Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Doch das kontroverse Gesetz könnte bald kippen. Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) will am Kopftuchverbot festhalten.
Nach Ansicht von Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) sollen Lehrerinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen. Müller machte sich in einem Interview der „Welt“ für das geltende Neutralitätsgesetz stark. Es schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.
Das Gesetz wolle staatliche Neutralität – „das gilt für Kopftücher, Kippa und Kreuz“, sagte Müller der Zeitung (Freitag). „Daran wollen wir festhalten. Denn wir sind in den letzten Jahren gut damit gefahren, dass wir im Klassenzimmer, Gerichtssaal oder Funkwagen diese staatliche Neutralität nachweisen. Um dieses Gesetz kämpfen wir.“ Im rot-rot-grünen Senat sehen das aber nicht alle so.
Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte schon vor längerer Zeit nach einem Urteil erklärt, das Neutralitätsgesetz sei nicht zu halten. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek legte nun nach Müllers Äußerungen nach: „Kämpfen klingt erstmal groß, es ist in diesem Fall aber eher ein Wegducken“, erklärte sie. „Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht rechtskonform ist. Darauf müssen Senat und Politik reagieren.“
Auch in der Links-Partei bahnt sich eine schwierige Debatte an: Aus Sicht mancher Parteimitglieder diskriminiert das Gesetz vor allem junge Musliminnen, die nicht ihren Wunschberuf ausüben können. Die Linke will sich nun Zeit geben, um eine gemeinsame Position zu finden.
Mitte April wurde die Klage einer Berliner Lehrerin gegen das Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen verhandelt. Eine ausgebildete Lehrerin hat gegen das Land Berlin geklagt. Sie will mit Kopftuch dauerhaft an einer Grundschule unterrichten. Der Bildungssenat verweigert dies mit Blick auf das Neutralitätsgesetz. Das Arbeitsgericht erörtert am Montag den Fall und wird am 9. Mai eine endgültige Entscheidung verkünden. (dpa, iQ)