Der juristische Streit um Muezzin-Rufe über Lautsprecher in Oer-Erkenschwick geht weiter. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte im Februar die Genehmigung einkassiert. Nun will die Stadt in Berufung gehen.
Im Streit um die Übertragung der wöchentlichen Gebetsrufe einer Moscheegemeinde über Lautsprecher will die Stadt Oer-Erkenschwick in Berufung gehen. Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung durchsetzen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zuvor die Übertragung der Muezzin-Rufe kassiert. Während der juristischen Auseinandersetzung verzichtet die Moscheegemeinde vorerst auf eine Übertragung per Lautsprecher.
Der Streit hatte 2015 mit der Klage eines Bürgers begonnen, weil er durch die Übertragung der Rufe nach außen seinen christlichen Glauben herabgesetzt sah. Das Gericht hatte dem Mann in erster Instanz Recht gegeben. Der Kläger habe schließlich keine Möglichkeit gehabt, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen, so das Gericht.
Die Stadt sieht in diesem Urteil aber inhaltliche Fehler, wie ihre Anwaltskanzlei am Montag mitteilte. Es sei zum Beispiel fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt wahrnehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Während der Verhandlung in erster Instanz habe er selbst eingeräumt, die Geräusche von der Moschee zuletzt vor mehreren Jahren vernommen zu haben. (dpa, iQ)