Der katholische Kindergarten St. Marien im Pfaffengrund hat eine muslimische Praktikantin entlassen. Grund: Sie wollte ihr Kopftuch nicht ablegen.
Eigentlich wollte die 16-jährige Ikram Outtaleb nur ein einwöchiges Praktikum im katholischen Kindergarten St. Marien im Pfaffengrund bei Heidelberg absolvieren. Doch habe der katholische Kindergarten die muslimische Schülerin bereits ab ersten Tag nach Hause geschickt, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, berichtet die Rhein Neckar Zeitung (RNZ)
Ikram habe sich vor zwei Monaten um die Stelle beworben, sich persönlich im Kindergarten vorgestellt und ihre Praktikumsbescheinigung abgeholt. Dem Bericht zufolge hatte die muslimische Schülerin das Praktikum schon begonnen. Bereits am ersten Tag, wurde sie von einer Mitarbeiterin auf ihr Kopftuch aufmerksam gemacht. Nach dem sie der Aufforderung ihr Kopftuch abzulegen nicht folgte, wurde sie nach Hause geschickt.
„Es handelte sich dabei um ein internes Kommunikations-Problem. Die Erzieherin, die mit Ikram und ihrer Freundin das Gespräch geführt hätte, wäre nicht die Kindergartenleiterin selbst gewesen. Dieses Missverständnis tue allen Beteiligten leid, betonte Wegener. Man werde den Fall zum Anlass nehmen, jetzt grundsätzlich zu klären, wie man mit muslimischen Praktikantinnen in den katholischen Kindergärten umgehen werde“, erklärte der Pressereferent der Katholischen Stadtkirche Heidelberg, Peter Wegener, gegenüber RNZ.
Noch am selben Tag fand die 16-jährige Muslimin eine Praktikumsstelle im Kindergarten der AWO in Pfaffengrund. Ikram betonte, dass sie glücklich sei, ihren Prinzipien treu geblieben zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage gegen ein berufliches Kopftuchverbot einer muslimischen Erzieherin mit Kopftuch aus Baden-Württemberg stattgegeben. Das Gericht verwies auf den bereits bestehenden Beschluss darüber, dass ein pauschales Kopftuchverbot im Schuldienst nicht verfassungsgemäß ist.
Die staatlich anerkannte Erzieherin mit türkischem Migrationshintergrund ist bei einem Kindergarten in Baden-Württemberg, gegen die sie Klage erhoben hat, seit September 2003 in Teilzeit beschäftigt. Zuvor war die 34-jährige Erzieherin in einem Kindergarten, ebenfalls in kommunaler Trägerschaft, als Praktikantin tätig.