Malu Dreyer will am Dialog mit den islamischen Religionsgemeinschaften festhalten. Dies teilte sie bei einer Tagung in Mülheim an der Ruhr mit. Die momentane Übergangslösung der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts (IRU) entspreche nicht der Verfassung.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) will am Dialog zu den islamischen Religionsgemeinschaften festhalten. Trotz der Verunsicherungen durch die Entwicklungen in der Türkei dürfe der Gesprächsfaden nicht abreißen, sagte sie am Montagabend in Mülheim an der Ruhr. Es gehe um die Schaffung einer Vertrauensbasis, um mit den Gemeinschaften auch Klartext sprechen und ihnen gegenüber Erwartungen formulieren zu können.
Rheinland-Pfalz war laut Dreyer aufgrund von Gutachten schon sehr weit, islamische „Verbände“ als Religionsgemeinschaft anzuerkennen. Doch wegen der Vorgänge in der Türkei habe alles neu auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Vom deutsch-türkischen Moscheeverband DITIB verlangte sie, seine Strukturen zum türkischen Staat zu entflechten. Solange es hier Zweifel gebe, könne der „Verband“ nicht als Religionsgemeinschaft gelten.
Mit Blick auf den Religionsunterricht verfolgt die Landesregierung nach den Worten Dreyers derzeit das Konzept, mit lokalen Elternvereinen für eine ganz konkrete Schule Vereinbarungen zu treffen. Dies funktioniere gut ist jedoch nicht verfassungskonform. Ziel sei daher, entsprechend der Verfassung islamischen Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften zu organisieren und zu einer übergreifenden Lösung zu kommen. Ob die islamischen „Verbände“ die Voraussetzung für den Status einer Religionsgemeinschaft erfüllen, werde weiter geprüft. Keinesfalls zur Debatte stehe aber deren Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts, womit eine eigene Dienstherrenfähigkeit oder das Recht zur Erhebung von Steuern verbunden ist.
Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck betonte, dass die Religionsfreiheit nicht nur für Christen gelte. Auch für die muslimische Minderheit müsse es an den Schulen Religionsunterricht geben, da ansonsten eine Ghettoisierung drohe. Aber auch der Bischof sprach sich für Zwischenschritte bei einer Anerkennung als Religionsgemeinschaft aus.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will die Debatte um die rechtliche Stellung der islamischen Religionsgemeinschaften weiter unterstützen. „Bei dem Ringen muslimischer Verbände um ihre Rechtsstellung im säkularen Staat sind wir mehr als nur Beobachter“, sagte der Präsident des Kirchenamts der EKD, Hans-Ulrich Anke, laut Redemanuskript am Montag in Mülheim an der Ruhr.Die EKD wolle „unterstützen, dass muslimische Gemeinschaften für ihr religiöses Wirken in gleichheitswahrender und freiheitsentfaltender Weise die Gewährleistungen des Religionsverfassungsrechts nutzen können“, sagte Anke weiter. Es gehe um eine „Bewährungsprobe des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts“. Deshalb fordere die EKD sowohl den Staat wie auch die muslimischen Verbände dazu auf, die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften nicht an „formalisierten Voraussetzungen“ scheitern zu lassen.
Die islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland fordern seit langem eine statusmäßige und verfassungsfordernde Angleichung an die christlichen Kirchen. Die deutsche Verfassung schreibt vor, dass Religionsgemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten und somit den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einführen können. Den islamischen Religionsgemeinschaften wird der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts aus unterschiedlichen Gründen nicht verliehen. (KNA, iQ)