Kopftuchdebatte

„Kopftuchdebatte muss nicht mit Gesetz enden“

Die Debatte um ein Kopftuchverbot für junge muslimische Mädchen erhitzt die Gemüter. Beim Parteitag der NRW-FDP erklärt Integrationsminister Joachim Stamp, dass ein Verbot nicht zwingend notwendig sei, da es sich um kein „Massenphänomen“ handle.

15
04
2018
NRW -Integrationsminister Joachim Stamp
NRW -Integrationsminister Joachim Stamp © Facebook, bearbeitet by iQ.

Der Streit über muslimische Mädchen mit Kopftuch muss aus Sicht des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Joachim Stamp (FDP) nicht zwingend mit gesetzlichen Verboten enden. Es sei „kein Massenphänomen“, dass Mädchen, die noch nicht 14 Jahre alt und damit noch nicht religionsmündig seien, dazu gedrängt würden Kopftuch zu tragen, sagte Stamp am Samstag bei einem Landesparteitag der NRW-FDP in Siegen. Es gebe aber «einen Trend, gerade in bestimmten Stadtteilen», der sorgfältig gestoppt werden müsse.

Die CDU/FDP-Regierung in NRW hatte angekündigt, ein Kopftuchverbot zu prüfen und damit eine bundesweite Kontroverse ausgelöst. „Es geht um das Kindeswohl und um die Selbstbestimmung junger Mädchen. Es geht nicht um eine Kopftuchverbotsdebatte“, sagte Stamp. „Ich habe eine Fürsorgepflicht als Kinderminister und der werde ich nachkommen.“ Klar sei aber auch, dass Erwachsene Frauen die Freiheit haben müssten, Kopftuch zu tragen und auch für die FDP zu kandidieren, betonte der Landesparteichef.

In der Vergangenheit habe sich die Politik den Umgang mit Muslimen zu einfach gemacht, stellte Stamp fest. „Man hat gesagt, die DITIB macht das ganz prima, wir brauchen uns um nichts zu kümmern.“ Nach den politischen Veränderungen in der Türkei habe sich das als Trugschluss erwiesen. Nun müsse dafür gesorgt werden, dass mehr Imame in Deutschland ausgebildet würden, die von der Gemeinde als Autorität anerkannt werden.

Schulexperten lehnen Kopftuchverbot ab

In der Debatte um ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren haben sich am Mittwoch Schulexperten gegen den Vorstoß in Nordrhein-Westfalen gewandt. „Auch wenn die Anzahl der Kinder mit Kopftuch an den Gesamtschulen zugenommen hat, ist das derzeit kein relevantes Phänomen“, sagte Mario Vallana, Landessprecher der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen: „Grundsätzlich halten wir nicht viel von pauschalen Verboten. Ziel der Gesamtschulen ist es, möglichst viele Kinder zu integrieren. Ein Verbot dürfte da mehr Probleme provozieren als lösen.“

(dpa, iQ)

Leserkommentare

Monika Fiebich sagt:
Nach meinem Kenntnisstand haben die Eltern in Deutschland Fürsorgepflicht über ihreminderjährigen Kinder und kein Minister. Warum gilt hier kein deutsches Recht?
15.04.18
16:48
Johannes Disch sagt:
Na, da hört sich Joachim Stamp doch wieder einigermaßen vernünftig an. Eine seiner Aussagen ist jedoch unzutreffend. -- "Ich hab eine Fürsorgepflicht als Kinderminister..." (Joachim Stamp) Es gibt in Deutschland keine "Kinderminister" und auch kein "Kinderministerium." Der Mann ist Integrationsminister in NRW.
15.04.18
19:30
Johannes Disch sagt:
@Monika Fiebich (15.04.18, 16:48) -- "Nach meinem Kenntnisstand haben die Eltern in Deutschland Fürsorgeplicht über ihre minderjährigen Kinder, und kein Minister." Monika Fiebich) Ihr Kenntnisstand ist absolut auf der Höhe. -- "Warum gilt hier kein deutsches Recht?" (Monika Fiebich) Keine Bange. Das gilt nach wie vor. Joachim Stamp ist ja schon dabei, seinen absurden Versuchsballon wieder einzufangen.
16.04.18
17:03
Manuel sagt:
Tolles Argument, Drogensucht ist auch kein „Massenphänomen“, also legalisieren wird doch gleich alle Drogen.
17.04.18
18:34
Ute Fabel sagt:
Auch nationalsozialistische Wiederbetätigung ist zum Glück kein Massenphänomen. Die Zahl Verurteilungen zwar in Österreich zuletzt gestiegen - von 51 im Jahr 2014 auf 82 Verurteilungen im Jahr 2016. Auch wenn die Deliktzahl noch immer "nur" im zweistelligen Bereich liegt und keine Massenerscheinung ist, halte ich die Ahndung dieses Fehlverhaltens dennoch für immens wichtig. Minderjährige in ideologische Uniformen zu stecken - seien sie religiös oder politisch - ist ein klares Fehlverhalten verantwortungsloser Eltern, dem der Gesetzgebern nicht tatenlos zusehen, sondern entschlossen entgegensteuern sollte.
19.04.18
9:38
Andreas B sagt:
@Manuel: Tun Sie tatsächlich so, als sein das Tragen eines Kopftuches vergleichbar mit Drogensucht?
20.04.18
10:54
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (19.04.18, 9:38) -- "Minderjährige in ideologische Uniformen zu stecken... ist ein lares Fehlverhalten verantwortungsloser Eltern, dem der Gesetzgeber nicht tatenlos zusehen, sondern entschlossen entgegensteuern sollte." (Ute Fabel) Ganz davon abgesehen, dass sie mit diffamierenden (Ab)Wertungen und Unterstellungen arbeiten ("ideologische Uniform", "verantwortungslose Eltern", etc.): Der Staat muss hier nicht eingreifen. Und: Der Staat kann hier nicht eingreifen. Er darf es gar nicht, weil es ihm nicht zusteht. Unsere Verfassung verbietet ihm das. Und zum Glück ist das so. Ich habe es Ihnen bei anderen Artikeln, die dasselbe zum Thema haben, schon erläutert. Also, once again: Dieses geplante Gesetz wäre mit Sicherheit verfassungswidrig, da es gleich gegen mehrere Grundrechte verstößt: -- Gegen Art. 4 GG ("Religionsfreiheit") -- Gegen Art. 6 GG ("Schutz von Ehe und Familie", was auch das Erziehungsrecht mit einschließt, worunter auch das Thema "religiöse Erziehung" fällt. Das obliegt ganz alleine den Eltern, so lange das Kind noch religionsunmündig ist. -- Gegen Art. 7 Abs. 2, 3 GG ("Schulgesetz") Die Schulen sind verpflichtet, die unterschiedlichen religiösen Vorstellungen von Eltern und Schülern zu respektieren. Über die religiöse Erziehung entscheidet nicht der Staat, sondern ganz alleine die Eltern! So sieht es unsere Verfassung. Das ist ein elterliches Grundrecht. Hier hat der Staat überhaupt nichts zu suchen. Ihre Einstellung, Frau Fabel, ist also eindeutig verfassungswidrig. Aber was kümmern Sie Verfassungen und Grundrechte, wenn es gegen Religion im allgemeinen und gegen Muslime und ihre Religion, den Islam, im besonderen geht.....
21.04.18
0:47