Kopftuchurteil

„Ein weiterer Rückschlag für Musliminnen“

Islamische Religionsgemeinschaften kritisieren das Kopftuchurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und warnen davor, dass muslimische Frauen weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.

08
03
2018
Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Bayerische Rechtsreferendarinnen dürfen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Vorschrift am Mittwoch in München und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 auf. Dieses hatte einer angehenden muslimischen Juristin aus Augsburg zunächst recht gegeben, die in der entsprechenden Dienstanweisung eine Diskriminierung ohne Rechtsgrundlage sah. Daraufhin ging der Freistaat in Berufung.

„Die Klage einer kopftuchtragenden Rechtsreferendarin wurde gestern vom bayerischen VGH als unzulässig abgewiesen.
Bedauerlicherweise hat das Gericht nicht klargestellt, dass der Vorwurf, sichtlich wahrnehmbare religiöse Bekenntnisse ließen Schlussfolgerungen hinsichtlich einer defizitären Neutralität im Gerichtssaal zu, rechtlich nicht tragbar ist“, erklärte Murat Gümüş, Generalsekretär des Islamrates, gegenüber IslamiQ.

Eine Gelegenheit klar zustellen, wie die Neutralität im Gerichtssaal auszulegen sei, wenn sie den Vorgaben und den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen möchten, wurde leider verpasst, so Gümüş weiter.

„Musliminnen mit Kopftuch gehören nicht zu Deutschland“

„Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein weiterer Rückschlag für junge Musliminnen in Deutschland. Sie werden weiter ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das muss aufhören“, erklärt Meryem Saral, Vorsitzende der Frauen-Jugendorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG).

Wie so oft in Kopftuchfragen haben sich die Richter im Ergebnis für den Zwang und gegen die Freiheit entschieden, auch wenn die Richter in dem vorliegenden Fall nicht über die Rechtswidrigkeit des Kopftuchverbotes entschieden haben. „Im Ergebnis haben die Richter die Chance verpasst, die diskriminierende Praxis in Bayern zu beenden, so wie es die Richter in der Vorinstanz festgestellt haben“, so Saral.

Viel weitreichender als die praktischen Folgen für die unmittelbar Betroffenen sei in diesen Fällen das fatale Signal, das in die Öffentlichkeit gesendet wird: „Musliminnen mit Kopftuch gehören nicht zu Deutschland. Diese Botschaft hat enorme Wirkkraft auf die Gesamtgesellschaft – weit über das Justizwesen hinaus“, betont Saral.

„Wir brauchen keine Kopftuchverbotszwänge“

Das Kopftuch werde „unter Vorwand der Neutralitätsachtung erst zum Politikum und zur Voreingenommenheit gemacht, das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau mit Füssen getreten, die Einschränkung ihrer Berufswahl einfach so hingenommen und zudem unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eingeschränkt“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nurhan Soykan in Köln.

Es sei zu befürchten, dass nun in zähen langjährigen Prozessen eines Tages dieses Urteil aufgehoben werde, aber wieder zu Lasten der vielen muslimischen Frauen. Deshalb appelliere der ZMD insbesondere auch in Richtung NRW, wo das Kabinett ein Gesetzesvorhaben ähnlicher Art plane, dort nicht erneut auf den Rücken der muslimischen Frau unsägliche Kopftuchverbote zu fabrizieren. „Wir brauchen in Deutschland der Vielfalt im Jahre 2018 weder Kopftuchverbotszwänge noch einen Zwang das Kopftuch zu tragen. Wir sind ein freies Land und das sollte auch so bleiben“ sagte Soykan abschließend.

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: „Für politische Parteien ist die Frage nach Gott belanglos“ Genau deshalb sind ja politische Parteien Weltanschauungsgemeinschaften und keine Religionsgemeinschaften und bzw. das dahinterstehende Wertegerüst ist eine Weltanschauung und keine Religion. Es ist richtig, dass es bei dieser Frage nicht um die Meinung eines einzelnen Höchstrichter geht, sondern den objektiven Inhalt der Rechtsordnungen der EU-Staaten. Weltanschauungen wie der Marxismus-Leninismus sind nach der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie Religionen völlig ebenbürtig.
19.03.18
8:42
Ute Fabel sagt:
In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz der Bundesrepublik (GG) steht geschrieben: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Politische Anschauungen haben nach der deutschen Verfassung haargenau den gleichen rechtlichen Stellenwert wie religiöse Anschauungen. Wird das islamische Kopftuch erlaubt, müssten nach Art 3 Absatz 3 GG auch Burschenschafterbänder oder AfD-Abzeichen bei Rechtsreferendaren gestatten werden, um keine verfassungswidrige Benachteiligung für das Sichtbarmachen politischer Anschauungen zu schaffen. Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hält daher auch rechte politische Symbole und Kleidungsstücke von deutschen Gerichtssälen fern, was wirklich ein Grund zum Jubeln ist. Bei Religionen und nicht religiösen Weltanschauungen solle es eigentlich um innere Werte und ethische Prinzipien gehen. Jemand für den hingegen Äußerlichkeiten, wie das unbedingte Tragen einer Kopfbedeckung Priorität haben, betreibt Selbstausgrenzung und ist kein Diskriminierungsopfer. Der ideologische Dogmatismus ist der wahre Feind von juristischen Karrieren in der staatlichen Rechtspflege, den es energisch zu bekämpfen gilt.
20.03.18
13:52
Kritika sagt:
Nurhan Soykan in Köln. schreibt: « Das Kopftuch werde „unter Vorwand der Neutralitätsachtung erst zum Politikum und zur Voreingenommenheit gemacht, das Selbstbestimmungsrecht der muslimischen Frau mit Füssen getreten, die Einschränkung ihrer Berufswahl einfach so hingenommen und zudem unsere im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit eingeschränkt“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) » ---------- Kritika meint: Verdrehte Wahrheit, liebe Frau Soykan. MuslimischeFrauen dürfen dieselben Berufen wählen wie normale Frauen. Sie werden nicht in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit und erzählen Sie hier keine Märchen. Die Auslegung des Selbstimmungsrechtes eines jeden Einwohners in Deutschland wird durch Gesetz und GerichtsBeschlüsse geregelt, für normale Frauen wie für Muslims. Beweis: Die Muslimische Frau Ates übt ihren Beruf als Anwältin bei Gericht aus und hält sich an den für normale Frauen wie für Muslims gleichermassen geltende Vorschriften. Gruss, Kritika.
12.08.18
22:56
1 2