03.18
0:17
Ute Fabel sagt:
@ Gustavsson: "Genauso schlimm ist es, wenn Menschen gezwungen werden das abzulegen was Sie gerne tragen wollen!" Jörg Haider von der rechtspopulistischen FPÖ machte das Tragen eines blauen Schals zum identitätsstiftenden Merkmal seiner Gesinnungsgemeinschaft. Empfinden Sie es als unzumutbare Einschränkung der verfassungsrechtlich verankerten politischen Freiheitsrechte, wenn man von Justizmitarbeitern, die auf der Richterbank sitzen, verlangt keinen blauen Schal zu tragen? Meine Position dazu ist klar: Das rechtsstaatliche Gebot einer unabhängigen staatlichen Justiz, das sich unmissverständlich auch im optischen Erscheinungsbild ihrer Mitarbeiter manifestieren muss, hat klaren Vorrang vor fetischhaften religiösen oder politischen Befindlichkeiten Einzelner im Bezug auf gewisse Kleidungsstücke.
12.03.18
14:40
Prinzessin Rosa sagt:
Ein Gedankenspiel: Ein Jurist der Rastafari ist und eine entsprechende Haarpracht an sich trägt; muss er die Rastalocken nun abschneiden und frisierbares Haar tragen? Bedecken ist ja verboten, und Zurschaustellung weltanschaulicher Symbole ebenfalls.
18.03.18
23:31
SoWas sagt:
@Gustavsson: Sorry, ihr Blickwinkel ist leider falsch. Ziel ist es nicht einem Menschen etwas aufzuzwingen (hier: Kein Kopftuch), sondern die Durchsetzung der Neutralität. Hier einige ergänzende Informationen: Die Robe wurde hier bei uns um 1700 eingeführt. Sie verhüllt den Menschen, den Träger mit dem Ziel die Funktion in den Vordergrund zu stellen. Da alle Beteiligten diese Robe tragen ist sie ein Symbol der Unparteilichkeit, der Gleichbehandlung u.s.w. Hier wäre ein Kopftuch als Symbol der Religion genau das falsche Zeichen. @Prinzessin Rosa: Tja, Rastafari lehnen unsere Rechstordnung kategorisch ab, ich vermute mal, fals ein bekennender Rastafari in den Staatsdienst kommen möchte, hätte er mit und ohne Rastalocken Probleme. Grüße
22.03.18
16:28