Nordrhein-Westfalen erwägt ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Religionsunmündige Kinder dürften nicht dazu gedrängt werden, ein solches Kleidungsstück zu tragen, sagte Landesintegrationsminister Joachim Stamp (FDP) der „Bild“-Zeitung (Samstag). „Daher sollten wir prüfen, das Tragen des Kopftuchs bis zur Religionsmündigkeit, also dem 14. Lebensjahr, zu untersagen.“
NRW-Integrationsstaatssekretärin Serap Güler wird mit den Worten zitiert: „Lehrer beobachten an den Grundschulen immer häufiger, dass schon siebenjährige Schülerinnen mit Kopftuch in den Unterricht kommen.“
Anfang April war bekanntgeworden, dass in Österreich Mädchen in Kindergärten und Grundschulen nach Plänen von Österreichs Regierung künftig keine Kopftücher mehr tragen dürfen. „In Österreich wollen wir, dass Mädchen gleiche Chancen haben“, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an. Dafür müssten „Diskriminierungen, vor allem schon in jungen Jahren, beseitigt werden“.
Ein entsprechendes Kinderschutzgesetz solle bis Sommer ausgearbeitet werden, berichteten österreichische Medien. Eine juristische Vorprüfung habe ergeben, dass ein Kopftuchverbot rechtlich möglich sei. Kurz erklärte, man wolle der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenwirken.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) erklärte, ein Kopftuchverbot in Kindergärten und Volksschulen sei „längst überfällig“. Damit schütze man kleine Mädchen „vor dem politischen Islam und der Unterdrückung im Kindesalter“. Dies sei keine Religionsdebatte, sondern ein Stück Integration. Damit setze man ein Wahlversprechen um.
Islamrat kritisiert Vorstoß
„Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen“, sagte der Vorsitzende des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland anlässlich der Äußerungen des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Integrationsministers in NRW Joachim Stamp und der Staatssekretärin im Integrationsministerium NRW, Frau Serap Güler über ein mögliches Kopftuchverbot für junge Musliminnen.
Die pauschalisierende Art, wie in NRW mit den meisten muslimischen Einwohnern für Integration verantwortlichen höchsten Amtsträger das Thema kommunizieren, impliziere, als ob die religiöse Entscheidung von minderjährigen Musliminnen, einen Kopftuch zu tragen, nur unter einem vermeintlichen Zwang erfolge. Auch wenn in einigen Fällen ein Zwang vorliege, so pauschalisiere dieser Vorstoß, da es nur sehr wenige Mädchen gebe, die davon betroffen seien. „In der Religion gibt es keinen Zwang“, so Kesici.