In allen bayerischen Landesbehörden werden künftig Kreuze hängen. Das Kreuz soll als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland dienen. Das hat das bayerische Kabinett am Dienstag beschlossen.
In allen bayerischen Landesbehörden werden künftig Kreuze im Eingangsbereich hängen. Am Dienstag hatte das bayerische Kabinett beschlossen, künftig im Eingangsbereich von Dienstgebäuden des Freistaats ein Kreuz als „sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland“ aufzuhängen. Die Verpflichtung gilt ab 1. Juni. Gemeinden, Landkreisen und Bezirken wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, das Kreuz sei grundlegendes Symbol „unserer bayerischen Identität und Lebensart“.
Das Kreuz sei nicht ein Zeichen einer Religion, sondern ein grundlegendes Symbol „unserer bayerischen Identität und Lebensart“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung, in der die Verordnung für die neue Vorschrift beschlossen wurde. Ein Kreuz aufzuhängen sei auch kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Das Kreuz, das Söder anschließend in der Eingangshalle der Münchner Staatskanzlei anbrachte, hat aber durchaus einen religiösen Hintergrund: Es hing bis 2008 im Kabinettssaal, war ein Geschenk des früheren Münchner Kardinals Friedrich Wetter und wurde nach Söders Worten auch von diesem geweiht.
Bei anderen Parteien in und außerhalb Bayerns handelte sich Söder im wesentlichen Kritik ein, im Netz erntete er vielfach Hohn und Spott. „Statt Kruzifixe an Behördenwände zu nageln, würde es der christlichen Verantwortung eher gerecht werden, Barmherzigkeit und Nächstenliebe im politischen Alltag vorzuleben“, sagte zum Beispiel Bayerns Grünen-Landesvorsitzende Sigi Hagl.
In Bayern ist am 1. April ein neues Richter- und Staatsanwaltsgesetz in Kraft getreten, das ebenfalls ein Kopftuchverbot enthält. Mit dem Gesetz werde explizit klargestellt, dass „die richterliche Amtstracht keine Plattform für religiöse oder weltanschauliche Statements sein darf“, wie es Ministeriumssprecher Thomas Pfeiffer formuliert. Das Gesetz gelte auch für Studentinnen, die während des Referendariats in der Justiz auf ihr zweites Staatsexamen vorbereitet werden. (dpa, KNA, iQ)