In Bayern dürfen muslimische Jurastudentinnen nicht mit Kopftuch auf der Richterbank sitzen. Das Augsburger Verwaltungsgericht produzierte bundesweit Schlagzeilen, als es dies mangels Gesetz für unzulässig erklärte. In zweiter Instanz sah es nun anders aus.
Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am Mittwoch entschieden. Er hob damit ein anderslautendes Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).
Dem VGH zufolge hat das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Studentinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Der Freistaat begründet das Kopftuchverbot mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.
Die Jurastudentin hatte deswegen während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hatte darin 2016 eine Diskriminierung gesehen und die Auflage mit dem Kopftuchverbot für unzulässig erklärt.
Die Richter bemängelten damals insbesondere, dass für solch einen weitgehenden Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit ein Parlamentsgesetz und nicht nur eine Behördenauflage nötig sei. Das Augsburger Urteil hatte bundesweit Beachtung gefunden. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte umgehend Berufung gegen die Entscheidung einlegen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dann in einem Eilverfahren bei einem ähnlichen Fall aus Hessen entschieden, dass die hessische Referendarin bei Verhandlungen nicht mit ihrem Kopftuch auf der Richterbank sitzen dürfe. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, betonten die Verfassungsrichter im Juni 2017 in Karlsruhe.
In Bayern tritt am 1. April ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz in Kraft, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Mit dem Gesetz werde explizit klargestellt, dass „die richterliche Amtstracht keine Plattform für religiöse oder weltanschauliche Statements sein darf“, wie es Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer formuliert. Das Gesetz gelte auch für Studentinnen, die während des Referendariats in der Justiz auf ihr zweites Staatsexamen vorbereitet werden. (dpa/iQ)