Holger Arppe ist seit 2016 Landtagsabgeordneter, zunächst für die AfD, seit September 2017 fraktionslos. 2010 soll er im Internet eine volksverhetzende Aussage veröffentlicht haben. So sah es das Amtsgericht Rostock, das Landgericht will dies nun überprüfen.
Der frühere AfD-Landtagsabgeordnete Holger Arppe muss sich in einem Berufungsprozess vom 30. April an vor dem Landgericht Rostock wegen Volksverhetzung verantworten. Diesen Termin teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der heute fraktionslose Arppe war im Mai 2015 vom Amtsgericht Rostock wegen eines volksverhetzenden Kommentars zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt, dass Arppe 2010 auf der rechtspopulistischen Plattform www.pi-news.net die britischen Inseln als einen Ort bezeichnet hatte, der für die in der EU lebenden Muslime als „Quarantäne-Insel sozusagen wie früher die Seuchenkolonien“ benutzt werden könne.
Gegen das Urteil legten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung ein. Die Verteidigung hatte im ersten Prozess argumentiert, dass die Urheberschaft Arppes für die Kommentare nicht bewiesen sei. Es sei problemlos möglich, Mail-Accounts zu hacken und im Namen anderer Beiträge zu verfassen. Arppe sagte damals nach seiner Verurteilung, dass die von dem Richter angeführten Indizien unzureichend gewesen seien. Das Gericht hatte es dagegen als „hinreichend sicher“ angesehen, dass Arppe Urheber des Kommentars war.
Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess auch einen zweiten mutmaßlichen Internetbeitrag Arppes aus dem Jahr 2009 als volksverhetzend angeklagt. Darin soll Arppe erklärt haben, dass es sich mit dem schlechten Ruf der Mecklenburger „moslemfrei ganz ungeniert“ leben lasse. Das Amtsgericht sah dies im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft als nicht volksverhetzend an. (dpa, iQ)