Kopftuch-Scheinbedatte

Kopftuchdebatte: Meine Perspektive als Mutter

Das Kopftuchverbot bei unter 14-jährigen Kindern beschäftigt momentan die Politiker des Landes. Wie so oft kommt die Perspektive der Betroffenen zu kurz. Zarqa Butt, Mutter zweier Töchter, entlarvt die Scheindebatte und gibt ihre Perspektive als Erziehungsberechtigte wieder.

14
04
2018
Wieder eine Scheindebatte um das Kopftuch. Diesmal bei Kindern. © shutterstock
Wieder eine Scheindebatte um das Kopftuch. Diesmal bei Kindern. © shutterstock

In politischen Debatten kommen die Vorstellungen der Diskussionspartner und die dominierenden stereotypischen Auffassungen in der Gesellschaft zum Vorschein. Diese Debatten spiegeln die gesellschaftlichen Wertvorstellungen und Dominanzverhältnisse wider. Wo es Dominanz gibt, muss es auch Dominierte geben. So passiert es oft, dass politische Gegenpositionen und ihre Vertreter zum „feindlichen Lager“ erklärt werden.

Keine Zwangsbedatten!

Vor diesem Hintergrund ist das Minderheiten-Bashing global fast schon „normal“ geworden. Neu und beschämend im deutschen Kontext ist jedoch, dass ein demokratisches System die Schwächsten der Gesellschaft diesem Bashing ausliefert, nämlich muslimische Mädchen, die mit ihren Kopftüchern angeblich die Schulkultur gefährden.

Als muslimische Mutter zweier Töchter weigere ich mich, das Thema „Kopftuch ja oder nein“ aufgezwungen zu bekommen. Schon gar nicht von mehrheitsdiktatorisch agierenden Parteipolitikern wie einem Horst Seehofer (CSU), der aus Bayern noch nicht in Deutschland angekommen zu sein scheint. Seehofer muss anscheinend noch lernen, dass sein Innenministerium für die Sicherheit aller Menschen in Deutschland verantwortlich ist, zu der eben auch rund 6 Millionen Muslime gehören. Er hat nicht das Recht, ihre „Person“, ihren Status zur Disposition zu stellen.

Als Bürgerin eines demokratischen Staates, in dem die Freiheitsrechte verfassungsrechtlich explizit geschützt sind, verbitte ich mir, stigmatisierende Persönlichkeitsbilder aufgezwungen zu bekommen, die ich dann auch noch in Abgrenzung zu Nichtgewünschtem distanzierend bewerten und deklarieren soll. Dass es hier nicht um das Stück Stoff muslimischer Frauen geht, zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung der ADS zu Diskriminierungserfahrungen aus dem Jahre 2015. Diese belegen, dass das Erleben von Diskriminierungen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stark beeinträchtigt.

Muslimische Mutter zweier Töchter

Das Kopftuchverbot für muslimische Mädchen wurde bisher eher aus rechtlicher Perspektive behandelt. Ich möchte den Diskurs aus der Perspektive der Eltern, genauer: einer Mutter zweier Töchter, beleuchten.

Politiker wie Joachim Stamp (FDP) und Serap Güler (CDU) bezeichnen es als „pervers“, dass muslimische Mädchen ein Kopftuch tragen und fördern damit die kurzsichtige Stigmatisierung von Muslimen. Sie liefern die schwächsten Teilnehmerinnen ihrer Gesellschaft Ausgrenzungsmechanismen und Diskriminierungen aus. Sie können sich kaum vorstellen, wie diese Mädchen auf dem Weg in den Kindergarten und der Schule von den Eltern ihrer Mitschüler bemitleidenswert beäugt werden, mit welchen Vorbehalten Freundesbesuche und Geburtstagseinladungen begleitet werden. Sie sind scheinbar so naiv, auszublenden, welche Signale sie mit ihren Aussagen aussenden, nämlich, dass Eltern kopftuchtragender Mädchen grundsätzlich kriminell handelten.

Für meine Tochter ist das Kopftuch ein Kleidungsaccessoir, das sie sich gerne anlegte, wann es ihr danach war, und sich später selbständig dazu entschied, es beizubehalten. Was erwarten diese Politiker eigentlich von mir als Mutter? Etwa dass ich mein Kind entgegen meiner Lebensweise beeinflusse, um auf die unbegründeten Mehrheitsängste Rücksicht zu nehmen?

Politischer und pädagogischer Irrsinn

In der Erziehung und dem Erlernen von Fähigkeiten spielt die Nachahmung eine wesentliche Rolle. Es ist ganz natürlich, dass Kinder die Praxis der Eltern und ihren Beistand annehmen. Als Erziehungsberechtigte und muslimische Mutter mache ich natürlich mein Kind mit meiner Lebensweise, meinem religiösen Verständnis, meinen Riten und Traditionen vertraut. Es erfüllt mich mit Zuversicht, wenn mein Kind meinen Weg geht, und ich gebe mir Mühe, seine speziellen Vorstellungen und Wünsche begleiten zu können. Pädagogisch irrsinnig ist es, den Lern- und Entwicklungsprozess eines Kindes im Sinne der Mehrheitsgesellschaft zu manipulieren und es durch politische Kalküle instrumentalisieren zu lassen.

Es ist die Aufgabe von Lehrern und Lehrerverbänden, für ihre Schülerinnen einzustehen. Stattdessen wird die unbegründete Gefahr durch Schülerinnen mit Kopftuch zementiert. Relativ nüchtern hat sich der Grundschulverband NRW geäußert. Es würden ja nur sechs Mädchen die Kopfbedeckung tragen. Das Argument nimmt der hitzigen Debatte zwar den Wind aus den Segeln, aber hinkt etwas. Denn was wäre, wenn weitere sich dazu entscheiden würden? Müssen muslimische Kinder ihre Persönlichkeitsentfaltung den politischen Debatten anpassen?

Auch die Überlegung, das Kopftuch muslimischer Mädchen zu verbieten, allein um ihnen die auf das Kopftuch fixierte Diskussionen zu ersparen, ist beschämend. Meiner Erfahrung nach sind manche Lehrpersonen angesichts divergierender Meinungen und Lebensweisen generell überfordert. Sie wünschen sich eher bekannte Denk- und Multiplchoice-Muster-Schüler. Hier spielen eher verschiedene Vorurteile und persönliche Haltungen eine Rolle. Wie kann es z. B. sein, dass eine Lehrperson die Aussage einer siebenjährigen Schülerin im Sachkunde-/ Religionsunterricht, dass es ja nur einen Gott gibt, maßregelt und das Kind quasi vorführt? Oder wie kann es sein, dass das muslimische Fasten jedes Jahr als schulplanbehindernd problematisiert wird, anstatt die sehr persönliche Motivation der SchülerInnen angesichts dieser Herausforderung anerkennend wertzuschätzen?

Scheindebatte

Ich sehe die Kopftuchdebatte eher als eine Scheindebatte. Im Wesentlichen geht es um die Ablehnung von Religion an sich, um die Ablehnung des religiösen Teils der Persönlichkeit.

Von aufgeklärten Menschen gerade im Lehrbetrieb muss erwartet werden können, dass sie Vielfalt und nicht Einfalt hochhalten. Statt Eingriffe in das Elternrecht und Freiheitsrechte zu fordern, sollten sich Lehrpersonen und Lehrerverbände den Rücken der ihnen anvertrauten SchülerInnen stärken und in die Fortbildung der Lehrpersonen investieren.

Leserkommentare

Sven Anatoli sagt:
Es lebe die Vielfalt und die Freiheit der Kulturen. Können sich Kinder wirklich selber frei entscheiden? Wenn man Kopftuch tragende Mädchen ohne Eltern befragt, antworten sie oftmals ganz anders als im Beisein ihrer Eltern.
14.04.18
15:30
Dilaver Çelik sagt:
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wie schon gesagt: Politiker wollen sich nur wichtig machen, obwohl sie unwichtig sind. Herzlichen Dank für diesen Beitrag.
14.04.18
19:17
Ute Fabel sagt:
@Zarka Butt: „Im Wesentlichen geht es um die Ablehnung von Religion an sich, um die Ablehnung des religiösen Teils der Persönlichkeit“ Völlig falsch, Frau Butt! Philipp Möller ist ein bekannter deutscher Atheist. Im Fernsehen ist er schon mit „Gottlos Glücklich“-Shirts aufgetreten, was sein gutes Techt ist. Auch privat trägt er dieses für ihn identitätsstiftende Kleidungsstück gern, was ebenfalls sein gutes Recht ist. Als als er als Lehrer gearbeitet hat, trug er während der Berufsausübung kein „Gottlos Glücklich“-Shirt. Da hat das Neutralitätsprinzip im Bildungsbereich Vorrang. Er möchte auch trotz seines Erziehungsrechts nicht, dass seine unter 14-jährigen Kinder „Gottlos-Glücklich“-Shirts tragen. Jugendschutz hat Vorrang. Minderjährige dürfen nicht zu Objekten Ausübung des Glauben oder Unglaubens ihrer Eltern degradiert werden. Dasselbe unverkrampfte Verhältnis, das Herr Möller zu seinem für ihn wichtigen Kleidungsstück entwickelt hat, sollten Muslimmen wie auch zu dem Kopftuch entwickeln. Nicht mehr wird verlangt. Freuen Sie sich doch besser über den Impuls zu weniger Dogmatismus bei Äußerlichkeiten. Bei Religion sollte es doch eigentlich um innere Werte gehen, oder nicht?
14.04.18
22:57
Johannes Disch sagt:
An der Grund-und Hauptschule meines Stadtteils mit einem Migrantenanteil von ca. 80% tragen pro Klasse im Schnitt 2 Schülerinnen Kopftuch. Nur, um einmal die Dimension zu verdeutlichen, wie hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird. Es tragen auch Schülerinnen Kopftuch, deren Mutter keines trägt. So viel zum angeblichen Zwang durch religiöse Eltern. Ein Verbot wäre nicht durchsetzbar, da es gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit und gegen das Erziehungsrecht der Eltern verstößt, weshalb die ganze Debatte nichts anderes ist als eine weitere Geisterdebatte.
15.04.18
15:15
Furkan Dogan sagt:
@Sven Anatoli: Wie viele Kopftuch tragende Kinder kennen Sie, die so argumentieren?
15.04.18
17:13
Johannes Disch sagt:
Diese abenteuerlichen Konstruktionen, von wegen Eltern müssten die negative Religionsfreiheit respektieren, etc. ist alles an den Haaren herbeigezogenes dummes Zeug. Unsere Rechtslage ist eindeutig! Die Schule ist verpflichtet, unterschiedliche religiöse Vorstellungen von Eltern und Schülern zu respektieren. Schülerinnen und Lehrerinnen dürfen bei uns ihr Kopftuch tragen. Das ist geltendes Recht.
15.04.18
17:40
Harousch sagt:
Liebe Frau Butt, Danke für diesen tollen Beitrag, der vielen Menschen und gerade Eltern muslimischen Glaubens aus der Seele spricht. Dabei ist es vollkommen irrelevant ob die eigene Mutter ein Kopftuch trägt oder nicht bzw. die eigenen Eltern praktizierende Muslime sind oder nicht. In meinem Bekanntenkreis gibt es den Fall, dass ein fünfjähriges Mädchen, deren Eltern zwar bekennende Muslime sind, die Mutter jedoch kein Kopftuch trägt, von sich aus ein Kopftuch auflegte. Auf die Frage weshalb sie denn dass Kopftuch trage, antwortete sie: „Weil Muslima auch Kopftücher tragen und weil ich es schick finde“ Ein sehr guter Freund, mit afghanischen Wurzeln, ist Lehrer an einer Schule in Deutschland und erzählt über gerade diese Vorbehalte muslimischen Mädchen aber auch Jungs gegenüber innerhalb der mehrheitlich deutschstämmigem Kollegiums. Von wegen Neutralitätsprinzip im deutschen Bildungswesen, hier wird sehr bewusst selektiert und diskriminiert. Die Förderung eines/einer muslimischen Schülers/Schülerin wird regelrecht gemieden. Auffällig ist die Tatsache, dass vom Glauben gefalleneMenschen dann eine besondere Förderung erfahren. Die Schulleiterin hat mal in einer Gesamtkonferenz an das weibliche Kollegium gewandt gefragt, dass es an der Zeit sei eine Fortbildung zum Thema „verhaltensgestörte Schüler aus muslimischen Ländern und ihr unmögliches Verhalten gegenüber Lehrerkolleginnen“ zu besuchen. Der muslimische Kollege warnte daraufhin vor Stigmatisierung einer ganzen religiösen Gemeinschaft aufgrund subjektiver Erfahrungen der Schulleiterin hin. Tatsächlich besteht 90% der Schülerschaft aus Familien mit Migrationshintergrund unter denen die Mehrheit wiederum islamischen Bachground aufweist. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein auffälliges Kind einen islamischen Background hat relativ hoch. Das Verhältnis zwischen Schulleitung und dem Kollegen ist seit dem so angespannt, dass der Kollege sich versetzen lassen wird. Dank der Übersensibilisierung der Menschen durch populistische Strömungen gegenüber Islam gepaart mit den neofaschistischen Vorstellungen pseudoliberaler Antidemokraten versucht man nun die Debatte auf Kosten der „Schwächsten der Gesellschaft“ auszutragen. Das ist nicht nur beschämend für die gesamte Gesellschaft, sondern feige und erbärmlich. Ich finde, dass es an der Zeit ist, die Banner auszupacken und auf die Straßen zu gehen. Es gibt einige Millionen Muslime in Deutschland und bald eine Milliarde Muslime weltweit. Wenn ein Zwanzigstel (50 Millionen) dieser betroffenen Menschen endlich ihr Recht auf Demonstrieren wahrnehmen würden, kämen wir bestimmt weiter, wie wenn wir uns weiterhin von irgendwelchen Keiltreibern innerhalb der Gesellschaft bevormunden und zum Wahlslogan instrumentalisieren lassen müssen.
15.04.18
22:07
Luke B sagt:
Ich kann ja der Argumentation von Frau Butt nicht ganz folgen und etwaige Lösungsvorschläge Ihrerseits sehe ich auch nicht. Was mich aber wirklich nachdenklich gestimmt hat, war der folgende Satz: "Wie kann es z. B. sein, dass eine Lehrperson die Aussage einer siebenjährigen Schülerin im Sachkunde-/ Religionsunterricht, dass es ja nur einen Gott gibt, maßregelt und das Kind quasi vorführt?" Wobei für mich hier mehrere Fragen offen sind: In welcher Weise wurde das Kind gemaßregelt? Bestand die Maßregelung in dem Hinweis, dass es nicht erwiesen ist, dass es nur einen (wenn überhaupt) Gott gibt? Wurde das Kind vorgeführt, weil es damit konfrontiert wurde, dass Glauben nicht das Gleiche ist, wie wissen? Die Aufgabe der Lehrer sollte doch durchaus sein, zu vermitteln, dass der Glaube an einen Gott eben gerade keine Wahrheit ist, sondern lediglich eine persönliche Ansicht. Ein derartiger Verweis auch und gerade gläubigen Kindern (gibt es das?) insbesondere aber Kindern gläubiger Eltern gegenüber ist doch gerade wichtig und notwendig, denn erst durch eine ganzheitliche Sicht kann sich ein heranwachsender doch erst entscheiden ob das Konzept des Glaubens für Ihn Sinnstiftend ist oder eben nicht.
16.04.18
15:23
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: Sie brechen wieder einmal eine Lanze für die schwarzen Schafe unter den Muslimen und erweisen sich damit als perfekter Wahlhelfer für die AfD. Fällt es ihrer Ansicht nach auch unter das Erziehungsrecht der Eltern, die regelmäßig auf PEGIDA-Demos gehen, ihren minderjährigen Nachwuchs entsprechend zu „erziehen“ und tagtäglich mit PEGIDA-Ansteckern zur Schule zu schicken? Wie Sie wissen sollten, ist in Artikel 3 Grundgesetz die politische Anschauung in gleicher Wertigkeit wie die religiöse Anschauung geschützt. Meine Meinung ist klar: Kinder dürfen nicht zu bloßen Objekten der Religionsausübung oder politischen Betätigung degradiert werden. Der Staat ist ethisch verpflichtet, schützend einzugreifen.
16.04.18
16:51
Aaliyah sagt:
Ich schenke dieser Scheindebatte auch keine Beachtung,das sind rechte und linke Diletant/innen die von Dingen reden von denen sie keine Ahnung haben und die ganze Zeit ÜBER aber nicht Mit uns reden.
16.04.18
23:59
1 2 3 5